Medienmitteilung

SVP bekämpft massiven Abbau der Volksrechte

Der heute vom Bundesrat kommunizierte Vorschlag, die Volksrechte einzuschränken, ist für die SVP ein Skandal. Sowohl eine materielle Vorprüfung von Volksinitiativen mit „Warnhinweis“ auf dem…

Der heute vom Bundesrat kommunizierte Vorschlag, die Volksrechte einzuschränken, ist für die SVP ein Skandal. Sowohl eine materielle Vorprüfung von Volksinitiativen mit „Warnhinweis“ auf dem Initiativbogen, als auch die Verschärfung der Gültigkeitsvoraussetzungen mit Verweis auf „völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz“ stellen eine unhaltbare Einschränkung der Volksrechte dar. Der Bundesrat will sich, dem Parlament und der Verwaltung mehr Macht zuschanzen und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger massiv beschneiden. Dieses Vorgehen ist als Frontalangriff auf die Volksrechte und die direkte Demokratie zu verstehen. Die SVP wird die Vorschläge des Bundesrates mit allen ihr zur Verfügung stehenden politischen Mitteln bekämpfen.

Der Bundesrat will in Zukunft Volksabstimmungen über ihm und dem Parlament nicht genehme Themen verhindern oder zumindest in unhaltbarer Weise beeinflussen. Deshalb schlägt er eine massive Einschränkung der Volksrechte vor. Nach geltendem Recht erklärt das Parlament eine Volksinitiative für ungültig, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht, z.B. dem Verbot von Völkermord, Folter oder Sklaverei. Neu soll eine materielle Vorprüfung durch die Bundesverwaltung noch vor der Unterschriftensammlung erfolgen. Könnte es mit einer Initiative zu einem möglichen Konflikt mit irgendeinem internationalen Abkommen oder irgendwelchem, nicht zwingendem „Völkerrecht“ kommen, soll auf dem Initiativbogen ein „Warnhinweis“ angebracht werden.

Gleichzeitig sollen die Gründe für die Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative massiv ausgeweitet werden. Das Parlament soll neu auch Volksinitiativen für ungültig erklären, die „den Kerngehalt der verfassungsrechtlichen Grundrechte“ verletzen. Damit soll gemäss Bundesrat eine „bessere Vereinbarkeit zwischen Volksinitiativen und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz“ erreicht werden. Der Bundesrat hat offenbar nicht verstanden, dass eine Volksinitiative ja aufgrund der ihrer verfassungsmässig gegebenen Funktion eben gerade das Ziel verfolgt, die Bundesverfassung zu ändern. In Tat und Wahrheit öffnen die Vorschläge des Bundesrates der politischen Willkür Tür und Tor. Bundesrat und Parlament erhalten neu die Kompetenz, quasi nach Belieben – mit Verweis auf schwammige Begriffe – unliebsame Initiativen für ungültig zu erklären. Ein solches Vorgehen käme einem Frontalangriff auf die Volksrechte und einem massiven Demokratieabbau gleich.

Die SVP wird die heute präsentierten Vorschläge mit allen ihr zur Verfügung stehenden politischen Mitteln bekämpfen. Sie steht ohne Wenn und Aber zu den Volksrechten und zur direkten Demokratie. Das Volk hat in der direkten Demokratie das letzte Wort. Das muss auch in Zukunft so bleiben.

Bern, 31. März 2011

 
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