Nichts als Lug und Trug: Die «Schutzklausel» ist vollkommen wertlos

Der EU-Unterwerfungsvertrag wird die Zuwanderung in die Schweiz weiter anheizen. Die sogenannte «Schutzklausel» ist komplett wirkungslos: Das Bundesgericht stellt die Personenfreizügigkeit über Schweizer Recht. Dass der Bundesrat die Schutzklausel trotzdem als Erfolg verkauft, hat nur einen Zweck: Der Schutzklausel-Bschiss soll die Bevölkerung einlullen, damit sie die Nachhaltigkeits-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» der SVP an der Urne ablehnt.

Mit dem geplanten EU-Unterwerfungsvertrag wird die Personenfreizügigkeit weiter ausgebaut: 

  • Mit der Ukraine, Moldau, Georgien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien stehen weitere EU-Beitrittskandidaten vor der Tür. Das sind zusätzlich über 60 Millionen EU-Bürger aus einkommensschwachen Ländern, die durch die Personenfreizügigkeit das Recht erhalten, sich in der Schweiz niederzulassen.
  • EU-Bürger sollen schon nach 5 Jahren statt wie bisher erst nach 10 Jahren das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz (Niederlassungsbewilligung «C») erhalten. Das heisst, sie können hierbleiben, selbst wenn sie arbeitslos oder sozialhilfeabhängig werden.

Und: Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag verliert die Schweizer Bevölkerung jede rechtliche Möglichkeit, die Zuwanderung selber zu steuern. Was Justizminister Jans der Bevölkerung verkaufe, sei ein «Schutzklausel-Bschiss erster Güte», sagen Parteipräsident Marcel Dettling (SZ) und die Nationalräte Pascal Schmid (TG) und Piero Marchesi (TI) vor den Medien in Bern. Es sei verlogen, dass ausgerechnet SP-Bundesrat Beat Jans diese neue «EU-Schutzklausel» als Erfolg verkaufe. «Er sabotiert als Justizminister alles, was die masslose Zuwanderung heute schon begrenzen könnte», so Marcel Dettling. «Er ist gegen die Nachhaltigkeits-Initiative ‘Keine 10-Millionen-Schweiz!’ und macht nichts gegen die illegale Migration».

Nationalrat Piero Marchesi ergänzt: «Mit grosszügiger Asylgewährung, vorläufiger Aufnahme und Resettlement holt er noch viel mehr Asylanten als vom Volk gewollt ins Land, während jährlich zehntausende kriminelle Ausländer und abgewiesene Asyl-Migranten in der Schweiz bleiben dürfen.» Es sei also völlig unglaubwürdig, wenn die gleichen Kreise jetzt behaupten, sie hätten ein «umfassendes Schutzdispositiv im Zuwanderungsbereich aushandeln» können.

Unglaubwürdig und unredlich: Bundesrat und Parlament werden Schutzklausel niemals anwenden
«In der Realität funktioniert dieses Konzept nur schon deshalb nicht, weil die Schweiz im Vergleich zur EU kaum je «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» wird nachweisen können, da es uns noch um einiges besser als der zusehends verarmten und überschuldeten EU geht», so Marcel Dettling. Zudem könnten die Regeln leicht umgangen werden. Hinzu kommt: Im seit 2002 geltenden EU-Personenfreizügigkeitsabkommen hätte die Schweiz das Recht, eine ähnlich formulierte Schutzklausel anzurufen. «Von dieser Möglichkeit hat der Bundesrat trotz rekordhoher Zuwanderung nie Gebrauch gemacht.» Und selbst wenn das Parlament neu das Recht erhielte, die Schutzklausel direkt anzurufen, werde sich nichts ändern, wie die Nicht-Umsetzung des Verfassungsartikels 121a durch Bundesrat und die anderen Parteien nach Annahme der SVP-Masseneinwanderungs-Initiative im Jahr 2014 durch Volk und Stände zeige.

Und schliesslich hat das Bundesgericht vor etwas mehr als zehn Jahren – im Widerspruch zur seit Jahrzehnten geltenden Schubert-Praxis – festgehalten, dass das EU-Personenfreizügigkeitsabkommen und die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes über der Bundesverfassung und den Schweizer Gesetzen stehen. «Somit würden weder die Schutzklausel noch andere einseitige Massnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung vor Bundesgericht standhalten», sagt Nationalrat Pascal Schmid. Wenn der Bundesrat eine echte und anwendbare Schutzklausel gewollt hätte, dann hätte er gleichzeitig die Verankerung der früheren Schubert-Praxis in der Bundesverfassung beantragen müssen, um ihren innerstaatlichen Vorrang vor dem Rahmenabkommen sicherzustellen. «Es ist aber völlig unredlich, wenn Justizminister Jans eine ‘konkretisierte Schutzklausel’ präsentiert, die genauso wenig wirksam ist wie die bisherige Schutzklausel und ebenfalls toter Buchstabe bleiben wird», so Schmid: «Sie ist schlicht und einfach für die Katz!»

EU verbietet Begrenzung der Zuwanderung
Hinzu kommt: Das Verfahren zur Anrufung der Schutzklausel ist denkbar kompliziert, zeitaufwändig und für einen souveränen Staat entwürdigend:

  • Falls die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern will, dann muss sie dies beim Gemischten Ausschuss der Schweiz und der EU beantragen.
  • Stimmt der Gemischte Ausschuss der Einschränkung der Personenfreizügigkeit zu, dann kann die EU innerhalb des Personenfreizügigkeitsabkommens Ausgleichsmassnahmen (= Sanktionen) verhängen.
  • Lehnt der Gemischte Ausschuss die Einschränkung der Personenfreizügigkeit ab, dann muss der Bundesrat das Schiedsgericht davon überzeugen, dass die Schweiz in ernsthaften wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten steckt und nicht wiedergutzumachende Schäden drohen. Das Schiedsgericht beurteilt den Antrag und hat dafür sechs Monate Zeit. Lehnt es die Einschränkung der Personenfreizügigkeit ab und die Schweiz ergreift trotzdem einseitig Massnahmen (was allerdings nicht zu erwarten ist), dann kann die EU die Schweiz in irgendeinem Bereich der Abkommen noch schärfer bestrafen. 

Tatsache ist auch: Die EU wird der Aktivierung der Schutzklausel niemals zustimmen. «Der EU geht es wirtschaftlich und sozial so schlecht, dass die EU-Staaten der Schweiz keine Zugeständnisse machen, wenn in ihrer eigenen Bevölkerung derart grosse Unzufriedenheit herrscht», so Dettling. Der für die Schweiz zuständige EU-Kommissar Maroš Šefčovič betont denn auch stets, dass die Schweiz den freien Personenverkehr mit der EU nicht einseitig einschränken dürfe.

«Die Schutzklausel ist vollkommen wirkungslos und damit nichts als eine Beruhigungspille für die Bevölkerung», so das Fazit von Marcel Dettling. «Damit wollen die EU-Turbos die Schweizerinnen und Schweizer täuschen, damit sie die Nachhaltigkeits-Initiative ‘Keine 10-Millionen-Schweiz!’ der SVP an der Urne ablehnen.» Die Bevölkerung habe genug von der masslosen Zuwanderung, so Piero Marchesi. Sie spüre deren negative Folgen täglich, sei es bei der Wohnungsnot, den explodierenden Mieten und Gesundheitskosten, auf den verstopfte Strassen und in den Zügen, mit der steigende Kriminalität und der sinkenden Bildungsqualität an den Schulen. «Die Schweizerinnen und Schweizer wollen die Zuwanderung begrenzen und sich nicht mit einer Bschiss-Klausel über den Tisch ziehen lassen.»

 
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