Die SVP begrüsst die Stossrichtung der Kostendämpfungsmassnahmen, bringt jedoch auch konkrete Vorbehalte ein. Die Rückerstattung eines Teils von sehr umsatzstarken und/oder hochpreisigen Medikamenten ab einem gewissen Schwellenwert ist eine valable Teillösung, um Kosten durch Einnahmen zu senken. Dabei soll jedoch auf den Gewinn und nicht den Umsatz abgestellt werden und der Schwellenwert folglich bei 10 Millionen zu liegen kommen. Die Abstufungen der Rückzahlungsquoten sollen zudem übersichtlicher und anwendungstauglicher gestrafft werden. Wir sprechen uns weiter gegen die standort- und potentiell versorgungsfeindliche Regulierung mittels exorbitant hoher progressiver Sonderabgaben auf erfolgreiche Arzneimittel in dieser Höhe aus. Wir fordern zwecks Kostendämpfung des Weiteren den vermehrten Einsatz von HTA-Instrumenten, um der sog. Überarztung effektiv entgegenzuwirken und die punktuelle Überversorgung einzudämmen.

Die Vorlage umfasst die Ausführungsnormen zum Kostendämpfungspaket 2 im Arzneimittelbereich. Dabei geht es namentlich um Bestimmungen zu den Kostenfolgemodellen, den Preismodellen, der Vergütung ab Zulassung, der differenzierten Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, der Zuständigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen bei der Vergütung von Impfungen sowie der Modernisierung der Preisfestsetzungen von Arzneimitteln.
Zu Art. 34cter KLV:
Die Höhe der vorgeschlagenen prozentualen Rückerstattungen bis zu 40 Prozent des Umsatzes ist viel zu hoch und führt zum Ergebnis, dass die Schweiz als Absatzmarkt weniger attraktiv wird, um die Versorgungssicherheit der benötigten Medikamente sicherzustellen.
Wir lehnen die Einführung der vorgesehenen umsatzabhängigen Abschöpfung bei Arzneimitteln in diesem Umfang ab, da die vorgeschlagene Regelung ein systemfremder, wettbewerbsverzerrender und innovationshemmender Eingriff in den Arzneimittelmarkt darstellt.
Die Abstufungen der prozentualen Rückerstattung sollen ab einem Gewinn – nicht wie vorgesehen Umsatz – von 10 Millionen Franken zum Tragen kommen, jedoch auf deren drei Stufen begrenzt werden und zwischen 10 und 20 Prozent des Gewinns zu liegen kommen anstelle von 15 bis 40 Prozent.
Zu Art. 37g KLV:
Die gemeinsame Einrichtung verteilt die Mittel für die Rückerstattungen. Zeigt sich anhand des jährlichen Berichts der gemeinsamen Einrichtung nach KVG, dass die Verwaltungskosten des Fonds zu hoch sind, so fordern wir die umgehende Anpassung der Prozesse.
Zu Art. 37e KVV:
Die neue Zusammensetzung der EAK erachten wir grundsätzlich als zielführend, insbesondere die Anpassung durch Expertise in Gesundheitsökonomie. Die Vertretung durch Mitglieder im Bereich Präventionsmedizin und Komplementärmedizin erachten wir jedoch als zu hoch gegriffen.
Zu Art. 65abis Abs. 1 KVV:
Buchstabe e, welcher die Zweckmässigkeitsprüfung an die «Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftsrelevanten Aspekten» koppelt, ist zu streichen. Diese Formulierung ist schwammig, wodurch so ziemlich alles darunter fallen kann und der Bundesverwaltung damit zu viel Deutungshoheit in diesem wichtigen Bereich des Gesundheitswesens zukommt. Es wäre viel eher angezeigt, auf Gesetzesebene festzulegen, ab welcher Summe und ab welchem Alter der Patienten gewisse hochpreisige Medikamente nicht mehr durch die OKP abgedeckt sind, sondern mittels Selbstbezahlung oder Zusatzversicherung finanziert werden müssen. So wäre es im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Relation beispielsweise angemessen, Medikamente und Therapien für über 85-Jährige und einem durchschnittlichen Überlebensgewinn von unter 6 Monaten Kostenübernahmen von über 100’000 Franken pro Jahr durch die OKP auszuschliessen. Andere Länder kennen bereits Deckelungen.
Die Beurteilung der Wirksamkeit mittels eines standardisierten Nutzenbewertungsmodells wird begrüsst. Die SVP fordert jedoch eine systematischere Anwendung der international anerkannten Health-Technology-Assessment-(HTA)-Instrumente für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, welche für Kosteneinsparungen erprobt und geeignet sind. Die Strukturen bestehen in der Schweiz bereits, werden aber noch nicht konsequent in die Entscheidungsfindung integriert. Im Sinne einer konsequenten WZW-Prüfung muss der punktuell vorhandenen medizinischen Überversorgung (Überarztung) dringend entgegengewirkt werden. Dadurch werden auch Engpässe beim Gesundheitspersonal vermieden und die Zuwanderung nicht weiter angeheizt. Aktuell begünstigt das ambulant nach wie vor mehrheitlich mengenorientierte Einzelleistungssystem die strukturelle Ausweitung von medizinischen Leistungen zulasten dem Kollektiv der Prämienzahler.
Die SVP ist zudem der Ansicht, dass die Prüfverfahren beim EDI/BAG zu lange dauern. Die Zulassung der Medikamente muss mithilfe neuer Technologien schneller von statten gehen als es heute der Fall ist, dazu trägt die Vergütung im beschleunigten Verfahren ab der Marktzulassung einen wichtigen Beitrag bei, entbindet die Bundesverwaltung jedoch nicht davon, auch bei den regulären Verfahren effizienter zu werden.
Die vorgesehene differenzierte WZW-Prüfung mit Verzicht auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach drei Jahren bei kostengünstigen Arzneimitteln ist zielgerichtet. Die infolge dieser Massnahme nicht realisierten Einsparungen hätten 2024 2,7 Millionen Franken betragen. Dies entspricht weniger als 5% der gesamten durch Preissenkungen verfügten Einsparungen von 65 Millionen Franken. Diese Massnahme ist folglich angemessen und verstärkt die Versorgungssicherheit. Wir begrüssen zudem, dass der erhöhte Selbstbehalt klarer festgehalten wird, was die Transparenz und Kostenübersicht zu Gunsten der Versicherten erhöht. Die Bürokratie ufert jedoch bei der Bundesverwaltung aus, so sollen 11 Vollzeitstellen zusätzlich benötigt werden, was nicht akzeptabel ist.
Wir möchten die Gelegenheit für einige allgemeine Anregungen im Bereich der Gesundheitskosten nutzen.
So stellt sich die Frage nach dem Umgang mit homöopathischen Arzneimitteln, für welche in Studien nach der angenommenen Volksabstimmung «Ja zur Komplementärmedizin» die Wirksamkeit widerlegt werden konnte. Der Abstimmungstext verlangt die «umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin», welchen wir selbstverständlich beachten. Eine solche Berücksichtigung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig die vollumfängliche Abgeltung via OKP im Sinne einer gänzlichen Missachtung der WZW-Kriterien. Denkbar wäre auch eine evidenzbasierte Staffelung innerhalb der Komplementärmedizin mit reduzierter Abgeltung für homöopathische Mittel ohne Wirkstoffnachweis.
Schliesslich sind wir der Auffassung, dass sich die Politik und Verwaltung nicht vor kontroversen Themen drücken darf, weshalb angesichts der steigenden Gesundheitskosten über eine Alters- und/oder Kostengrenze für hochpreisige Medikamente diskutiert werden muss. Krebs- und Immunsystemmittel machen mit 2,8 Milliarden Franken nahezu ein Drittel der gesamten Medikamentenkosten aus. Innert weniger als 10 Jahren haben die Kosten der 30 umsatzstärksten Medikamente um über 70 Prozent zugenommen, diese Entwicklung ist zu bremsen. Im Sinne einer Negativliste könnten unwirksame Arzneimittel und Therapien ab einer gewissen Kostenhöhe in die freiwillige Zusatzversicherung umgelagert werden, was einer differenzierten Berücksichtigung gleichkäme.
Letztlich ist auch der höheren Kosten für die obligatorische Krankenkasse und die Invalidenversicherung aufgrund zu hoher (Spezial-)Ärztedichte in den Städten zu begegnen. Die Rechnung ist ganz einfach: Mehr Spezialärzte bedeuten mehr abgerechnete Leistungen pro Kopf und damit höhere Prämien für alle. Deshalb sind enorme Unterschiede bei der Kostenverteilung pro Kopf zwischen den Kantonen festzustellen. Die höchsten OKP-Gesundheitskosten pro Kopf verzeichnen die Kantone Genf, Tessin und Basel-Stadt, welche auch die höchste Dichte an Allgemein- und Fachärzten aufweisen. Dieser angebotsbedingten Überversorgung sollte mittels Malus-Systemen für säumige Kantone begegnet werden, welche die übermässige Ärztedichte nicht (hinreichend) mittels adäquater Höchstzahlen beschränken. Eine Zuschüttung des Problems mittels steuerfinanzierten Prämienverbilligungen löst die Fehlentwicklungen nicht an der Wurzel. Zudem sind sich die Patienten auch bei einem späteren Wegzug in einen anderen Kanton resp. in eine ländliche Region die Überversorgung gewöhnt und verzichten in aller Regel nicht wieder darauf.
Und letztlich hat der Bund dafür besorgt zu sein, dass die bereits vorgesehen Rückvergütungen von erhaltenen Vergünstigungen durch die Leistungserbringer auch tatsächlich an die Krankenversicherer geleistet werden. Das war in der Vergangenheit nicht wie vorgesehen der Fall, weshalb diese Einsparungen bislang nicht an die Prämienzahler weitergegeben werden konnten.