Themen
Asylpolitik
Vernehmlassung

Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches

Die bundesrätliche Vorlage wird in dieser Form von der SVP klar abgelehnt. Die SVP nimmt einmal mehr zur Kenntnis, dass im Bundesamt für Migration lieber angekündigt und administriert wird, als die…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die bundesrätliche Vorlage wird in dieser Form von der SVP klar abgelehnt. Die SVP nimmt einmal mehr zur Kenntnis, dass im Bundesamt für Migration lieber angekündigt und administriert wird, als die Probleme unverzüglich anzugehen und die geltenden Gesetze so auszulegen, dass die Schweiz als Zielland für Asylmissbrauch an Attraktivität verliert. Selbstverständlich begrüsst die SVP jegliche Beschleunigung der Verfahren, sie bezweifelt jedoch die diesbezügliche Wirksamkeit der vorliegenden Gesetzesänderung ernsthaft. Insbesondere wird sich die SVP mit allen Mitteln gegen den vorgesehenen generellen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bzw. -vertretung für alle Asylsuchenden zur Wehr setzen.

Allgemeine Bemerkungen
Die bereits für Ende 2012 angekündigte Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereiches wurde nun endlich – fast ein Jahr später – vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Vorlage wäre es, die heute viel zu langen Verfahren zu verkürzen. Mit grossen Umstrukturierungen des Asylwesens sollen die massiven Probleme im Schweizer Asylwesen angegangen werden. Ob die angestrebten Ziele, die Verfahren zu verkürzen und 3‘000 zusätzliche Bundesplätze zu errichten, umgesetzt werden können, ist jedoch äusserst fraglich. Eines ist sicher: Die Rechte der Asylbewerber werden mit der unentgeltlichen Beratung und Rechtspflege einmal mehr ausgebaut. Damit einhergehend wird die Asyl-Industrie weiter aufgebläht und die Kosten werden explodieren. Für die Verkürzung der Verfahren wäre keine Gesetzesrevision nötig, sondern lediglich die Ausschöpfung der heutigen Möglichkeiten, wie dies mit den verkürzten Verfahren für gewisse Länder neu eingeführt oder bereits praktiziert wird. In diesem Sinne stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit einer neuen Gesetzesänderung.

Attraktivitätssenkung statt Ressourcenausbau nötig
Der Bundesrat geht in seinem Bericht von einem Grundszenario von 24‘000 Asylgesuchen pro Jahr aus. Selbst beim „tiefen" Szenario rechnet er mit 20‘000 Gesuchen. Dabei haben die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt, dass mit einer konsequenten Politik die Gesuchzahlen auf 10‘000 pro Jahr gesenkt werden können. Selbst der Bundesrat begründet die minimale Abnahme der Gesuchzahlen in den letzten Monaten mit der Einführung der 48-Stunden-Verfahren, die ganz ohne Gesetzesänderung angewendet werden können. Gemäss Mitteilung des BFM wird nun auch auf einige afrikanische Staaten ein verkürztes Verfahren angewendet. Dies zeigt, dass nicht immer neue Gesetze, sondern in erster Linie die konsequente Ausschöpfung der bestehenden Möglichkeiten und ein konsequenter Vollzug, für die Lösung des Asylchaos essentiell wären. Aber offenbar ist der Bundesrat gar nicht gewillt, eine Abnahme der Gesuche als Ziel zu definieren. Diese Haltung widerspiegelt sich auch in der neuen Vorlage: Die Attraktivität der Schweiz als Zielland für unechte Flüchtlinge dürfte kaum gesenkt werden. Im Gegenteil: Mit der Einführung der unentgeltlichen Rechtsvertretung für alle Asylsuchenden und der Lockerung des Arbeitsverbotes wird die Attraktivität unseres Landes gar noch gesteigert.

Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Eines der Hauptaspekte der Bundesratsvorlage betrifft die unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung für alle Personen, die ein Asylgesuch stellen – egal ob dieses berechtigt ist oder missbräuchlich gestellt wird. Dieser flächendeckende Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand führt zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Zielland für Asylsuchende und wird eine weitere Verrechtlichung der Asylprozesse mit einer massiven Steigerung der Beschwerdequote mit sich bringen. Die gesamten Verfahren würde somit nicht verkürzt, sondern im Schnitt wohl sogar noch verlängert werden. Der Ausbau des Rechtsschutzsystems hat in den Niederlanden zu einer Beschwerdequote bei Asylsuchenden von 90% geführt (in der Schweiz heute rund 50%). Darüber hinaus wäre eine solche quasi-obligatorische Rechtsvertretung in der schweizerischen Rechtslandschaft absolut einmalig. Eine solche Aufblähung der Asylindustrie, die auch mit massiven Mehrkosten für den Steuerzahler verbunden wäre, wird die SVP mit allen Mitteln bekämpfen. Zur Beratung und Kontrolle der Verfahren reicht eine Verfahrens-, Chancen- und Rückkehrberatung, die bereits heute funktioniert, völlig aus. Wenn eine Person darüber hinaus einen Rechtsbeistand hinzuziehen möchte, ohne dass dies von der Verfahrensberatung für sinnvoll erachtet wird, so sind die Kosten von den Gesuchstellern zu übernehmen. Dies entspricht auch dem in der Schweiz geltenden Rechtssystem.

Fristen ohne Folgen bei Nichteinhaltung
Grundsätzlich werden kürzere Fristen von der SVP begrüsst. Dabei muss aber präzisiert werden, welche Konsequenzen das Nichteinhalten dieser Fristen mit sich bringt. Bereits heute gelten gesetzliche Fristen (Art. 37 und Art. 109 AsylG), die aber in den meisten Fällen um ein Mehrfaches überschritten werden. Wenn verkürzte Fristen gesetzt werden, müssen diese auch durchgesetzt werden. In diesem Sinne hat der Bundesrat für alle Instanzen Folgen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen festzulegen. Da die Probleme der Verfahrensverzögerung häufig im zweitinstanzlichen Verfahren liegen, fordert die SVP schon seit Jahren die Einführung eines Beschwerdedienstes innerhalb des EJPD anstatt im Bundesverwaltungsgericht.

Unrealistische Unterbringungspläne
Mit seinen Annahmen braucht der Bund 3‘000 zusätzliche Unterbringungsplätze in neuen Bundeszentren. Zu deren Erstellung stehen Kantonen, Gemeinden und Privaten alle Rekursmöglichkeiten zur Verfügung. Wo diese Bundeszentren stehen sollen und welche Gemeinde solch grosse, offene Zentren bei sich haben möchte, lässt der Bundesrat offen. Damit ist auch klar, dass diese Reform – wenn überhaupt – erst in einem Zeitraum von mehreren Jahren greifen dürfte.

Eine Variante, die Standortsuche für Bundeszentren zu erleichtern, wäre die Einführung von Zentren mit klar definiertem, geschlossenem Rayon für Personen im Asylverfahren. Dies würde die Attraktivität der Schweiz für Wirtschaftsflüchtlinge und Personen mit kriminellen Absichten deutlich senken, während echte Flüchtlinge für die kurze Zeit ihres Verfahrens einen sicheren und geschützten Ort erhalten würden.

Fazit
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sind einmal mehr grosse Ankündigungen mit bescheidener, teilweise sogar kontraproduktiver Wirkung. Anstatt das Asylwesen zum wiederholten Mal umzustrukturieren, gilt es die bestehenden Gesetze endlich konsequent durchzusetzen. Zusätzlich würden folgende Massnahmen schnell eine grosse Wirkung hin zu einer Verfahrensbeschleunigung und einer Attraktivitätssenkung für Asylmissbraucher entfalten:

  • Reduktion der Rekursmöglichkeiten auf ein Verfahren mit einer einzigen Rekursmöglichkeit 
  • Beschwerdeinstanz im EJPD anstelle des Bundesverwaltungsgerichts 
  •  Keine unentgeltliche Rechtspflege, da sonst in sämtlichen Verfahren die Rechtsmittel bis zum Schluss ausgeschöpft werden 
  •  Ausweitung der 48-Stunden-Verfahren auf alle sicheren Staaten 
  •  Nur noch Nothilfe für alle Asylsuchenden 
  •  Bundeszentren mit klarem Aufenthaltsrayon

Die SVP fordert den Bundesrat auf, die Vorlage entsprechend den oben erwähnten Anmerkungen zu überarbeiten. Ansonsten wird die SVP-Fraktion diese in Form von Anträgen konsequent in die parlamentarische Beratung einbringen.

 
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