Medienmitteilung

Kein brauchbarer Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative

Der heute von der FDP präsentierte Gegenvorschlag ist keine brauchbare Alternative zur SVP-Ausschaffungsinitiative. Die Ziele der Initiative, nämlich die konsequente Ausschaffung schwer krimineller…

Der heute von der FDP präsentierte Gegenvorschlag ist keine brauchbare Alternative zur SVP-Ausschaffungsinitiative. Die Ziele der Initiative, nämlich die konsequente Ausschaffung schwer krimineller Ausländer, werden damit verwässert oder gar verunmöglicht. Für die Umsetzung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe wird zuviel Spielraum gelassen. Untauglich ist der Verweis auf die Grundrechte und „Völkerrecht". Dieser Punkt macht die Verfassungsbestimmung zahnlos, da sich die zuständigen Behörden auch über das zwingende Völkerrecht hinaus auf irgendwelche internationale Erlasse und Grundrechte berufen könnten.

Der FDP-Gegenvorschlag bringt kaum Verbesserungen gegenüber der Initiative. Eine nähere Umschreibung der Tatbestände durch den Gesetzgeber erübrigt sich auch mit dem FDP-Vorschlag nicht. Indem der FDP-Gegenvorschlag den Gesetzgeber damit beauftragt, „die Voraussetzungen für den Verlust des Aufenthaltsrechts und der Wegweisung" festzulegen, besteht vielmehr die Gefahr, dass die in der SVP-Initiative vorgesehenen strengen Bestimmungen über die Wiedereinreise und die entsprechenden Sanktionen wieder aufgeweicht würden.

Im letzten Absatz ihres Vorschlages schreibt die FDP, dass die „Auslegung und Anwendung" der Ausschaffungsbestimmungen „mit den Grundsätzen und Grundrechten von Verfassung und Völkerrecht vereinbar sein muss". Mit dem Verweis auf die Grundrechtskonformität wird den zuständigen Behörden und den Gerichten ein viel zu weiter Ermessensspielraum eröffnet. Sie könnten in einem konkreten Fall etwa die „Einheit der Familie" höher gewichten als das Sicherheitssinteresse der Öffentlichkeit und damit die Ausweisung verhindern. Auch das Grundrecht auf persönliche Freiheit böte zahlreiche Anknüpfungspunkte, eine Ausschaffung im konkreten Fall zu unterbinden. Auch der Hinweis auf das Völkerrecht ist viel zu allgemein. Er verzichtet auf die klare Unterscheidung zwischen zwingendem Völkerrecht und allgemeinem Völkerrecht, welches mittlerweile eine Unzahl von Normen bietet, die eine Auslegung der Behörden und Gerichte gegen eine Ausschaffung ermöglichen würde. Der Auslegung zugunsten der auszuschaffenden Kriminellen wären kaum Grenzen gesetzt. Dies aber widerspricht klar der Intention der SVP-Ausschaffungsinitiative.

Die SVP hält an ihrer Initiative fest und wird im Parlament und vor dem Volk für ihre Annahme kämpfen. Nur so kann die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger konsequent erhöht werden.

 
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