Im Rahmen des Gesetzgebungspakets «Via sicura» wurde im SVG ein neuer Gliederungstitel «Informationssysteme» mit drei Abschnitten eingefügt. Dieser umfasst das Informationssystem Verkehrszulassung, das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle und das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen. Für jedes der drei Informationssysteme enthält das SVG eine Delegationsbestimmung an den Bundesrat zur Regelung der Details auf Verordnungsstufe. Für das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISK) fehlt es aktuell an Ausführungsbestimmungen. Die vorliegende Verordnung regelt nun die Organisation, den Betrieb und die Nutzung des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen, sowie die damit zusammenhängenden statistischen Erhebungen. Des Weiteren werden zur Harmonisierung mit dem EU-Recht die Vorschriften über die Berichterstattungspflichten in die Verordnung überführt.

Die SVP lehnt das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen in der vorliegenden Form ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Insbesondere müssen die zentralen Datenverknüpfungsmöglichkeiten zur Profilbildung untersagt und die Finanzierung vollumfänglich durch den Bund selbst gewährleistet werden.
Die Einführung des Erfassungssystems, das explizit besonders schützenswerte Personendaten über festgestellte Mängel und Verstösse speichert, birgt die Gefahr einer neuen zentralen Überwachungsdatenbank, indem insbesondere Kontrolldaten mit Informationen aus Personen- und Unfalldaten verknüpft werden, was zur Erstellung eines de facto staatlichen Profiling-Instruments führt. Ferner lehnen wir die Abwälzung der Investitionskosten in Höhe von 3 Millionen Franken auf die Kantone, welche zur Finanzierung des Bundes-IT-Projekts gezwungen werden, ab. Die SVP fordert eine strikte Begrenzung des Datenaustauschs und eine klare Entlastung der Kantone.