Medienmitteilung

SVP-Fraktion verlangt, dass kriminelle Ausländer konsequent ausgeschafft werden

Der Abstimmungsentscheid von Volk und Ständen war klar: Kriminelle Ausländer haben ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirkt und müssen unser Land verlassen. Die Bevölkerung wurde bei der Nicht-Durchsetzung der Ausschaffungsinitiative, wie von der SVP befürchtet, von Bundesrätin Sommaruga, Ständerat Müller und dem ganzen Rest der Classe politique brandschwarz angelogen. Statt wie versprochen 4‘000 Ausschaffungen, hat man mit der Täterschutz-Klausel ein Instrument geschaffen, welches jeden zweiten kriminellen Ausländer in der Schweiz vor einer Ausschaffung schützt. So konnten beispielsweise die Täter bei 13 von 16 Urteilen wegen sexueller Handlungen mit Kindern im Land bleiben. Sodann wird das Strafmass wohl oft bewusst tief angesetzt, um einen Grund zu haben, den Täter vor einer drohenden Ausweisung zu schützen. Diese Zustände müssen ändern. Darum hat die SVP-Fraktion die Unterstützung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Gregor Rutz beschlossen, die verlangt, dass die Täterschutzklausel zu beseitigen ist.

Schwer kriminelle Ausländer müssen endlich konsequent ausgeschafft werden. Dies gilt auch für verurteilte Straftäter aus EU-Staaten: Die Behörden dürfen sich dabei nicht hinter dem Personenfreizügigkeitsabkommen verstecken. Um die genannten Probleme endlich zu lösen, verlangt die SVP-Fraktion eine dringliche Aussprache mit der verantwortlichen Bundesrätin Sommaruga.

An der heutigen Fraktionssitzung diskutiert die SVP auch über die Aktienrechtsrevision und lehnt einen indirekten Gegenentwurf zur Unternehmensverantwortungsinitiative ab. Eine weltweit geltende Haftung für angebliche Verletzungen von Menschenrechten und Umweltbestimmungen und die geforderte Umkehr der Beweislastpflicht, geht viel zu weit und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz massiv. Die SVP-Fraktion lehnt die in der Aktienrechtsrevision eingebauten Geschlechterquoten ebenfalls klar ab. Dahinter versteckt sich nichts anderes als eine weitere Bevormundung durch den Staat. Unternehmen sollen die fähigsten und ins Team passendsten Personen selber auswählen können, unabhängig von ihrem Geschlecht. Die SVP-Fraktion beschloss die Ablehnung der Aktienrechtsrevision sollte einer der beiden Punkte im Gesetz verbleiben.

Regulierung stoppen – one in one out
Die SVP will der schädlichen Überregulierung Einhalt gebieten. Einstimmig hat die SVP-Fraktion beschlossen, eine parlamentarische Initiative von SVP Nationalrat Hans-Ueli Vogt anzunehmen. Der Nationalrat hat diesen Vorstoss bereits gutgeheissen. Die Parlamentarische Initiative will den Bundesrat verpflichten, bei neuen Gesetzesprojekten von sich aus Vorschläge zu unterbreiten, die eine mindestens gleich hohe Entlastung bringen. Private und Unternehmen sollen so vor zusätzlichen staatlichen Pflichten, Bürokratie und finanziellen Belastungen geschützt werden. Im Ausland wird dieses Verfahren bereits erfolgreich angewendet. Die SVP setzt nun auf den Ständerat.

Beschwerderecht für Gemeinden bei KESB-Entscheiden
Die SVP-Fraktion unterstützt die Standesinitiative des Kantons Schaffhausen. Diese verlangt vom Bundesrat, dass die Gemeinden künftig ein Beschwerderecht gegenüber Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erhalten. Es ist eine Tatsache, dass oft ältere Menschen gegen ihren Willen durch die KESB in Altersheimen oder in Pflegeheimen platziert werden. Oder, dass Kinder den Eltern weggenommen werden und diese sich nicht gegen einen Obhutsentzug und eine Fremdplatzierung wehren (können). Nebst der grundsätzlichen Frage des Kindswohls zeigt sich in der Praxis auch, dass einer Gemeinde dadurch erhebliche Kosten entstehen können. Die SVP-Fraktion stellt sich deshalb klar hinter das Anliegen der Standesinitiative aus dem Kanton Schaffhausen.

Missbräuche bei den Ergänzungsleistungen (EL) bekämpfen
Die SVP-Fraktion unterstützt einstimmig die Motion der SGK-N zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Bezug von Ergänzungsleistungen. Vorrangiges Ziel der Motion ist es, Massnahmen auszuarbeiten, um prüfen zu können, ob EL-Bezüger nicht deklarierte Vermögen im Ausland besitzen. Die EL-Ausgaben haben sich seit 2007 von 3.2 Milliarden Franken auf mittlerweile über 5 Mia. Franken erhöht. Aus Sicht der SVP sind daher Massnahmen dringend angezeigt, die das Kostenwachstum eindämmen. Dazu gehört auch eine effiziente Missbrauchsbekämpfung, mit der sichergestellt werden kann, dass nicht bedürftige Rentner keine EL beziehen können.

 
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