Das geplante Gesundheitsabkommen mit der Europäischen Union stellt eine grundlegende Bedrohung für die schweizerische Souveränität, unsere pragmatische Krisenbewältigung und unsere demokratischen Prinzipien dar. Es zielt auf eine einheitliche, von der EU dirigierte Massnahmenpolitik in Krisensituationen, was im Widerspruch zu den Interessen und der politischen Kultur der Schweiz steht.
Die grundlegenden Probleme des Abkommens sind weitreichend und betreffen Kernbereiche unserer staatlichen Ordnung. Ein zentraler Mangel ist die vorgesehene automatische Rechtsübernahme in Krisenzeiten. Dies würde bedeuten, dass von der EU verordnete Massnahmen wie Masken-, Impf- oder Abstandspflichten ohne umfassende demokratische Legitimation in der Schweiz übernommen werden müssten. Sogar die Belegung von Notfallbetten könnte von der EU mitbestimmt werden.
Damit einher geht eine fremde Einmischung bei der Ausrufung einer Notlage, was die Fähigkeit der Schweiz untergräbt, auf Krisen souverän und angepasst an die nationale Lage zu reagieren. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die Schweiz die Situation pragmatischer und besser bewältigt hat als die meisten EU-Staaten, die sich in einer massiven Ausweitung ihrer Kompetenzen übertrafen. Ein solches Machtgehabe, wie es die EU an den Tag legt, ist unserer Schweizer Demokratie unwürdig.
EU-Agenturen statt kantonale Kompetenzen
An verschiedenen Stellen ist im Gesundheitsabkommen von sogenannten «Agenturen» die Rede, deren Weisungen und Recht die Schweiz übernehmen müsste. Namentlich genannt werden das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS), dessen Kompetenzen ohnehin fragwürdig sind. Die Verpflichtung, das Recht dieser Agenturen zu übernehmen, führt in eine problematische Dynamik: Wir wären gezwungen, auch EU-Verordnungen zu übernehmen, die sich auf diese Agenturen stützen. Mit diesen Verordnungen wiederum müssten wir weitere Agenturen anerkennen und deren Weisungen und Recht ebenfalls übernehmen. So entsteht ein sich selbst verstärkender Prozess, durch den im Lauf der Zeit immer mehr für die Schweiz verbindliche Agenturen und Weisungen hinzukommen.
Das Abkommen führt zu einer erheblichen Abgabe von Kompetenzen an EU-Agenturen. Diese sollen Befugnisse zur Überwachung und Ausforschung der Schweizer Bevölkerung erhalten, ohne über eine direkte politisch-demokratische Legitimation in der Schweiz zu verfügen. Dies wird begleitet von erheblichen finanziellen Belastungen und einem bürokratischen Wildwuchs. Die geschätzten Beiträge und Umsetzungskosten belaufen sich auf rund 25 Millionen Franken jährlich, mit einem «Kostendach» von 50 Millionen pro Jahr. Gleichzeitig sollen mindestens zwölf zusätzliche Vollzeitstellen für neue Beamte geschaffen werden.
Immunität für EU-Beamte in der Schweiz
Besonders stossend sind die weitreichenden Privilegien für die Agenturen und ihre Mitarbeiter. Dazu gehören Steuerbefreiungen, umfassende Immunität, die eine Strafverfolgung verhindert, sowie die Befreiung von Einwanderungs-, Zoll- und Devisenbeschränkungen. Solche Begünstigungen für ausländische Beamte auf unserem Hoheitsgebiet sind inakzeptabel.
Fazit: Sowohl die allgemeinen Prinzipien als auch die spezifischen Ausgestaltungen des Gesundheitsabkommens sind für die Schweiz inakzeptabel. Es untergräbt unsere Souveränität, unsere demokratischen Prozesse und unsere bewährte Fähigkeit, Krisen pragmatisch zu meistern.