Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG)

Die Notwendigkeit für ein solches Gesetz ist aus Sicht der SVP nicht gegeben. 

Die Notwendigkeit für ein solches Gesetz ist aus Sicht der SVP nicht gegeben. Die bestehenden gemeinsamen Vorhaben von Bund und Kantonen können auch ohne dieses Gesetz weitergeführt werden. Da ein neues Gesetz aber immer Anlass zu weiterführenden Aktivitäten und Regulierungen bietet, kann die SVP diesem Bundesgesetz nicht zustimmen.

Die bereits bestehenden Vorhaben von Bund und Kantonen in der Bildungszusammenarbeit können auch ohne ein solches Gesetz weitergeführt werden. Der erläuternde Bericht spricht ja gerade davon, dass die geltenden Zuständigkeiten und Aufgabezuteilungen unverändert bleiben. Der Verdacht liegt nah, dass mit der zusätzlichen sogenannten Koordination (mehr Sitzungen, mehr Papieraufwand, etc.) und dem finanziellen Mehraufwand von 0.4 Millionen Franken lediglich die Bildungsbürokratie aufgebläht wird, ohne konkreten Nutzen für die Schüler, Studenten, Lehrer, Unternehmen, Eltern oder Bürger. Auch ist bereits absehbar, dass mit der Schaffung eines solchen Gesetzes zusätzliche und weiterführende Bestimmungen und Finanzierungsansprüche provoziert werden. Die SVP bemängelt seit geraumer Zeit die Exekutivlastigkeit und die Entstehung von demokratisch schwach legitimierten und staatspolitisch unklaren Gremien, Konferenzen, Vereinbarungen und Institutionen in der Bildungspolitik. Dieses Gesetz beflügelt diese Entwicklung, anstatt dass Zuständigkeiten wieder klar, demokratisch möglichst direkt und einfach gehalten werden. Entflechtung wäre das Stichwort.

In Art. 1 Abs. 2 sollte bei Buchstabe b eher eine bürger- und praxisnahe, sowie föderale Bildungspolitik auf Grundlage von demokratischer Mitsprache und Zuständigkeiten im Vordergrund stehen, da zur Bestimmung der Bildungspolitik die demokratisch und verfassungsmässig legitimierten Entscheidungsträger über die Bewertung und die Auswahl der Fakten entscheiden.

In Art. 1 Abs. 4 verlangt die SVP, dass die Mitsprache des Parlaments und der zuständigen Kommissionen garantiert werden.

Die SVP lehnt dieses unnötige Gesetz, sowie zusätzliche Mittel und eine weitergehende Zentralisierung im Bildungsbereich ab.

 

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden