Herbstsession 2026

Parlament bremst EU-Griff in die Schweizer Arbeitslosenkasse vorerst aus
26.3615 | Ablehnung der einseitigen Regeländerung seitens EU betreffend Entschädigung von arbeitslosen EU/EFTA-Grenzgängern
26.3630 | Ablehnung der einseitigen Regeländerung seitens EU betreffend Entschädigung von arbeitslosen EU/EFTA-Grenzgängern

Die Motion der SVP-Fraktion verlangt, dass der Bundesrat im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit eine neue EU-Regelung ablehnt, wonach künftig nicht mehr hauptsächlich der Wohnsitzstaat, sondern der letzte Beschäftigungsstaat die Arbeitslosenentschädigung für arbeitslose Grenzgänger bezahlen müsste. Geht es nach dem Willen der EU, müsste künftig die Schweiz während bis zu zwei Jahren die vollen Leistungen finanzieren, obwohl die betroffenen Personen im Ausland wohnen, der Schweizer Arbeitsvermittlung weitgehend entzogen sind und die Kontrolle der Stellensuchbemühungen nur sehr eingeschränkt möglich wäre. Da die Schweiz mit rund 410’000 Grenzgängern europaweit am stärksten betroffen ist, würden die Mehrkosten gemäss Schätzungen jährlich 600 bis 900 Millionen Franken betragen. Die Schweiz wäre mit Abstand der grösste Nettozahler für Arbeitslose im Ausland. Obwohl der Nationalrat die Motion dank der geschlossenen Stimmen der SVP mit 109 zu 72 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen hat und der Ständerat ihm mit 26 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung) gefolgt ist, wäre eine solche Abweichung von einer EU-Regelung mit dem EU-Unterwerfungsvertrag nicht mehr möglich. Entsprechend ist zu erwarten, dass der Bundesrat auf Zeit spielt und er die Umsetzung dieser Motion hinauszuzögern versucht.

Dank der SVP dürfen die Kantone beim EU-Unterwerfungsvertrag jetzt noch mitentscheiden
26.023 | Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»

Der Entscheid des Ständerats, die neuen EU-Verträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, ist ein wichtiges Bekenntnis zur direkten Demokratie und zum Föderalismus.

Der EU-Unterwerfungsvertrag bindet die Schweiz langfristig an EU-Recht und die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs, fördert die weitere Zuwanderung und greift in zentrale Politikbereiche wie Migration, Verkehr, Energie, Landwirtschaft und staatliche Beihilfen ein. Besonders problematisch sind das Daueraufenthaltsrecht, die Übernahme von EU-Beihilfevorschriften sowie zusätzliche Belastungen für Kantone und Gemeinden. Gerade die Kantone werden einen grossen Teil der Folgekosten zu tragen haben, sei es bei der Sozialhilfe, den Ergänzungsleistungen, den Prämienverbilligungen, im Bildungs- und Gesundheitswesen oder beim Ausbau der Infrastruktur. Die SVP wird sich auch im Nationalrat mit allen Kräften dafür einsetzen, dass die EU-Turbos die bewährte Schweiz und ihre direkte Demokratie nicht aushebeln. Über ein Vertragswerk dieser Tragweite müssen Volk und Stände entscheiden. Das Ständemehr ist unverzichtbar.

EU-Unterwerfungsvertrag: Nein zum riesigen Integrationsschritt Richtung EU-Beitritt
26.023 | Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»

Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag würde die Schweiz einen riesigen Integrationsschritt in Richtung EU-Beitritt machen. In Zukunft setzt die EU für die Schweiz Recht und die Schweiz verpflichtet sich, dieses EU-Recht zu übernehmen. Damit wird der schweizerische Gesetzgeber – Volk, Kantone und Parlament – ausgeschaltet: Die EU ordnet an, die Schweiz vollzieht. Das ist das Gegenteil eines bilateralen Vertrags auf Augenhöhe. Auch würde sich die Schweiz verpflichten, in zentralen Bereichen zwingend EU-Recht zu übernehmen, das es heute noch gar nicht kennt: Regelung der Zuwanderung, Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen, die Wirtschaftspolitik, die Arbeitsmarktregulierung, die Land- und Luftverkehrspolitik, die Landwirtschaftspolitik (EU-«Lebensmittelsicherheitsraum»), der Strommarkt und Teile der Schweizer Gesundheitspolitik. Die EU-Rechtsübernahme durch die Schweiz wird überwacht von EU-Kommission und EU-Gerichtshof. Sollte es das Schweizer Volk oder das Parlament wagen, die Übernahme einer EU-Bestimmung zu verweigern, sieht der Unterwerfungsvertrag «Ausgleichsmassnahmen» vor. Die Schweiz würde somit die EU ermächtigen, Strafmassnahmen resp. Sanktionen gegen die Schweiz zu erlassen, wenn das Schweizer Volk oder das Parlament anders als von der EU gefordert entscheiden sollte. Solche Strafmassnahmen bei Volksentscheiden, die der EU nicht genehm sind, sind mit unserem direktdemokratischen System nicht vereinbar. Im EU-Unterwerfungsvertrag ist – trotz Schiedsgericht – letztlich der EU-Gerichtshof und damit das Gericht der Gegenpartei, die Instanz, die bei Streitigkeiten entscheidet (Grundsatz der «einheitlichen Auslegung und Anwendung»). Gutachten des EuGH sind für das Schiedsgericht «bindend». Seit über 700 Jahren ist in den Gründungsurkunden der Eidgenossenschaft verankert, dass die Schweiz keine fremden Richter akzeptiert. Die Gestaltung und Auslegung der schweizerischen Gesetze ist Sache der Schweiz und nicht des Auslandes. Weiter wird mit der Ausweitung der Zuwanderung Artikel 121a der Verfassung der Eidgenossenschaft verletzt. Das Schweizer Volk fordert die eigenständige Steuerung der Zuwanderung und hat deshalb am 9. Februar 2014 den Verfassungsartikel 121a «Steuerung der Zuwanderung» beschlossen. Diesen Verfassungsartikel gilt es durchzusetzen. Das vorgesehene Abkommen bewirkt jedoch das Gegenteil: Die Personenfreizügigkeit würde entgegen der Bundesverfassung noch ausgebaut. Mit der Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie (mit nur geringfügigen Ausnahmen) werden alle 450 Millionen EU-Bürger gegenüber den 6,5 Millionen Schweizer Bürgern rechtlich gleichgestellt. So erhalten EU-Bürger neu schon nach fünf Jahren das neue EU-Daueraufenthaltsrecht. Sie dürfen damit in der Schweiz blieben, auch wenn sie arbeitslos oder sozialhilfeabhängig sind. Der Familiennachzug wird nochmals ausgeweitet und vereinfacht. Zusätzlich zu den Gatten, Kindern, Eltern und Schwiegereltern können auch weitere Verwandte, beispielsweise die Onkel oder die Cousins, einreisen, sofern sie von ihrem Verwandten unterstützt werden oder pflegebedürftig sind. Auch haben Konkubinatspartner einen Anspruch darauf, erleichtert in die Schweiz nachzukommen. Zudem stehen weitere EU-Beitrittskandidaten vor der Tür: Die Ukraine, Moldau, Georgien und der Westbalkan. Dabei sind keine Kontingente mehr vorgesehen. Mit dem EU-Beitritt dieser Länder würde der Zuwanderungsdruck nochmals massiv zunehmen. Schliesslich würde die Rechtssicherheit erodieren und die EU-Bürokratie würde die Bürger noch mehr drangsalieren. Namentlich die Wirtschaftsverbände wollen eine institutionelle Anbindung an die EU wegen der «Rechtssicherheit». Als ob die Schweiz ein Land der Rechtsunsicherheit wäre. Was die Wirtschaftsfunktionäre ausblenden: Die Schweiz müsste ihre Vorteile aufgeben und sich der EU angleichen. Die Schweiz würde sich weitgehend der Rechtssetzung der EU ausliefern, wobei völlig unsicher ist, was in Zukunft noch alles zu übernehmen sein wird. Die Schweiz müsste auch die Regulierungsflut der EU übernehmen und anwenden. Dabei klagen gerade Unternehmen in der EU über die masslose und kostspielige EU-Bürokratie, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas massiv beeinträchtigt. Das Paket Schweiz-EU ist schlicht ein schlecht verhandelter Vertrag und es gibt nur eine einzige Antwort auf dieses Vertragsmonster: Ein entschiedenes Nein – im Parlament, an der Urne und durch die Stände!

Inklusionsinitiative führt zu bürokratischer Bevormundung
26.029 | «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Revision des Invalidenversicherungsgesetzes)

Menschen mit Behinderungen verdienen Unterstützung – aber keine neue Bürokratiemaschine. Die SVP-Fraktion lehnt sowohl die Inklusionsinitiative ab wie auch den aufgeblähten indirekten Gegenvorschlag.

Unter dem wohlklingenden Begriff der «Inklusion» sollen ein neues Bundesgesetz, Aktionspläne, nationale Strategien, Kontrollstellen und immer neue Ansprüche geschaffen werden. Bezahlen müssten am Ende die Kantone und die bereits defizitäre Invalidenversicherung. Die Schlussrechnung bekommt wie immer der Steuerzahler. Die Schweiz unterstützt Menschen mit Behinderungen bereits umfassend. Verbesserungen müssen gezielt bei den Betroffenen ankommen, statt in neuen Bundesstellen und Papierbergen zu versickern.

Keine Gesundheitsdaten-Fichensammlung
25.082 | Elektronisches Gesundheitsdossier. Bundesgesetz

Der Bundesrat möchte das bisherige elektronische Patientendossier (E-PD) durch ein neues elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) mit zentraler Infrastruktur ersetzen. Damit können hochsensible Gesundheitsdaten national gesammelt werden. Die SVP-Fraktion lehnt dieses Vorhaben ab. Kritisch sind insbesondere die Sicherheitsrisiken, die hohen Kosten und die Abhängigkeit von einem staatlichen IT-Grossprojekt. Zudem können die Bürger immer weniger bestimmen und kontrollieren, was mit ihren Daten und Informationen geschieht. Nach dem Fehlstart des bisherigen E-PD ist der Nutzen des neuen E-GS nicht gerechtfertigt bezüglich Aufwand, Kosten und Datenschutz.

Kein millionenteures Prestigeprojekt des Parlaments
26.040 | Immobilienbotschaft zivil 2026

Die SVP-Fraktion sagt Nein zum neuen Besucherzentrum des Parlaments. Es handelt sich um ein unnötiges und teures Prestigeobjekt. Allein Miete und Ausbau des ehemaligen CS-Gebäudes am Bundesplatz sollen 44,2 Millionen Franken Steuergelder kosten. Wer das Bundeshaus besucht, will das Parlamentsgebäude sehen und nicht eine Millionen-Immobilie vis-à-vis, die zudem einem ausländischen Fonds gehört.

 
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