Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht

Die SVP begrüsst die Vorlage und damit die wirkungsvollere Bekämpfung der Einfuhr von Fälschungen.  

Die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (Patente, Marken, Urheberrechte usw.) nimmt weltweit zu und verursacht erhebliche Schäden. Das enorme Wachstum des Online-Handels hat das Problem zusätzlich verschärft, indem Fälschungen zunehmend über das Internet bestellt werden und in kleinen Sendungen zu den Empfängern gelangen. Das stellt die Zollbehörden auch in der Schweiz vor grosse Herausforderungen. Das vorliegende Gesetz erleichtert die administrativen Abläufe in hohem Masse.

Da Fälschungen bewusst oder in Verkennung der Sachlage gekauft oder online bestellt werden können, ist für die SVP wichtig, dass die Empfänger (Käufer/Besteller) von Kleinsendungen straffrei bleiben. Wenn man bei «Alibaba», «Wish» und Co. einkauft, ist es heute gar nicht so einfach, Schnäppchen von gefälschten Produkten zu unterscheiden. Das Gesetz darf nicht zu einer Kriminalisierung des Online-Shoppings führen.

 
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