Die Folgen des EU-Vertragspaketes sind für die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung in jeder Hinsicht katastrophal. Auch wird immer klarer, wie schamlos die EU-Turbos das Volk hinters Licht führen. Zu diesem Schluss kommt der Vorstand der SVP Schweiz, der sich in Schaffhausen (SH) über die Zwischenbilanz der SVP-Fraktion zum EU-Vertragspaket informieren liess. Zudem verabschiedete der Parteivorstand zuhanden der Delegiertenversammlung die NEIN-Parole zur E-ID und zur links-extremen Juso-Enteignungsinitiative.
Am 13. Juni 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum EU-Unterwerfungsvertrag. Nur schon die Vernehmlassungsunterlagen umfassen 2’228 Seiten – mit allen Querverweisen auf zusätzliche EU-Richtlinien, EU-Gesetze und EU-Verordnungen, die die Schweiz übernehmen müsste, sind es über 20’000 Seiten juristische Texte. Dass die selbsternannte Wirtschaftselite rund um Economiesuisse schon 30 Tage nach Vernehmlassungsstart erklärte, dem EU-Unterwerfungsvertrag grundsätzlich zuzustimmen, ist verantwortungslos. Eine seriöse Analyse der Unterlagen ist in dieser kurzen Zeit unmöglich.
Während sich Wirtschaftsverbände in die Sommerferien verabschiedeten, machte sich die Bundeshausfraktion der SVP an die Arbeit. Sie prüft seither eingehend die einzelnen Bereiche des EU-Unterwerfungsvertrages und die konkreten Folgen für die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung hinsichtlich unserer Selbstbestimmung und der direkten Demokratie sowie in den Bereichen Strom, Gesundheit, Zuwanderung, Landwirtschaft, Lebensmittelrecht und Landverkehr. Geprüft werden auch die Folgen für Kantone und Gemeinden.
Die Dossierverantwortliche, Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (GR) informierte den Vorstand der SVP Schweiz über die ersten Ergebnisse dieser Prüfung. Ihr Fazit: das EU-Vertragspaket hat in allen genannten Bereichen katastrophale Folgen für die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung. Nachfolgend einige der unzähligen Beispiele:
Nicht mehr das Volk, sondern Beamte im Hinterzimmer entscheiden! Die Schweiz muss das Recht der EU übernehmen. Dies wird meist mit der sogenannten Integrationsmethode geschehen. Damit gelten Rechtserlasse der EU sofort in der Schweiz. Was die Schweiz übernimmt, entscheiden nicht Volk und Parlament, sondern der sogenannte «Gemischte Ausschuss» – er ergänzt einfach die neuen EU-Erlasse in den Anhängen der EU-Abkommen. Eine parlamentarische Beratung gibt es nur dann, wenn Schweizer Recht neuem EU-Recht widerspricht. In den meisten Fällen wird es also nicht einmal die Möglichkeit geben, das Referendum zu ergreifen. Im Klartext: Der EU-Unterwerfungsvertrag verschiebt die Macht von Volk und Parlament hin zu einer Hand voll demokratisch nicht legitimierter Bundesbeamter, die im Hinterzimmer entscheiden.
Die Unterhändler des Unterwerfungsvertrags rühmen sich, Verhandlungserfolge und Ausnahmen für die Schweiz erreicht zu haben. Tatsächlich aber gilt jeder neue EU-Erlass für die Schweiz als Völkerrecht. Damit die Ausnahmen rechtlich durchgesetzt werden könnten, müsste das Bundesgericht offiziell seine bisherige Praxis «Völkerrecht geht Landesrecht vor» ändern. Deshalb ist völlig unsicher, ob vom EU-Recht abweichende Schweizer Erlasse vor Schweizer Gerichten Bestand haben.
Noch mehr Zuwanderung! Der EU-Unterwerfungsvertrag erleichtert den Familiennachzug. Neu sollen EU-Bürger schon nach 5 Jahren (bisher 10) das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten – auch wenn sie arbeitslos oder von der Sozialhilfe abhängig sind. Und: Bosnien-Herzegowina, die Ukraine, Georgien, Moldau, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sind EU-Beitrittskandidaten. Das sind zusätzlich über 60 Millionen EU-Bürger, die das Recht erhalten, in die Schweiz zu kommen. Die von SP-Bundesrat Jans propagierte Schutzklausel ist ein Witz: Die Hürden, um sie zu ergreifen sind enorm hoch. Sie existiert zudem bereits heute – und wurde trotz aller Probleme durch die masslose Zuwanderung noch nie angerufen.
Zuwanderung in den Sozialstaat ist vorprogrammiert! Selbstständige EU-Bürger erhalten sofort Zugang zu unseren Sozialsystemen. Damit ein EU-Bürger als Erwerbstätiger in die Schweiz kommen und seine Familie inklusive Grosseltern, Schwiegereltern, Onkeln und Tanten nachziehen kann, reicht ein Arbeitspensum von nur 40% und ein monatliches Einkommen von nur 2000 Franken.
Verschleierung der Kosten! Bei jeder Vernehmlassung gilt: Der Bundesrat beziffert die Folgekosten. Ausgerechnet beim EU-Unterwerfungsvertrag, der unser ganzes System auf den Kopf stellt, werden die finanziellen Auswirkungen nicht genannt. Zwar sind die direkten Kosten in der über 2228 Seiten umfassenden Vernehmlassungsvorlage auffindbar – sie belaufen sich auf jährlich rund 2 Milliarden Franken. Die wohl massiv höheren indirekten Regulierungskosten fehlen komplett. Ebenso die Kosten, die den Gemeinden und
Kantonen aufgebürdet werden.
NEIN zur links-extremen Juso-Initiative und zur E-ID
Der Parteivorstand empfiehlt den Delegierten der SVP Schweiz folgende Parolen:
Zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (Abschaffung Eigenmietwert), über den am 28. September 2025 abgestimmt wird, haben die Delegierten bereits am 29. März die JA-Parole gefasst.
Im Anschluss an die Sitzung fand im Stadtzentrum von Schaffhausen ein SVP bi de Lüt statt. Auf Fronwagplatz trafen sich der Parteivorstand, die Mandatsträger sowie Bundesrat Guy Parmelin mit der örtlichen Bevölkerung zum ungezwungenen Austausch.