Fremdes Recht: Die Schweiz ist verpflichtet, das EU-Recht sofort und laufend –automatisch! – zu übernehmen. Ändert die EU ihr Recht oder erlässt sie neues Recht, wird dieses automatisch und per sofort Teil der Schweizer Rechtsordnung. Es braucht in den allermeisten Fällen gar kein Schweizer Gesetz. Deshalb kann man in den allermeisten Fällen auch kein Referendum dagegen machen. Das Instrument des Referendums kann bei Völkerrecht – und die EU-Abkommen gelten als Völkerrecht – nicht angewendet werden. In der Schweiz gibt es dann kein eigenes Gesetzgebungsverfahren mehr. Unser Parlament, unsere Kantone, die Stimmbürger, auch die Verbände werden ausgeschaltet. Das heisst: Keine Vernehmlassung, kein Referendum, keine Volksabstimmung. Neue EU-Erlasse werden einfach in den Anhängen der Abkommen ergänzt und gelten dann sofort.
EU-Recht steht über Schweizer Recht
Der Bundesrat will uns weismachen, dass die Schweiz über das sogenannte «Decision Shaping» die Rechtsentwicklung in der EU mitgestalten könne. Das ist ein Hohn. Wir bekommen allein das Recht, uns «zu äussern». Mitbestimmen darf die Schweiz gar nirgends! Seit das Luftverkehrsabkommen mit EU-Rechtsübernahme existiert, wurden 150 EU-Rechtsänderungen nachvollzogen, ohne dass nur einmal der gemischte Ausschuss interveniert hätte oder der Bundesrat, das Parlament, das Volk oder die Stände etwas behandelt hätten! Wegen der EU-Regulierungsflut gingen aber derweil mehrere Unternehmen in der Branche zugrunde!
Fremde Richter: Die Auslegung des übernommenen Rechts erfolgt dann abschliessend und laufend durch den Europäischen Gerichtshof. Er ist sogar für die Schweizer Vertreter im gemischten Ausschuss und im Schiedsgericht rechtlich bindend! Privatrechtlich entscheidet auch das Bundesgericht immer zugunsten des EU-Rechts, weil «Völkerrecht» dem Schweizer Recht vorgeht. Dies sogar dann, wenn die Schweiz ausdrücklich eigene Gesetze mit anderem Inhalt formuliert! Von der EU wird die Schweiz dann auch noch willkürlich bestraft, wenn sie nicht alles brav nachvollzieht, was die EU vorgibt!
Bundesrat will Volk und Stände ausschalten
Ständemehr: Trotz der Tragweite und der massiven Eingriffe in zentrale Bereiche unseres Staatssystems wie der Demokratie und dem Föderalismus, will der Bundesrat die EU-Verträge nicht dem obligatorischen Referendum unterstellen. Damit stimmen weder die Kantone mit einem Ständemehr, aber auch nicht das Volk obligatorisch ab! Nur wenn die SVP das Referendum ergreift, kann wenigstens noch das Volk abstimmen!
Der Bundesrat schaltet also bereits beim Entscheid über den Abschluss des EU-Vertragspakets das Volk und die Stände aus! Das obligatorische Referendum ist aber auch ein politischer Entscheid, das Parlament kann sich noch dafür entscheiden. Aufgrund seiner fundamentalen Tragweite muss das EU-Vertragspaket unbedingt – insbesondere aufgrund der politischen Verantwortung – obligatorisch dem Volk und den Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. So wie man das bereits auch beim EWR-Vertrag beschlossen hatte.