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DIE SVP IST AUF IHRE SPENDE ANGEWIESEN!

Zuwendungen an politische Parteien sind neu steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss dem neuen Bundesgesetz ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern momentan noch selber festlegen. In einigen Kantonen besteht eine Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, in anderen noch nicht.

Abzugsfähigkeit von Parteispenden bei den kantonalen Steuern.

HERZLICHEN DANK!

Sie können bis zu 10'100 Franken bei der direkten Bundessteuer abziehen!

Bank- und Postverbindungen

IBAN:

CH83 0023 5235 8557 0001 Y

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