Was Volk und Stände beschlossen haben, das gilt und muss umgesetzt werden

von Kantonsrat Prof. Hans-Ueli Vogt, Zürich (ZH)

 
Da gibt die SVP bekannt, dass sie eine Volksinitiative „zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“ lancieren will, und die Politiker, die Journalisten und die Experten und Berater verlieren den Kopf (statt den Text der Initiative zu lesen): „Die SVP will das Land umbauen“ (Michael Hermann im Tages-Anzeiger vom 18.8.2014), ihre Pläne sind „brandgefährlich“ (FDP-Präsident Philipp Müller). Was ist geschehen?

Immer wieder sind in den vergangenen Jahren Volksinitiativen in Abstimmungen angenommen, dann aber erst nach langem Hin und Her oder bis jetzt überhaupt nicht umgesetzt worden. Begründung: Das, was Volk und Stände beschlossen haben, widerspricht dem Völkerrecht. So geschehen etwa nach der Annahme der Ausschaffungsinitiative, der Verwahrungsinitiative oder der Masseneinwanderungsinitiative. Es geht um Widersprüche zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), aber auch (im Fall der Masseneinwanderungsinitiative) zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU.

Damit sind wir bei der Frage, um die es bei der SVP-Initiative geht: Wer bestimmt, was in der Schweiz als höchstes Recht gilt? Aus Sicht der SVP und nach dem bis noch vor etwa 20 Jahren herrschenden Verfassungsverständnis sind es Volk und Stände. Jene, die gegen die SVP und ihre Initiative mobil machen, wollen, dass das Völkerrecht über dem Schweizer Recht steht. Die SVP möchte darum in der Verfassung festschreiben, dass die Verfassung zuoberst in der Rechtsordnung steht. „Die SVP will das Land umbauen“? Nein, sie will den Umbau, der in den letzten Jahren langsam und heimlich, aber gezielt vorangetrieben wurde, rückgängig machen.

Gegen das Völkerrecht?
„Die SVP ist gegen das Völkerrecht!“, heisst es vorwurfsvoll, als würde eine göttliche Ordnung in Frage gestellt. Das Völkerrecht gründet vor allem auf Verträgen zwischen Staaten. Durch solche Verträge werden oft internationale Behörden oder Organisationen eingesetzt, und diese schaffen dann ihrerseits neues Völkerrecht (Richtlinien, Chartas, Pakte, Empfehlungen, Urteile, graue Listen, schwarze Listen usw.). Dieses Völkerrecht betrifft alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, von der Bankenregulierung über den Umweltschutz bis zur Suizidhilfe.

Wer steckt hinter dieser Parallelrechtsordnung? Nun, kein Gott. Es sind, wenn man das Völkerrecht der internationalen Behörden und Organisationen anschaut, vor allem Funktionäre, Experten und Richter. Fern von einer demokratischen Kontrolle und einer finanziellen Verantwortung treiben sie die Globalisierung der Politik und des Rechts voran und stärken so ihren eigenen Einfluss. Der Vorrang der Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht bedeutet vor diesem Hintergrund, dass die unaufhaltsame Produktion von Völkerrecht die demokratischen Mitwirkungsrechte der Schweizer Bürger nicht aushöhlen darf. Die Urteile des EGMR dürfen die Schweiz nicht daran hindern, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen, und es darf mit der EU kein Abkommen abgeschlossen werden, das der Masseneinwanderungsinitiative widerspricht.

Gegen die Menschenrechte?
„Die SVP will die Menschenrechte abschaffen!“, wird behauptet. Dabei schützt unsere eigene, von Volk und Ständen beschlossene Bundesverfassung die Menschenrechte. Die Schweiz braucht kein Völkerrecht und kein ausländisches Gericht, um die Menschenrechte der Menschen in diesem Land zu schützen.

Davon abgesehen muss auch über die Menschenrechte eine von der Vernunft geleitete Diskussion möglich sein. Im Namen der „Menschenrechte“ fällt der EGMR schwer nachvollziehbare Urteile und werden fragwürdige politische Forderungen aufgestellt (Recht auf Bildung usw.). Was genau sich aus den Menschenrechten ergibt – wie etwa das Recht eines verurteilten kriminellen Ausländers, mit seinen Kindern in der Schweiz zusammenzuleben, gegen die öffentliche Sicherheit abgewogen wird –, das soll die Schweiz selber entscheiden.

Das Volk über alles?
„Die SVP stellt das Volk über alles!“, wird schliesslich kritisiert. Die dahinter stehende Angst vor dem Volk ist unbegründet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Schweizer Volk umsichtig und weise entscheidet. Die Menschen haben ein Gespür für gesellschaftliche Entwicklungen, oft auch für Fehlentwicklungen, die der politische Mainstream aus Gründen der Political Correctness nicht ansprechen darf (zum Beispiel in den Bereichen Religion und im Umgang mit Straftätern). Die Menschen sorgen sich um das Wohl ihrer Kinder und Grosskinder und entscheiden darum weitsichtiger als Politiker, die an ihre Wiederwahl denken. Und die Menschen nehmen Rücksicht auf Minderheiten, weil sie mit ihnen im Alltag zusammenleben und fast jeder in der einen oder anderen Hinsicht zu einer Minderheit gehört. Das Volk ist nicht unfehlbar, aber es ist für die grundlegenden Entscheide, die im Staat zu treffen sind, der beste Entscheidungsträger.

Mit der „Volksinitiative zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“ soll darum sichergestellt werden, dass das, was Volk und Stände beschlossen haben, gilt und umgesetzt wird.

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