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Gesundheit
Vernehmlassung

Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes [Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative]

Die SVP unterstützt die Umsetzung der von Volk und Ständen klar angenommenen «Pflegeinitiative». Die vorgesehenen Bundesbeiträge müssen hauptsächlich zur Behebung des Fachkräftemangels im Bereich Pflege führen. Die Eigenständigkeit der Kantone ist beizubehalten, die Kantone sind für die effiziente Verwendung der Anschubfinanzierung verantwortlich. Die SVP erachtet zusätzlich die Attraktivitätssteigerung der beruflichen Weiterbildung für Pflegfachkräfte und Effizienzsteigerungen in der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen als unabdingbar.

Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass gemäss erläuterndem Bericht die Ausbildungsplätze für Pflegekräfte durch die Kantone in den letzten Jahren bereits stark erhöht wurden. Der Bund sieht deshalb eine quantitative Erhöhung der Ausbildungsplätze als nicht zielführend an und will insbesondere durch die «Schaffung von praktischen Ausbildungsplätzen und / oder der Verbesserung der Qualität der praktischen Ausbildung» die durch die Initiative geforderten Ziele erreichen.[1] Die SVP fordert unmissverständlich, dass die eingesetzten Finanzmittel primär zur Linderung des Fachkräftemangels im Bereich Pflege dienen sollen. Eine künstliche Aufblähung des Gesundheitsapparates gilt es zu verhindern.

Die Bundesbeiträge an die höhere Ausbildung von Pflegefachkräften müssen aus Sicht der SVP zwingend priorisiert werden. Das oberste Ziel muss es sein, Fachkräfte für jene Bereiche auszubilden, in welchen auch der höchste Bedarf besteht. Hier sind auch die Kantone in die Pflicht zu nehmen, in deren Zuständigkeit die Ausbildung der Pflegefachkräfte korrekterweise liegt. Sie müssen laufend einen genauen Überblick über die Arbeitsmarktsituation im Bereich Pflege haben, damit die Zahlungen des Bundes auch effizient eingesetzt werden können. Die Zahlungen in der Höhe von maximal 469 Millionen Franken während acht Jahren sind Anschubfinanzierungen. Die Kantone müssen diese Zeit nutzen, um eigenständige Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten.

Der Teilrevision der Berufsbildungsverordnung kann die SVP zustimmen. Es ist begrüssenswert, dass das bestehende Potenzial an Pflegefachkräften besser ausgenutzt werden soll. Neue und günstigere Möglichkeiten zur Weiterbildung können dazu einen Beitrag leisten. Unnötige bürokratische Hürden sollen deshalb schnellstmöglich abgebaut werden. Die Weiterbildung soll praxisnah erfolgen, eine Akademisierung der Pflegefachkräfte ist nicht zielführend.

Die neu geschaffene Möglichkeit für Pflegefachpersonen, Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ohne ärztliche Anweisung abzurechnen, muss kritisch begleitet werden. Es entsteht ein erhebliches Potenzial für Missbräuche, das von Anfang an eingedämmt werden muss. Der vorgesehene Kontrollmechanismus zur Verhinderung eines ungerechtfertigten Anstiegs der Gesundheitskosten ist zwingend einzuführen. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sowie die Kantone sind in die Pflicht zu nehmen. Die fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehene Evaluation durch den Bundesrat ist zwingend durchzuführen.

Für die SVP besteht kein Zweifel daran, dass durch die demografische Entwicklung in der Schweiz der Bedarf an Pflegefachkräften laufend zunehmen wird. Effizienzsteigerungen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen sind neben der Ausbildung zusätzlicher Pflegefachkräfte zentrale Elemente zur Lösung des Fachkräftemangels. Das Ziel von Bund und Kantonen muss es sein, Gesundheitsleistungen so effizient wie möglich zu erbringen und somit den Anstieg der Krankenkassenprämien mindestens zu bremsen. Eine ungerechtfertigte Aufblähung des Gesundheitswesens muss verhindert werden.

[1] BAG, Umsetzung 1. Etappe Pflegeinitiative, Gesamterläuterungen Entwurf, S. 7.

 
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