Medienmitteilung

Strafnorm zu politischen Zwecken missbraucht

Die Befürchtungen der Stimmbürger, die 1994 gegen die Rassismus-Strafnorm gestimmt haben, bestätigt sich zunehmend. Nach zehn Jahren Erfahrungen damit müssen wir feststellen, dass die Strafnorm…

(SVP) Die Befürchtungen der Stimmbürger, die 1994 gegen die Rassismus-Strafnorm gestimmt haben, bestätigt sich zunehmend. Nach zehn Jahren Erfahrungen damit müssen wir feststellen, dass die Strafnorm immer mehr zu politischen Zwecken missbraucht wird. Sie wird vor allem gegen einfache Bürger oder unliebsame Kommunal- sowie Kantonspolitiker eingesetzt, um diese mundtot zu machen. Der Gesetzesartikel ist zu dem geworden, was deren Initianten stets verhindern wollten, nämlich zu einem Maulkorb-Gesetz gegen den „kleinen Mann“! Die SVP fordert die Streichung der Rassismus-Strafnorm oder mindestens deren Revision.

Grundvoraussetzung für jede Demokratie ist die Garantie der Meinungsäusserungsfreiheit. Dieses Grundrecht umfasst alle Äusserungen und Einschätzungen – unabhängig davon, ob sie richtig, falsch, intelligent, dumm oder unangebracht sind. Nur totalitäre Staaten schreiben vor, welche Meinungen richtig sind und welche nicht geäussert werden dürfen.

Mit Erstaunen nimmt die SVP zur Kenntnis, dass die anderen Parteien nicht bereit sind, über den problematischen Art. 261bis des Strafgesetzbuches zu diskutieren. Dabei sind die Umsetzung des Maulkorb-Gesetzes und die Verunsicherung in der Praxis erheblich. Das geht soweit, dass sich beispielsweise Eltern an einem Elternabend nicht zu den Problemen wegen dem hohen Ausländeranteil in der Klasse ihrer Kinder zu äussern getrauen. Auf kommunaler und kantonaler Ebene, wo auch Milizpolitiker ohne juristische Ausbildung tätig sind, kommt es immer häufiger zu Anzeigen und Bussen für Meinungsäusserungen. Die Justiz ist vielerorts überfordert. Es gilt bei Anzeigen offenbar der Grundsatz, im Zweifelsfall einmal eine Busse auszusprechen, in der Hoffnung, dass diese nicht gerichtlich angefochten wird. Die Gebüssten schliesslich müssen zahlen oder mit teuren Anwälten vor Gericht gegen die angebliche Verletzung der Rassismus-Strafnorm kämpfen. Nicht selten werden sie dort freigesprochen. Doch Freispruch hin oder her, die Fälle gehen fast immer einher mit Ruf schädigenden Publikationen in den Medien.

Seit Jahren machte die SVP auf das Spannungsfeld zwischen der Strafnorm und der Meinungsäusserungsfreiheit aufmerksam, auch mit verschiedenen Vorstössen im Parlament. Deshalb begrüsst die SVP die von Bundesrat Christoph Blocher angestossene Diskussion. Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Medienfreiheit usw. sind Grundwerte, für welche sich die SVP mit Überzeugung engagiert. Vor diesem Hintergrund steht die Rassismus-Strafnorm quer in der Landschaft. Sie muss ersatzlos gestrichen oder mindestens dahingehend revidiert werden, dass die Bürger in unserem demokratischen Land nicht mehr Angst haben müssen, wegen einer Meinungsäusserung verklagt zu werden.

Bern, 6. Oktober 2006

 
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