Das heutige Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU beruht auf dem EU-Recht per 1999 sowie auf der damaligen Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs (EuGH). Es handelt sich somit um einen normalen statischen Vertrag. Das ändert sich mit den neuen Verträgen fundamental: Sämtliches neues EU-Recht und die gesamte EuGH-Rechtsprechung der letzten 26 Jahre – und auch alles künftige – wird «dynamisch» und damit de facto automatisch übernommen. Damit haben wir es neu mit einem abnormalen Vertrag zu tun, der einseitig von einer Partei abgeändert werden kann.
Daueraufenthaltsrecht – ein praktisch unentziehbares C Plus
Neu eingeführt wird ein Daueraufenthaltsrecht. Wer fünf Jahre als Arbeitnehmer oder (Schein-)Selbständiger in der Schweiz gelebt hat, bekommt es. Danach herrscht Narrenfreiheit, die Arbeitnehmereigenschaft muss nicht mehr erfüllt werden. Effektiv genügen zweieinhalb Jahre tatsächliche Anwesenheit (6 Monate pro Jahr) innert fünf Jahren, der Rest kann im Ausland verbracht werden.
Nach EU-Recht reicht bereits ein 40-Prozent-Pensum mit einem tiefen Lohn und ergänzender Sozialhilfe, um als «erwerbstätig» zu gelten. Auch Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebezug bis zu sechs Monaten gelten als «Erwerbstätigkeit». Selbständige Erwerbstätigkeit muss ebenfalls nicht existenzsichernd sein. Ein EU-Bürger kann somit dreieinhalb Jahre Teilzeit arbeiten, dann arbeitslos werden, anderthalb Jahre nichts tun – und bekommt trotzdem ein Daueraufenthaltsrecht. Das SEM bestätigt dies, die NZZ hat darüber berichtet. Danach lebt er von Sozialhilfe und nach der Pensionierung von der AHV mit Ergänzungsleistungen.
Das neue Daueraufenthaltsrecht ist de facto eine unentziehbare Niederlassungsbewilligung C Plus. Nur wer zwei Jahre am Stück im Ausland lebt, verliert es wieder. Selbst bei Sozialhilfebezug oder Kriminalität ist es praktisch unentziehbar. Damit wird die Ausschaffungsinitiative für EU-Bürger ausgehebelt.
Vom FZA-Einwanderungsrecht profitieren 500 Millionen EU/EFTA-Bürger – auch die Hunderttausenden von neu Eingebürgerten in Deutschland, Frankreich oder Spanien, vorwiegend aus muslimischen Ländern.
Massiver Ausbau des Familiennachzugs
Schon heute kommt fast ein Drittel der EU-Zuwanderer über den Familiennachzug ins Land. Das soll weiter ausgebaut werden.
Unter Familie versteht die EU – entgegen der Schweizer Definition – nicht nur Ehegatten und Kinder bis 18 Jahre, sondern auch Enkel bis 21 Jahre, Eltern, Grosseltern und Schwiegereltern. Neu dürfen selbst noch weiter entfernte Verwandte, wie bspw. der pflegebedürftige Onkel oder der unterstützte Cousin, kommen.
Der rechtliche Status der Nachgezogenen wird ebenfalls massiv gestärkt: Auch alle Nachgezogenen erhalten neu nach fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht. Für den Familiennachzug genügt ein einziger EU-Bürger – alle Nachgezogenen können Drittstaatsangehörige sein.
Teilzeit-Arbeitnehmer können somit die gesamte (Gross-)Familie nachziehen – die Kosten trägt der Schweizer Steuerzahler.
Deutschland kämpft bereits mit solcher Armutsmigration, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien, wo mit Pseudo-Arbeitsverträgen ganze Roma-Clans eingeschleust werden. Solche Zustände drohen auch bei uns.
Sie fragen sich vielleicht: War da nicht eine Schutzklausel? Nationalrat Paolo Pamini wird im Anschluss erläutern, dass auch diese sogenannte Schutzklausel eine Täuschung ist.
Ich fasse also zusammen: Mit dem EU-Paket wird die Personenfreizügigkeit ausgebaut. Mehr noch: Die Einwanderung ins Schweizer Sozialsystem wird geradezu gefördert. Schutz- und Abwehrmechanismen hat die Schweiz keine. Unsere Schlussfolgerung ist glasklar: So einem Vertrag dürfen wir nie zustimmen.