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Sozialwerke
Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Einführung von Einkäufen in die Säule 3a

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst zwar, dass mit dieser Vorlage die Motion Ettlin 19.3702 endlich umgesetzt werden soll, lehnt aber die vorgeschlagene Umsetzung entschieden ab und fordert vom Bundesrat eine weitergehende Liberalisierung im Bereich der privaten Vorsorge.

Die vorgeschlagene Vorlage ist eine reine Alibiübung, damit das EDI vorgeben kann, die Motion umzusetzen. Letztlich hat die vorgeschlagene Änderung aber mit der Intention der Motion nur noch wenig zu tun und legt den Personen, die ihre private Vorsorge ausbauen wollen, nur noch unnötige Steine in den Weg.

Die Vorlage sieht vor, dass bei Finanzierungslücken in der privaten Vorsorge (Säule 3a) rückwirkend Beiträge geleistet werden können. Um diese Lücken zu schliessen, schlägt das EDI vor, dass Personen mit Beitragslücken diese schliessen können, wenn die Lücke nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, die Person während dieser Zeit AHV-beitragspflichtig war und sie die Nachzahlung vorgängig bei ihrer Vorsorgeeinrichtung beantragt hat. Zudem soll die Nachzahlung erst ab Inkrafttreten der Vorlage möglich sein und nicht für die Jahre vor dem Inkrafttreten.

Wir sind der Meinung, dass private Vorsorge eine private Angelegenheit ist und nicht staatlich reguliert werden sollte. Wir sehen keinen Grund für eine Zehnjahresfrist zur Auffüllung von Beitragslücken. Aus unserer Sicht sollte jede Person selbst entscheiden können, wann sie wie viel Geld in die private Vorsorge einzahlt. Wir fordern deshalb das EDI auf, die Zehnjahresfrist zu streichen und stattdessen eine unbefristete Möglichkeit zur Auffüllung von Beitragslücken zu schaffen.

In der AHV besteht die Möglichkeit, Beitragslücken, die in den letzten 5 Jahren entstanden sind, ohne Vorbedingungen zu füllen. Dies ist eine nützliche Möglichkeit für Studenten, Personen, die längere Zeit im Ausland gelebt haben oder Arbeitslose, die während längerer Zeit keine Beiträge an die AHV leisten konnten. In der AHV gibt es keine Voraussetzungen für die nachträgliche Schliessung von Beitragslücken. Es ist nicht einzusehen, weshalb bei der Schliessung von Beitragslücken in der Säule 3a zur Bedingung gemacht wird, dass man während der Zeit, in der die Beitragslücke entstanden ist, in der AHV beitragspflichtig gewesen sein muss. Der Bund sollte ein Interesse daran haben, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger möglichst viel für ihre Vorsorge selber aufbringen, denn je mehr privat vorgesorgt wird, desto weniger ist eine Person auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen, was wiederum weniger Umverteilung von Steuergeldern bedeutet. Wir fordern deshalb vom EDI, dass die Deckung von Beitragslücken in der Säule 3a an die gleichen Voraussetzungen geknüpft wird wie bei der AHV – nämlich an keine.

Die Möglichkeit der Schliessung von Beitragslücken in der Säule 3a soll vorgängig bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung beantragt werden müssen. Hier baut der Gesetzgeber eine aufwändige bürokratische Hürde ein und offenbart seine Absicht, die Vorlage in der Praxis möglichst unattraktiv zu machen. Damit zeigen die BSV-Bürokraten, um was es Ihnen wirklich geht: Nicht die Sicherung der Altersvorsorge steht im Fokus, sondern die schnöde Erhaltung des Steuersubstrats auf dem Buckel der zukünftigen Rentnergeneration. Die Schweiz hat bereits heute ein Regulierungsproblem und weitere bürokratische Hürden führen nur dazu, dass Menschen von langsamen, undurchsichtigen und als unnötig empfundenen bürokratischen Prozessen abgeschreckt werden. Wir fordern daher, die Antragspflicht für die Schliessung von Beitragslücken abzuschaffen, auf zusätzliche Bürokratie gänzlich zu verzichten und die Einzahlung in die Säule 3a völlig frei und ohne Hürden zu ermöglichen.

Eine weitere Massnahme, welche die Vorlage sehr unattraktiv macht, ist die Tatsache, dass die Schliessung von Beitragslücken erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage möglich ist. Tritt die Vorlage beispielsweise am 1. Januar 2026 in Kraft, können Beitragslücken, die vor diesem Datum entstanden sind, nicht mehr nachbezahlt werden. Damit wird gerade den Menschen mittleren Alters die Möglichkeit genommen, ihre private Vorsorge für die Rente aufzustocken. Es wird also bewusst eine Zwischengeneration geschaffen, die von diesem Modell nicht profitieren kann.

Darüber hinaus fordern wir, dass die Möglichkeit der Eigenverantwortung stärker gefördert wird. Der Staat hat ein Interesse daran, dass die Eigenverantwortung in der Vorsorge gestärkt wird und die Ausgaben im Rentensystem minimiert werden. Alle Prognosen gehen davon aus, dass unsere Altersvorsorge in den nächsten Jahren erheblich teurer wird, daher sollte hier ein Anreiz bestehen, die Eigenverantwortung stärker zu fördern, um diese Kostenexplosion zu dämpfen. Wir fordern deshalb, dass der Steuerabzug für Einzahlungen in die Säule 3a von allen Vorbedingungen befreit wird. Dies bedeutet auch, dass der jährliche Maximalbetrag der steuerlich abzugsfähigen Einzahlungen in die Säule 3a gänzlich aufgehoben wird und jede Einzahlung steuerfrei sein muss.

 
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