Gründe, weshalb die Ergreifung des Referendums gegen das revidierte Asylgesetz notwendig ist

„Eigentor im Asylwesen“

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)

Ist unser Rechtsstaat tatsächlich in einer solch schlechten Verfassung, dass allen Asylsuchenden systematisch ein Gratisanwalt zur Verfügung gestellt werden muss? Ist es rechtsstaatlich wirklich angezeigt, dass der Steuerzahler jedem Asylsuchenden einen Anwalt zahlt, während Schweizer Bürger nur unter bestimmten Voraussetzungen von der unentgeltlichen Rechtspflege profitieren können?

Wenn Bundesrätin Simonetta Sommaruga zum Ziel gehabt hätte, möglichst viele  Migranten in die Schweiz zu holen, dann hätte sie keinen anderen Weg gewählt. Nur noch ein Referendum kann dieses Vorhaben von Simonetta Sommaruga und der Mitte-Links-Mehrheit im Parlament stoppen.

Niemand in diesem Land möchte der humanitären Tradition der Schweiz ein Ende setzen. Eine Mehrheit des Schweizer Volks dürfte aber nicht bereit sein, die Schweiz für illegale Immigranten noch attraktiver zu machen, als sie dies heute schon ist. Aber genau dies wird mit der geplanten „Neustrukturierung“ des Asylwesens passieren, welcher eine  Mitte-Links-Mehrheit des Parlaments zugestimmt hat. Unter dem Deckmantel der „Verfahrensbeschleunigung“ wird die Revision noch mehr Glücksuchende ermuntern, in die Schweiz zu kommen.

Dass mit der Einführung von Gratisanwälten die Asylverfahren beschleunigt würden, ist nicht nachvollziehbar. Es wäre das erste Mal, dass eine solche Massnahme zu diesem Ziel führen würde. Vielmehr wird dieses System zu weiteren Mehrkosten führen. Im Sozialgeschäft tätige Anwälte werden mit Sicherheit zulasten der Steuerzahler unnötige Rekurse führen. Zudem ist die anvisierte Verfahrensbeschleunigung nicht das primäre Problem. Bereits heute werden mehr als 80% der Gesuche in den ersten 185 Tagen erledigt. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass beschleunigte Verfahren 140 Tage dauern dürfen und Fälle, die weiterer Abklärungen bedürfen, in das verlängerte Verfahren überführt werden können. Es besteht kein Zweifel, dass jeder Anwalt versuchen wird, seinen Fall in das verlängerte Verfahren zu ziehen. Schliesslich macht die versprochene Beschleunigung nur dann Sinn, wenn negative Entscheide auch zu einer Ausschaffung führen.

Ferner sendet die Bereitstellung eines Gratisanwaltes für in die Schweiz kommende Asylsuchende eine zweifelhafte Botschaft aus. Eine Botschaft der Schwäche. Sie lässt diese glauben, dass die Schweiz sie in ihrem Vorhaben unterstützten will und dass sie endgültig in der Schweiz bleiben können und finanziell unterstützt werden.

Ermuntert durch die Willkommens-Signale, die von Ländern wie Deutschland oder Schweden ausgesendet werden, werden Migranten aus der ganzen Welt nicht zögern, immer zahlreicher von unserer Naivität zu profitieren und die offerierten Leistungen der Schweiz zu missbrauchen. Entgegen den steten Behauptungen der Medien hat die Schweiz seit 2010 im Verhältnis zur Bevölkerung viel mehr Asylbewerber aufgenommen als Deutschland. Alleine im Monat September registrierte die Schweiz 4‘544 Gesuche.

Mit dem Versagen der europäischen Asylpolitik werden die kriminellen Schlepperbanden immer stärker werden und weiter von den Personen profitieren, die gerne jene Sozialleistungen geniessen möchten, die in ihren Heimatländern inexistent sind.

Bereits heute sind unsere Aufnahmekapazitäten am Limit. Die Kantone wissen nicht mehr, wie sie die im Verhältnis zur Kantonsbevölkerung zugeteilten Asylsuchenden unterbringen sollen. Die SP-Führung der Asylpolitik hat zu einer massiven Erhöhung der Asylgesuche in der Schweiz geführt, dies vor allem auch von Personen aus Ländern, in welchen es keinen Krieg gibt, allen voran aus Eritrea. Die Kantone müssen die Zeche für diesen Zustrom an Wirtschaftsmigranten schliesslich bezahlen. In dieser Notlage müssen die Kantone Unterbringungsmöglichkeiten suchen und Kredite freigeben.

Ausserdem nimmt die Schweiz – entgegen der gängigen Meinung – eine Mehrheit von Personen auf, die nicht aus einer Krisenregion stammen oder – wenn sie aus einer Krisenregion kommen – weder wegen ihrer Religion, Rasse, oder  politischen Ideen oder sozialen Zugehörigkeit dort verfolgt werden. Gar nicht zu sprechen von den Personen mit einem Nichteintretensentscheid, Dublin-Fällen oder abgewiesenen Asylbewerbern, welche die Unterbringungsplätze für echte Flüchtlinge blockieren. Um die Probleme im Asylbereich anzugehen, sind die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend. Eine scheinheilige Asylgesetzrevision, deren einziger Nutzen darin liegt, den fehlenden Willen des Departementes von Frau Sommaruga für eine gerechte und konsequente Asylpolitik zu kaschieren, ist absolut unnötig. Die Revision nimmt weder das Problem der unkooperativen Asylbewerber, noch die fehlenden speziellen Zentren für Renitente oder die Problematik der vorläufig Aufgenommenen auf.

Bereits die Gewährung von Gratisanwälten für alle Asylsuchenden ist an sich schon ein ausreichendes Motiv, um diese Pseudo-Revision zu bekämpfen. Dazu kommt unter anderem auch noch die Missachtung der Eigentümerrechte für Enteignungen, die uns im Kampf gegen diese unsinnige Vorlage bestätigt.

Die Eidgenossenschaft will neue Asylzentren mit der Zielsetzung der Aufnahme einer unbegrenzten Anzahl neuer Asylsuchender. Um dies zu erreichen, wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein zentralistisches Autorisierungsverfahren eingeführt, welches die Autonomie und Mitbestimmung der Kantone und Gemeinden ausser Kraft setzt. Damit erhält es alle Kompetenzen, Projekte zu organisieren bis hin zu Enteignungen.

Fazit: Die SVP muss sich gegen diese kontraproduktive Revision zur Wehr zu setzen, welche die Verfahren nicht beschleunigt, jedoch die Attraktivität der Schweiz für illegale Migranten erhöht und Tür und Tor für eine Kostenexplosion öffnet. Eine Zustimmung zu dieser Gesetzesrevision würde bildlich gesprochen bedeuten, dass der Steuerzahler mit seinem eigenen Ersparten einen Knüppel kauft und mit diesem zweimal geschlagen wird – zum ersten Mal, um die Gratisanwälte zu finanzieren, zum zweiten Mal, um die Kosten des verlängerten Aufenthaltes zu begleichen, welcher dieser für seinen Mandanten erreichen konnte. 

Céline Amaudruz
Céline Amaudruz
Nationalrätin Genève (GE)
 
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