Vernehmlassung

Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)

Die Auffangeinrichtung erhält seit 2020 die Möglichkeit bis 10 Milliarden Franken zinslos bei der Tresorie des Bundes anzulegen, um Negativzinsen zu vermeiden. Die SVP unterstützt diese Vorlage und ist der Meinung, dass dies ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Auffangeinrichtung in Zeiten von Negativzinsen ist.

Die vorgeschlagene Änderung will die bestehende Praxis, dass die Auffangeinrichtung zinslos Geld bei der Tresorie des Bundes deponieren kann, um vier Jahre verlängern. Auch wenn sich aktuell die Zinsen nicht mehr im negativen Bereich bewegen, so könnte sich die Situation in den nächsten Jahren wieder ändern. Es ist wichtig, dass zumindest für die nächsten vier Jahre unsere Sozialversicherungen vor Negativzinsen geschützt sind.

 
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