Medienmitteilung

Wie viele hunderttausend illegale Einwanderer akzeptiert der Bundesrat?

Die SVP Fraktion hat eine Interpellation zur sich zuspitzenden Lage im Asylbereich beschlossen. Ebenfalls hat sie an der heutigen Sitzung in Bern die Altersvorsorge beraten. 

Nur am 28. November 2016 wurden in wenigen Stunden in Italien 1’400 Migranten von ihren Booten auf dem Mittelmeer abgeholt und aufs Festland gebracht. Die Zahl der sog. "Bootsflüchtlinge", die seit Jahresanfang nach Italien kamen, erreicht inzwischen mit weit über 170’000 einen neuen Höchststand. Gleichzeitig gelingt es auch weiterhin ständig Tausenden von Menschen, auf der Suche nach einem besseren Leben über den Balkan oder Osteuropa illegal in den Schengenraum einzuwandern. Bayern hat nun beschlossen die Grenze zu Österreich und der Schweiz verstärkt zu kontrollieren. Daneben ist davon auszugehen, dass die Türkei bald das Abkommen mit der EU aufkündigen könnte und damit wieder Zehntausende von Migranten auf den Weg nach Europa schickt. Ein Ende dieser gigantischen Armutsmigration von Afrika und dem Nahen Osten nach Westeuropa ist nicht absehbar – mit drastischen Folgen für u.a. unseren Sozialstaat und unsere Sicherheit.

Vor diesem Hintergrund ersucht die SVP-Fraktion den Bundesrat, rasch die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass er seine Versprechungen im Rahmen des europäischen Umverteilungsprogrammes von Asylbewerbern nur soweit erfüllt, als auch alle anderen beteiligten europäischen Staaten ihre Quoten vollumfänglich ausschöpfen? 

2. Es ist offensichtlich, dass der Ansturm von Armutsflüchtlingen ohne Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt noch über Jahre anhalten wird. Wo sieht der Bundesrat die Grenze dieser direkten Einwanderung in die Schweizer Fürsorge: bei weiteren 100’000, bei 200’000 oder eher bei 500’000?

3. Ist der Bundesrat im Interesse der inneren Stabilität der Schweiz bereit, endlich die Grenze für illegale Einwanderer zu schliessen? Wie gedenkt er, dies technisch umzusetzen? Welche Mittel wird er dafür einsetzen? 

4. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass dieser permanente Zustrom von komplett unqualifizierten Wirtschaftsmigranten, welche mehrheitlich ihr Leben lang auf Kosten der Steuerzahler in der Schweiz leben werden, mittelfristig zu einem massiven Kriminalitätsanstieg, gerade auch im organisierten Bereich führen wird? 

5. Ist so nicht absehbar, dass die Bevölkerung dieser durch die Handlungsunfähigkeit des Bundesrates geschaffenen, unhaltbaren Situation bald ein Ende bereiten und die humanitäre Tradition der Schweiz abschaffen wird? Wie gedenkt der Bundesrat dies zu verhindern? 

6. Wie sollen diese bereits heute ausser Kontrolle geratenen Kosten langfristig getragen werden?

Nachdem der Ständerat und der Nationalrat die Reform der Altersvorsorge beraten haben, befindet sich das Geschäft nun in der Differenzbereinigung. Die vorberatende Kommission des Ständerates ist in verschiedenen Punkten wieder auf sein ursprüngliches Konzept zurückgekommen und vom Nationalrat abgerückt. So beantragt sie dem Rat, pauschal die AHV-Renten um 70 Franken zu erhöhen, um so die Reduzierung des Mindestumwandlungssatzes in der 2. Säule zu kompensieren. Der Nationalrat hatte ein Modell vorgeschlagen, in der die Kompensation innerhalb der 2. Säule stattfindet. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist die Reduktion des Umwandlungssatzes in der 2. Säule zu kompensieren. So wie dies auch eine Minderheit Kuprecht fordert. Die ständerätliche Kommission möchte ausserdem die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt erhöhen. Für die SVP-Fraktion ist eine solche massive Steuererhöhung nicht vertretbar. Die Altersvorsorge ist stattdessen ausgabenseitig zu sanieren.

 

 
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