Die Lage ist ernst! Der Bundesrat und seine europäischen Verbündeten wollen unsere Freiheit verschleudern. Sie wollen unseren Kantonen einen Maulkorb verpassen. Sie wollen unsere direkte Demokratie der Europäischen Kommission ausliefern.
Seien wir ehrlich: Das EU-Rahmenabkommen, das Bern unserem Volk aufzwingen will, ist ein Abkommen der Unterwerfung unter Brüssel. Und heute spreche ich zu Ihnen über ein unscheinbares, aber tödliches Gift für unsere Demokratie und unsere Wirtschaft: die Kontrolle der staatlichen Beihilfen durch die Europäische Union.
Aber was schlägt uns das EU-Rahmenabkommen vor? Eine systematische Überwachung der staatlichen Beihilfen. Wir müssen sogar ein neues Gesetz deswegen einführen. Das Gesetz über die Überwachung der öffentlichen Beihilfen.
Die Bundesverfassung sieht das im Übrigen nicht vor. Denn der Artikel 96, der dem Bund den Auftrag gibt, den Wettbewerb zu überwachen, sagt nichts von einer Beihilfenkontrolle. Also führen wir hier materielles Verfassungsrecht ein. Schon alleine deswegen müssen die Abkommen vor Volk und Ständen.
Was steht jetzt aber im Paket zu dieser Überwachung? Zunächst ist sie beschränkt auf das Luftverkehrs-, das Landverkehrs- und das Stromabkommen. Es gibt aber gute Gründe für die Vermutung, dass diese Überwachung Schritt für Schritt ausgedehnt wird. Warum? Weil die Überwachung von der Wettbewerbskommission gemacht werden soll und diese «zufällig» im Jahr 2025 angeregt hat, beispielsweise die Lotterien zu überprüfen.
So oder so: Die Wettbewerbskommission Weko wird zur Subventionspolizei. Sie darf Untersuchungen gegen die Kantone führen. Dabei sollen die Kantone nur eine Mitwirkungsflicht haben aber keine Rechte.
Die gleiche Weko soll damit beauftragt werden, einen direkten Draht zur EU-Kommission in dieser Sache zu halten. Das heisst, die EU-Kommission kann über den Behördenweg in die Schweiz einwirken. Das ist noch direkter, noch automatischer als das Integrationsverfahren mit dem Gemischten Ausschuss.
Auf jeden Fall ist die Einführung eines neuen Gesetzes auf Geheiss einer fremden Macht ein klares Zeichen eines Unterwerfungsvertrags. Dass hier noch in die kantonale Hoheit eingegriffen wird, ist ein noch deutlicheres Zeichen. Dass die Kantone entmachtet werden und nicht einmal mehr Rechte gegenüber der Schweizer Behörde haben, ist vielsagend.
Wir dürfen einen solchen Vertrag niemals unterschreiben!