Medienmitteilung

Mitte-Parteien verhindern Beseitigung von Missbräuchen in der Arbeitslosenversicherung

Heute ist fast jeder zweite Bezüger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein Ausländer. Dabei beziehen Einwanderer bis zu drei Mal mehr als sie einbezahlt haben, wie ein in der vergangenen Woche publizierter Bericht des Bundes belegt. Trotz dieser alarmierenden Fakten wurde von der Mitte-Links-Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrates ein parlamentarischer Vorstoss der SVP abgelehnt, welcher dem Missbrauch bei der Arbeitslosenversicherung durch Einwanderer vorgebeugt hätte. Die vollmundigen Ankündigungen einzelner Mitte-Parteien vom vergangenen Wochenende, die Schraube bei Ausländern in unseren Sozialwerken anzuziehen, ist bereits Tage später schon wieder Schall und Rauch. Diese Parteien wollen die Zuwanderung offensichtlich nicht begrenzen und steuern.

Die nach wie vor ungezügelte Masseneinwanderung in die Schweiz belastet zunehmend auch unsere Sozialwerke. Insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung läuft die Situation aus dem Ruder. Schon heute ist fast jeder zweite ALV-Bezüger ein Ausländer. Hinzu kommt, dass Einwanderer je nach Herkunft bis zu 3 Mal mehr beziehen als sie einzahlen, womit sie die ALV zusätzlich belasten. Sollte sich die Wirtschaftslage weiter verschlechtern, werden die entsprechenden Kosten für die Allgemeinheit explodieren. Leidtragende sind dann die Schweizer, welche mehr einzahlen als beziehen. Für die SVP ist klar, dass jemand, der kürzlich zur Erwerbstätigkeit eingewandert ist und nun keine Stelle mehr hat, das Land zu verlassen hat. Ebenso klar sollte sein, dass die Ansprüche für den Bezug von Arbeitslosengeldern nur durch eine genügend lange Beitragszeit in der Schweiz erworben werden können.

Mitte-Links legt die Hände in den Schoss
Heute ist jedoch ALV bezugsberechtigt, wer mindestens 12 Monate Beiträge einbezahlt hat. Einwanderer aus der EU haben dabei das Anrecht, vorhergehende Beitragszahlungen in ihren Heimatländern an die Beitragszeit von 12 Monate anrechnen zu lassen (Totalisierungsprinzip). So kann jemand quasi ab dem ersten Tag in der Schweiz Arbeitslosengelder kassieren, wenn er vorher irgendwo in der EU gearbeitet hat und in der Schweiz nach einem Tag arbeitslos wird. Von dieser unverständlichen Regelung machen mittlerweile sogar zunehmend Kurzaufenthalter Gebrauch, was einem offensichtlichen Missbrauch gleichkommt. Die Begrenzung der Ansprüche im Bereich der Sozialversicherungen ist auch ein entscheidender Faktor, um die Zuwanderung zu begrenzen und Fehlanreize des heutigen Systems zu beseitigen. Deshalb sieht der Verfassungsartikel zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, welcher von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommen wurde, auch explizit vor, dass die Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen beschränkt werden können.

Mittels Fraktionsvorstoss wollte die SVP deshalb erreichen, dass die Beitragszeit auf 24 Monate verdoppelt und zudem in der Schweiz hätte geleistet werden müssen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat den Vorstoss nun mit allen gegen die SVP-Stimmen abgelehnt. Die anderen Parteien akzeptieren damit weiterhin eklatante Missbräuche und wollen die Zuwanderung nicht begrenzen.

 

 
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