Vernehmlassung

Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen

Die SVP begrüsst grundsätzlich die Schaffung eines Bundesgesetzes über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständigen Erwerbstätigen. Dabei muss die Höhe der Abzugspauschale so festgelegt werden, dass diese auch im Vergleich zum Abzug der effektiven Kosten bestehen kann.

Der Bund schlägt vor, dass die Steuerpflichtigen neu zwischen einer Abzugspauschale der Berufskosten oder der Geltendmachung der tatsächlichen Berufskosten wählen können. Damit sollen Verzerrungen bei der Wahl der Arbeitsform abgebaut und der administrative Aufwand sowohl bei den Steuerpflichtigen als auch bei den Steuerbehörden reduziert werden. Die vorgeschlagene Abzugspauschale kann neu auch für Personen, welche im Homeoffice arbeiten, geltend gemacht werden.

Von der Wahlfreiheit profitieren alle

Die betroffenen Steuerzahler können neu zwischen einer verfahrensvereinfachenden Pauschale und dem Abzug der effektiven Berufskosten wählen. Damit können Steuerzahler durch den bewusst gewählten Abzug effektiv Steuern einsparen. Ein gewählter Pauschalabzug erlaubt zudem ein schnelleres Ausfüllen der Steuererklärung durch den Steuerzahlenden sowie eine schnellere Abwicklung durch die Steuerbehörde. Die Pauschale fördert somit die administrative Entlastung, was die SVP ausdrücklich begrüsst.

Gefahr eines zu tiefen Pauschalabzugs

Ziel der Vorlage ist es, dass der Pauschalabzug auch gegen die abzugsberechtigten effektiven Berufskosten bestehen kann. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob dies bei einer Pauschale in der vorgeschlagenen Grössenordnung von Fr. 6000 (direkte Bundessteuer) bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen der Fall sein wird. Falls sich die überwiegende Mehrheit der Steuerzahlenden für den Abzug der effektiven Berufskosten entscheidet, würde die anvisierte administrative Entlastung für den Steuerpflichtigen und die Steuerbehörde grösstenteils dahinfallen. Deshalb müsste der Pauschalabzug, welcher im Gesetz zu regeln ist, auf jeden Fall hoch genug angesetzt werden.

Alternativ könnte eine arbeitsformneutrale Pauschale unter Ausklammerung der Abzüge für Fahrkosten und Wohnkosten von Wochenaufenthaltern geschaffen werden. Es sind gerade diese beiden Kostenträger, welche die Steuerzahler dazu verleiten, einen effektiven Berufskostenabzug geltend zu machen.

Deshalb behält sich die SVP vor, nach Festlegung der Höhe des Pauschalabzugs und dessen Ausgestaltung, abschliessend Stellung zur Vorlage zu nehmen.

 
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