Medienmitteilung

Sollen 85% der ausländischen Kriminellen nicht ausgeschafft werden? Die SVP ergreift Gegenmassnahmen

Die SVP nimmt den Schlussbericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative mit Entsetzen zur Kenntnis. Der Vorschlag der Mehrheit der Arbeitsgruppe ist unhaltbar: Er würde den…

Die SVP nimmt den Schlussbericht der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative mit Entsetzen zur Kenntnis. Der Vorschlag der Mehrheit der Arbeitsgruppe ist unhaltbar: Er würde den untauglichen Gegenentwurf umsetzen, nicht aber die von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative. Indem die Arbeitsgruppe Mindeststrafen als Voraussetzung für die Ausschaffung definiert, müssten 85% der kriminellen Ausländer das Land nicht verlassen. Es kann nicht sein, dass der Volkswille in so krasser Weise missachtet wird. Die SVP nimmt dies nicht hin und fordert den Bundesrat eindringlich auf, die Volksinitiative korrekt umzusetzen. Die SVP wird dem Bundesrat im Verlauf des Sommers einen Zusatzbericht vorlegen und ihre Sicht der Dinge unterbreiten.

Den heute veröffentlichten Schlussbericht der Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) nimmt die SVP mit Entsetzen zur Kenntnis. Die von der Mehrheit der Arbeitsgruppe beantragte Variante widerspricht den Hauptzielen der Initiative diametral und würde faktisch nichts an der derzeitigen Situation ändern. Damit würde der Wille, welcher am 28. November 2010 von einer Mehrheit von Volk und Ständen zum Ausdruck gebracht worden ist, krass unterlaufen. Dem Volk wird damit letztlich signalisiert, dass es nichts zu sagen habe. Es war offenbar nie die Absicht von Bundesrätin Sommaruga und ihren Experten, die Initiative korrekt umzusetzen.

Die Kommissionsmehrheit postuliert eine Mindeststrafe von 6 Monaten, um eine Landesverweisung anordnen zu können. Diese Forderung entspricht dem Konzept des untauglichen Gegenentwurfs, welcher von allen Kantonen und einer Mehrheit der Stimmbürger verworfen worden ist. Der klare Wortlaut der Ausschaffungsinitiative schliesst eine Mindeststrafe aus: Massgebend für eine Landesverweisung muss die Verletzung der Rechtsgüter sein, nicht die subjektive Einschätzung eines Strafrichters. Kommt hinzu: Mit einer Mindeststrafe könnten nahezu 85% der Straftäter nicht ausgeschafft werden, weil ihre Strafe unter 6 Monaten liegt.

Auch die weiteren Einschränkungen, welche die Kommissionsmehrheit vorsieht, unterlaufen die Initiative: Während die Gesetzesvariante des Initiativkomitees zu rund 16’000 Landesverweisungen führen würde (davon rund 8’000 ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsberechtigung!), läge diese Zahl bei der Variante der Kommissionsmehrheit noch bei gut 2’500 Fällen. Um mehr Sicherheit schaffen zu können, ist aber – neben den schweren Delikten wie Mord, Raub und Vergewaltigung – gerade auch das harte Durchgreifen bei Delikten wie Körperverletzungen, Einbruch oder Drogenhandel nötig, da diese die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse gefährden.

Auch die Vorbehalte der Kommissionsmehrheit bezüglich des nicht zwingenden Völkerrechts, welche letztlich nur die persönlichen Umstände und das Wohl des Täters im Fokus haben, sind aus Sicht der SVP inakzeptabel. Insgesamt muss der Vorschlag der Kommissionsmehrheit als untauglich eingestuft werden: Er ignoriert die Vorgaben und Ziele der Initiative und orientiert sich stattdessen am verworfenen Gegenentwurf. Dies war nicht der Auftrag der Arbeitsgruppe.

Bereits die Zusammensetzung der EJPD-Arbeitsgruppe liess das ungute Resultat erahnen: Fünf Initiativgegner und zwei Befürworter sollten ein Ausführungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative erarbeiten. Es ist kein Zufall, dass einzig die zwei Befürworter sich für eine wortgetreue Umsetzung der Initiative eingesetzt haben. Die SVP wird vor diesem Hintergrund einen Zusatzbericht erarbeiten, um dem Bundesrat wie auch dem Parlament ihren Vorschlag noch einmal detailliert zu erläutern. Diesen Bericht wird die Partei der Öffentlichkeit nach den Sommerferien vorstellen. Die SVP wird mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die korrekte Umsetzung des Volkswillens kämpfen. Wenn nötig, ist eine neue Volksinitiative zu lancieren, die den Wortlaut der korrekten Umsetzung in der Verfassung festschreibt.

Ihren Vertretern in der Arbeitsgruppe dankt die SVP für ihr Engagement im Sinne der Mehrheit von Volk und Ständen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden