Die SVP lehnt den Wechsel vom bisherigen FATCA-Modell 2 zum strengeren FATCA-Modell 1 entschieden ab. Bereits 2013 haben wir die Umsetzung von Modell 2 verworfen; aus denselben, nun verschärften Gründen weisen wir auch heute Modell 1 an den Bundesrat zurück. Das «Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika für eine erleichterte Umsetzung von FATCA nach Modell 1» verpflichtet die Schweiz asymmetrisch zur Übermittlung von höchst sensibler Finanzdaten über Kunden von Schweizer Finanzinstitutionen. Dieser Vertrag verstösst zutiefst gegen die Grundsätze der Souveränität, der Vertraulichkeit und schadet dem Finanzplatz Schweiz.
Das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten, welches seit dem 2. Juni 2014 in Kraft ist, setzt FATCA bereits nach dem Modell 2 um. Gemäss diesem Modell melden schweizerische Finanzinstitutionen heute nur mit der Zustimmung von betroffenen US-Kunden (u.a. auch Schweizer Bürger) Kontodaten direkt an die Steuerbehörde der Vereinigten Staaten: die «Internal Revenue Service» IRS. Kunden, die dieser direkten Informationsweitergabe nicht zustimmen, gelten dann als «verweigernde Kunden». In diesen Fällen sind Banken dazu verpflichtet, eine allgemeine Meldung an die IRS zu machen. Details sind dabei gemäss Modell 2 allerdings nicht notwendig. Modell 1 würde dies verschärfen. Schweizer Banken würden nach FATCA-Modell 1 die Kontodaten von US-Kunden direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiterleiten. Die ESTV leitet demzufolge Steuerdaten automatisch an die IRS weiter – egal, ob der Kunde zugestimmt hat oder nicht. Es gibt keine individuelle Zustimmung mehr. Der Austausch ist also automatisch, umfassend und einseitig, denn umgekehrt fliessen keine Kontodaten von den Vereinigten Staaten in die Schweiz.
Die Umsetzung des FATCA-Modell 1 entspricht eine schwere Verletzung der Informationssicherheit. Die automatische Übermittlung von Finanzdaten an eine ausländische Steuerbehörde erfolgt ohne konkreten Nachweis über die Sicherheit der Daten. Zwar wird auf ein noch nicht abgeschlossenes «Confidentiality Assessment» durch die IRS verwiesen, doch bleibt dies rechtlich unverbindlich. Die ESTV soll die Daten zudem nicht nur weiterleiten, sondern im Abrufverfahren auch Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stellen. Damit wird der Kreis der Zugriffsberechtigten massiv erweitert, wodurch sich das Risiko von Datenmissbrauch und -pannen vervielfacht. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und Hosting bei der Bundesinformatik ersetzen keine Vertraulichkeitsgarantie, wenn potenziell zehntausende in- und ausländische Steuerbeamte Zugriff haben. Die SVP sieht hierin einen Verstoss gegen Artikel 13 der Bundesverfassung zum Schutz der Privatsphäre.
Hinzu kommen erhebliche Kosten und die bürokratische Belastung. Die Umstellung auf das Modell 1 erfordert Investitionen von mehrfachen Millionen Franken, gefolgt von jährlichen Betriebsausgaben und zusätzlichem Personalaufwand. Finanzinstitutionen geraten durch die neuen Registrierungs-, Prüfungs- und Meldepflichten unter unverhältnismässiger Last, weil schon geringfügige Verzögerungen zur Einstufung als «non-participating FFI» führen und somit Strafsteuern drohen. Für international tätige Finanzinstitutionen ist dies ein immenses Rechts- und Reputationsrisiko. Die Strafsteuer entspricht einem Erpressungsmechanismus, dem sich technisch überhaupt nicht widersprechen lässt, auch nicht zur Durchsetzung künftiger US-Forderungen. Die Übermittlung einer gültigen «Tax Identification Number (TIN)», wie zum Beispiel eine «Social Security Number», ist Voraussetzung für Meldungen an die IRS – doch bereits heute ist es schwierig, diese von den Kunden zu erhalten. Der Bundesrat gesteht offen ein, dass fehlende TINs ab 2028 zu «Significant Non-Compliance» führen können. Die Vereinigten Staaten versprechen zwar eine Gesamtlösung, doch deren Inhalt und Zeitpunkt bleiben undefiniert. Wird kein TIN angegeben, führt dies dazu, dass die IT-Systeme die gesamte Meldung blockieren. Ein Abkommen, dessen Kernelemente technisch nicht umsetzbar sind, darf nicht umgesetzt werden, abgesehen von den noch ernsteren prinzipiellen Fehlern.
Die Unterstellung aller Schweizer Finanzinstitutionen unter die IRS ist für die SVP inakzeptabel. Alle Institutionen, vom Grossbankkonzern bis zum Einzelvermögensverwalter, müssen sich durch die IRS registrieren und dessen extraterritoriale Steuerrechtsgeltung in der Schweiz anerkennen. Damit akzeptiert die Schweiz erstmals, dass ausländisches Recht unmittelbare Pflichten für Schweizer Unternehmen begründet – ohne dass den Unternehmen schweizerische Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig unterstellen sich die Vereinigten Staaten nicht einmal dem OECD-AIA-Standard. Das FATCA-Abkommen entspricht einer Grenzüberschreitung und erweitert mit Modell 1 einen gefährlichen Präzedenzfall für künftige Ansprüche ausländischer Behörden. Wer sich nicht registriert oder Fehler macht, wird mit einer Strafsteuer von 30 Prozent auf US-Zahlungen belegt. Aus Sicht der SVP wird dadurch die wirtschaftliche Eigenständigkeit und letztendlich die Souveränität der Schweiz untergraben. Das FATCA-Abkommen ist unverzüglich zu kündigen.