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Referat

Schluss mit der Scheininvalidität

Wir haben vor gut einem Jahr mit dem Begriff „Scheininvalide" auf die unhaltbaren Zustände in der Invalidenversicherung aufmerksam…

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)

Wir haben vor gut einem Jahr mit dem Begriff „Scheininvalide“ auf die unhaltbaren Zustände in der Invalidenversicherung aufmerksam gemacht. Das Wachstum der Anzahl der IV-Rentenbezüger lässt sich nicht mit einer Krankheitsepidemie begründen. Unerklärlich sind auch die grossen Unterschiede in den Kantonen. Auch die allgemeine Entrüstung in der Bevölkerung vermochte die Entwicklung nicht zu stoppen. Der Zustand der IV ist als Folge davon in finanzieller Hinsicht eine Katastrophe. Nichts deutet darauf hin, dass die Steigerung der Rentenfälle abnimmt. Es sind einschneidende Massnahmen notwendig.

Wir fordern:

  • eine Reduktion der Neurentner
  • die Reduktion der Zahl der heutigen Rentner
  • und die Reduktion des Gesamtaufwandes der IV.

Es ist als positiv zu werten, dass die Öffentlichkeit und vor allem alle Parteien die Rentenexplosion nicht als von Gott gegeben betrachten. Die hohen Berentungsraten werden nicht als zwingend angesehen und die zaghaften Korrekturen, die nun der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, werden vorerst nicht einfach als Sozialabbau verschrien.

Verschiedene Ursachen haben die Rentenexplosion verursacht. Wichtige Elemente, die dringend korrigiert werden müssen, drohen aber in der Diskussion um die 5. IV-Revision in Vergessenheit zu geraten. Der Art. 8 des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) lautet folgendermassen: „Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit.“

Weil etwas, dass völlig klar ist, in der Praxis, wie man leicht feststellen kann, zu unterschiedlicher Beurteilung führt, fordern wir in einer Motion den Begriff einzugrenzen und neu zu definieren. Die Hauptgründe für die massive Zunahme der Berentungen seit etwa 15 Jahren sind vor allem auf psychische Erkrankungen und Problemen an Knochen und Bewegungsorganen (Rückenbeschwerden) zurückzuführen. Weiter kommen Schleudertraumata mit Störungen nach Unfällen dazu. Diese Kategorien sind neue Formen von Gesundheitsstörungen. Ihnen ist gemeinsam, dass eine ärztliche Prognose schwierig ist, weil es nichts sichtbar nachzuweisen gibt und die Massnahmen zur Heilung damit auch unklar sind.

Es ist zwar möglich, dass vor allem psychische Leiden heute besser oder früher erkannt werden als das vor einigen Jahren der Fall war. Hauptursache sind aber ganz klar invaliditätsfremde Gründe nach Art. 8 ATSG. Es sind unklare Fälle und sie mit einer IV-Rente zu versehen ist als rechtswidrig zu bezeichnen. Wir fordern den Bundesrat auf, diesen Missstand zu beseitigen.

Diese Beurteilung erlaubt es auch, auf eine Überprüfung der Rentenfälle der vergangenen zehn Jahre mit Nachdruck hinzuweisen.

Toni Bortoluzzi
Toni Bortoluzzi
Nationalrat Affoltern am Albis (ZH)
 
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