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Gesundheit

«Nein» für die Pflege und gegen ein ungebremstes Kostenwachstum

In Anbetracht der fehlenden Arbeitskräfte in der Pflege haben Bundesrat und Parlament diese Forderungen aufgenommen und über alle Fraktionen hinweg einen sehr grosszügigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der fünf von diesen sechs Anliegen praktisch vollständig erfüllt. Der Erfüllungsgrad dürfte dank der sofortigen Inkraftsetzung der beschlossenen Massnahmen bei einem Nein zur Initiative sogar grösser und wirkungsvoller sein zur Problemlösung als die Initiative selbst. Bei einem Ja zur Initiative würde die Diskussion zur Umsetzung mit ungewissem Ausgang von vorne beginnen und entsprechend der Vorgabe in der Initiative vier Jahre dauern.

Albert Rösti
Albert Rösti
Nationalrat Uetendorf (BE)

Die Pflegeinitiative beinhaltet sechs konkrete Forderungen:

  • eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen
  • der Einsatz der Pflegenden entsprechend ihren Kompetenzen und Ausbildung
  • die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung
  • anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen
  • die Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung ohne ärztliche Verordnung
  • eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen

Mit der Ausbildungsinitiative mit finanziellen Mitteln von fast einer Milliarde Franken könnte die Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen rasch erhöht werden. Damit einher geht automatisch, dass dann die Leute entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden könnten und Unter- oder Überforderungen vermieden würden. Die Ausbildungsinitiative ermöglicht gleichzeitig die berufliche Entwicklung für alle Pflegenden, zumal die Offensive auch eine Unterstützung der Lebenshaltungskosten vorsieht. Mit mehr gut ausgebildeten Pflegenden lassen sich auch die Arbeitsbedingungen verbessern, zumal diese von der Verfügbarkeit von ausreichenden qualifizierten Arbeitskräften mitbeeinflusst werden. Ebenso sieht der Gegenvorschlag eine direkte Abrechnung von Leistungen gegenüber der Krankenkasse vor.

Das Parlament hat beim indirekten Gegenvorschlag aber ebenso dafür gesorgt, dass sich die Kostensteigerungen für die Prämienzahler in Grenzen halten. So werden die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern angehalten, Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, abzuschliessen. Demgegenüber müsste mit der Initiative ohne diese Einschränkung mit einem ungebremsten Kostenwachstum gerechnet werden. Das wäre nicht zu verantworten.

Der einzige mit dem Gegenvorschlag nicht übernommene Punkt ist die Regelung zur Abgeltung der Pflegeleistungen. Der Gegenvorschlag setzt mit der Gewährung von Beiträgen an Lebenshaltungskosten immerhin bei den fehlenden oder zu tiefen Einnahmen bei den Auszubildenden an. Ansonsten obliegt die Abgeltung der Pflegeleistungen den Kantonen und den Sozialpartnern. Eine Regelung in der Verfassung auf Bundesebene für eine einzelne Berufsgruppe wäre systemwidrig und widerspricht der geltenden Kompetenzordnung.

Im Übrigen hält der Bundesrat in der Botschaft zur Initiative folgendes fest: «Artikel 117c lässt keine explizite Aussage zur Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Kantonen zu. Aus einer systematischen Perspektive wäre es wenig kohärent, dass dem Bund ohne jede Präzisierung neue Kompetenzen in einem angestammten Aufgabenbereich wie der Gesundheitsversorgung zugesprochen werden sollte.»

Die Pflege kann also nur mit einem Nein zur Pflegeinitiative rasch und wirkungsvoll gestärkt werden, weil dann der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Ob bei einem Ja zur Initiative je die gleiche Wirkung erzielt werden kann, ist offen und wenn ja, dann erst in einigen Jahren und mit unabsehbaren nicht vertretbaren Kostenfolgen.

Nach dem Motto «Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» stimmt Nein zur Initiative, wer einerseits die Pflegenden unterstützen will und andererseits gegen ein ungebremsten Kostenwachstum im Gesundheitsbereich ist.

Albert Rösti
Albert Rösti
Nationalrat Uetendorf (BE)
 
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