Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)

Die vorliegende Gesetzesänderung zur Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft weist die SVP zur ersatzlosen Streichung an den Bundesrat zurück. Das FiREG wurde im Jahr 2022 unter aussergewöhnlichen Krisenbedingungen vom Parlament beschlossen. Es wurde als Notmassnahme eingeführt und insofern bis ende 2026 befristet. Inzwischen hat sich die Lage an den Energiemärkten stabilisiert. Die aktuellen Marktbedingungen geben keinerlei Anlass, das Gesetz, um weitere fünf Jahre bis 2031 zu verlängern und die implizite Staatsgarantie weiterzuführen. Eine Verlängerung des FiREG widerspricht den Grundprinzipien der liberalen Marktwirtschaft, schwächt die Eigenverantwortung der systemkritischen Energieversorgungsunternehmen (sEVU) und schafft Fehlanreize zulasten des Bundeshaushalts und letztlich der Steuerzahler.

In zweiter Linie schliessen wir uns jedoch der Forderung der Axpo an. Sollte der Bundesrat an der Verlängerung des FiREG festhalten, dann müsste der Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken konsequent gesenkt werden, um der stabilisierten Marktlage Rechnung zu tragen.

Mit der Verlängerung des FiREG wird eine implizite Staatsgarantie für sEVU gesetzlich zementiert. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, Kapitalrisiken von Unternehmen (selbst mit Beteiligung der öffentlichen Hand) zu übernehmen. Ein dauerhaft verfügbarer «Rettungsschirm» wirkt disziplinlos auf das Risikoverhalten der betroffenen Unternehmen und konterkariert jede glaubwürdige Krisenvorsorge auf Unternehmensebene. Zudem ist der Verpflichtungskredit des Bundes in der Höhe von 10 Milliarden Franken angesichts der heutigen Marktlage vollkommen unverhältnismässig. Dieser Verpflichtungskredit suggeriert eine potenzielle Systemkrise, wo keine mehr besteht, und bindet fiskalische Spielräume, die angesichts anderer Prioritäten – etwa bei der Stromproduktion, Netzsicherheit oder Versorgungssouveränität – dringend benötigt würden. Der Steuerzahler darf nicht als pauschale Rückversicherung für Risiken gelten, die inzwischen unternehmerisch beherrschbar geworden sind.

Sollte der Bundesrat trotz dieser Bedenken an der Verlängerung festhalten, so fordert die SVP eine deutliche Reduktion des Verpflichtungskredits. In diesem Punkt unterstützen wir die Forderung der Axpo, welche auf die neue regulatorische Situation in der EU verweist: Mit der Einführung der EMIR III wurden die Regeln für den Derivatehandel verschärft und neue Liquiditätsanforderungen eingeführt. Für sEVU bedeutet das zusätzliche Clearingpflichten, administrativer Aufwand und höhere Anforderungen an verfügbare Sicherheiten. Allerdings haben die sEVU gleichzeitig ihre internen Risikomodelle angepasst und zusätzliche Kreditlinien aufgebaut, um künftig besser auf Marktturbulenzen reagieren zu können. Auch aus diesem Grund sprechen wir uns gegen die Gesetzesänderung aus.

 
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