Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen

Die SVP begrüsst die Einführung der freiwilligen Tonnagesteuer als al-ternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Damit kann die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Seeschifffahrt im Vergleich zu anderen Ländern wiederherstellen. Der Einsatz von um-weltfreundlicheren Seeschiffen muss vermehrt durch Steuerabzüge ge-fördert werden, um die Innovationsfähigkeit der Branche zu stärken.

Die Einführung der Tonnagesteuer erlaubt es den 60 Unternehmen in der Schweiz, welche 900 Schiffe halten, eine alternative Besteuerung zur Gewinnbesteuerung geltend zu machen. Da mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) die kantonalen Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften abgeschafft wurden und gleichzeitig die Tonnagesteuer im Ausland seit Jahrzehnten angewendet wird, hat sich das steuerliche Umfeld für die betroffenen Schweizer Firmen verschlechtert.

Aus diesen Gründen ist das Förderinstrument der Tonnagesteuer eine überfällige Reaktion auf die sich verändernden Rahmenbedingungen. Grundsätzlich sind verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Tonnagesteuer berechtigt, da sie einseitig für den maritimen Sektor konzipiert wurde und deshalb die Prinzipien der Rechtsgleichheit bei der Besteuerung sowie die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Nichts destotrotz ist die Schaffung gleich langer Spiesse im Vergleich zu den anderen Staaten, welche eine Tonnagesteuer schon lange anwenden, höher zu gewichten.

Gleichzeitig ist zu befürworten, dass ökologische Kriterien bei der Schweizer Tonnagesteuer eingebaut werden, allerdings nur mit dem Zweck zusätzliche Steuerabzüge geltend zu machen. Die Reduktion des steuerbaren Reingewinns auf Grund des ökologischen Leistungsausweises des Seeschiffes ist aktuell auf 20% vorgesehen. Im Kontext eines klaren Nachholbedarfs im Bereich des internationalen steuerlichen Wettbewerbs, wäre eine Erhöhung der Steuerreduktion bis 40% zu begrüssen. Dies würde indirekt die Innovationsfähigkeit in der Schweizer Seeschifffahrt stimulieren und die Nachhaltigkeit fördern, ohne dass der Staat als Lenker auftritt, sondern lediglich gute Rahmenbedingungen schafft.

 
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