Damit wir frei bleiben

Mit der Wahl von Donald Trump als US-Präsident wurde der Begriff der „Fake News“ geschaffen. Dies führte aber nicht zu einer kritischen Hinterfragung der Presseberichterstattung. Viel mehr werden Themen, die uns stark gemacht haben, die Unabhängigkeit, Souveränität, Sicherheit, geschützte Grenzen, gesteuerte Zuwanderung, konsequente Asylpolitik, unter den Tisch gekehrt oder als nicht relevant betrachtet. Sie werden als Rückständigkeit, als Themen der Abschotter oder eben als „Fake News“ betitelt. Was aber aktuell die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative machen, ist eine veritable Lügenkampagne. Eine regelrechte Diffamierungskampagne, die sich brutalster Bilder bedient, um den wichtigsten Wert der Eidgenossenschaft – die direkte Demokratie – die genau das, was die Gegner uns vorwerfen, verhindert, zunichte zu machen.

Albert Rösti
Albert Rösti
Nationalrat Uetendorf (BE)

Die Kampagne der Gegner der Selbstbestimmungsinitiative ist stillos und voll daneben. Zum gleichen Zeitpunkt, als ein Journalist in einem saudiarabischen Konsulat auf brutalste Weise gefoltert und ermordet wird (gemäss Presseberichten soll er zersägt worden sein), genau in dieser Zeit bedient man sich dem Bild mit der Kettensäge, die in der Schweiz die Menschenrechte zersägt. Liebe Delegierte, das ist grausam, das ist degoutant und es ist erst noch gelogen. Die Medien, die das ungefiltert aufnehmen, lügen ebenso. Man stelle sich vor, die SVP hätte sich jemals solcher Bilder bedient. Welcher Aufschrei wäre durch das Land gegangen, von denen, die sich enervieren, wegen ein paar schwarzen Schäfchen oder ein paar Minaretten.

Wir haben bewusst für unsere Kampagne „Ja zur Selbstbestimmung heisst JA zur direkten Demokratie“ ein neutrales Sujet und eine neutrale Farbe gewählt, da es sich nicht um eine Frage rechts oder links handelt, sondern allein um die Frage: Können wir unsere direkte Demokratie in unserem Land aufrechterhalten? Die Reaktion unserer Gegner ist aber nicht, wie man es erwarten dürfte: „OK, da setzt man sich sachlich ohne zu provozieren mit einem wichtigen Thema auseinander.“ Nein, sie ist: „Was führt wohl die böse SVP im Schilde, dass sie so daherkommt?“ Und die Gegner haben sich mittlerweile zu einer Gemeinschaft im Kampf „alle gegen die SVP“ zusammengeschlossen. Eine Gemeinschaft, die sonst gar nichts miteinander am Hut hat. Es handelt sich dabei etwa um die Bonimanager der Economiesuisse, denen ihr Bonus wichtiger ist als das Wohl des Landes und die auch bereit sind, die direkte Demokratie ihren Salären zu opfern. Es sind die Top-Manager grosser Unternehmen, notabene die meisten von ihnen Ausländer. Da verbinden sich ausgerechnet die Kirchen, Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty international genau mit diesen Managern – und mit allen Parteien – mit Ausnahme der SVP.

Aber meine Damen und Herren, das kennen wir doch. Das ist „Business as usual“. Das stachelt unseren Kampfesgeist erst recht an. Wir lassen uns nicht den Mund verbieten, wenn es um die Freiheitsrechte dieses Landes geht.

Da und dort spürt man durchaus, dass zunehmend auch andere Kreise erkennen, dass hier etwas faul ist, beispielsweise einzelne FDP‘ler aus dem Kanton Zug, Luzern und Aargau, aber soeben auch die junge FDP des Kantons Zürich, die die JA-Parole beschlossen hat. Eigentlich ist die Selbstbestimmungsinitiative ja ein urfreisinniges Anliegen, denn wer, wenn nicht die Gründer dieses Staates, hat der Freiheit und der Selbstbestimmung hohe Rechnung getragen? Die damals staatstragende FDP.

Im Volk sieht es anders aus, glauben Sie mir. Unsere Initiative erhält Zuspruch von Menschen jeder Couleur aus dem ganzen Land. Eben weil es sich bei der Selbstbestimmung nicht um eine Frage von links oder rechts handelt, sondern um ein Kernanliegen der Schweizerinnen und Schweizer.

Wir kämpfen – und ich rufe Sie dazu auf – denn wir werden so oder so gewinnen. Spätestens nach den eidgenössischen Wahlen 2019, wenn die Bevölkerung erkennen wird, dass eine Mehrheit der Parteien, des Parlaments und des Bundesrates die Schweiz mit einem Rahmenvertrag in die EU führen will. Es sind dieselben Kreise, die jetzt gegen die Selbstbestimmungsinitiative kämpfen. Weil diese Volksinitiative ihren Absichten im Weg steht. Wir setzen uns am 25. November ein, damit wir

  • nicht in die EU geführt werden
  • Löhne und Arbeitsplätze erhalten
  • keine höheren Gebühren, Abgaben und Steuern bezahlen
  • den Tier- und Landschaftsschutz behalten
  • Rechtssicherheit gewährleisten
  • kriminelle Ausländer wieder ausschaffen
  • Initiativen wie die Verwahrungsinitiative oder die Pädophileninitiative vollständig umsetzen
  • und auch die Zuwanderung wieder steuern können.

Es braucht ein JA zur direkten Demokratie, das heisst ein JA zur Selbstbestimmungsinitiative.

Wir wollen am 25. November lediglich die folgende Frage beantworten: Wer soll in unserem Land das Sagen haben? Soll dies die bewährte schweizerische Verfassung, die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger und die Mehrheit der Kantone sein oder einzelne Politikerinnen und Politiker, indem sie sich dauernd auf den Vorrang des internationalen Rechts gegenüber unserer Schweizer Verfassung und auf irgendwelche internationalen Verträge berufen?

Mit einem JA zur Selbstbestimmungsinitiative wird in der Verfassung festgehalten, dass im Konfliktfall zwischen internationalen Verträgen und der schweizerischen Verfassung die Verfassung höher zu gewichten ist. Diese bewährte Ordnung hat bis 2012 gegolten. Noch 2010 hat der Bundesrat geschrieben: «Die Frage, ob eine Initiative umgesetzt werden soll oder nicht, ist nicht dem Ermessen der Behörden überlassen. Es wäre missbräuchlich und für den politischen Prozess belastend, eine Initiative zwar zur Abstimmung zu bringen, sie aber im Falle der Annahme nicht oder nur teilweise umzusetzen.» Und glasklar hat der Bundesrat damals angefügt: «Wenn der Konflikt zwischen der neuen Verfassungsbestimmung und dem Völkerrecht nicht verhindert werden kann, geht nach Ansicht des Bundesrates die jüngere Verfassungsbestimmung vor.»

Leider hat das Bundesgericht diese bewährte Ordnung 2012 auf den Kopf gestellt. In einer Gerichtskammer wurde damals mit 3 gegen 2 Stimmen folgendes beschlossen: „Besteht ein echter Normenkonflikt zwischen Bundes- und Völkerrecht, so geht grundsätzlich die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz vor. Dies gilt selbst für Abkommen, die nicht Menschen- oder Grundrechte zum Gegenstand haben.“

Gestützt darauf wurden wichtige Initiativen wie die vom Volk beschlossene Steuerung der Zuwanderung oder die Ausschaffung krimineller Ausländer nicht umgesetzt. Darunter leidet das Vertrauen in die direkte Demokratie. Damit das Stimmrecht wieder vollumfänglich zählt, soll die Ordnung „Landesrecht vor internationalem Recht“ wieder wie vor 2012 auch in Zukunft gelten. Dies schützt die Menschenrechte. Diese sind alle in der Bundesverfassung verankert.

Das Argument der Gegner, die Initiative würde hunderte von Verträgen in Frage stellen, ist falsch. Bundesrat und Parlament dürfen nur Verträge abschliessen, die der Verfassung entsprechen.

Also. Sie sehen, es geht mit der Selbstbestimmungsinitiative darum, wieder Ordnung zu schaffen. Kämpfen wir deshalb bis am 25. November mit vereinten Kräften im Interesse der bewährten direkten Demokratie, die uns unter die reichsten Länder der Welt gebracht hat.

Albert Rösti
Albert Rösti
Nationalrat Uetendorf (BE)
 
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