Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Informationssicherheit: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage abzulehnen. Massgebende Mehrwerte werden mit einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit nicht geschaffen.

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage abzulehnen. Massgebende Mehrwerte werden mit einem Bundesgesetz über die Informationssicherheit nicht geschaffen. Es führt vielmehr zu mehr Bürokratie und kann zu einer einheitlichen Anwendung der Bestimmungen nur beschränkt beitragen.

Der Bundesrat schlägt mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage den Erlass eines Bundesgesetzes über die Informationssicherheit (ISG) vor. Das ISG soll den sicheren Umgang mit Informationen sowie den sicheren Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleisten. Der Erlass des neuen Gesetzes ist aus Sicht des Bundesrats aus verschiedenen Gründen angezeigt. So hätten mehrere Angriffe auf Informationssysteme des Bundes gezeigt, dass der Schutz von Informationen Lücken aufweise. Zudem sei es angezeigt, eine einheitliche formell-gesetzliche Grundlage für das Management der Informationssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu schaffen. Schliesslich sei die Schweiz bei der Informationssicherheit auf zeitgemässe Instrumente angewiesen.

Die Konsultation des vorgeschlagenen Gesetzes lässt die behaupteten Mehrwerte nicht erkennen. Der Entwurf fasst die wichtigsten Massnahmen für den Schutz von Informationen zwar in einer einzigen Reglung zusammen, lässt den jeweiligen Bundesbehörden im Rahmen ihrer Unabhängigkeit und Organisationsautonomie beim Vollzug jedoch viel Raum. Dies führt dazu, dass jede Behörde den Erlass in ihrem Bereich selbständig vollzieht und die entsprechenden Regeln auf dem Verordnungsweg erlässt. Gleichzeitig will der Bundesrat standardisierte Anforderungen und Massnahmen festlegen. Schliesslich sollen behördenübergreifende Koordinationsorgane einen einheitlichen Vollzug des Gesetzes fördern. Es erstaunt deshalb nicht, dass das Gesetz über zwei Dutzend Mal mit „sorgen dafür“ und „legen fest“ zum Ausdruck bringt, dass das Gesetz eine enorme Anzahl weiterer Erlasse erfordert. Der damit zusammenhängende bürokratische Aufwand ist unverhältnismässig, zumal auch ein Mehrwert zum Status Quo nicht ersichtlich ist. In diesem Sinne ist es vorteilhafter, das derzeitige System beizubehalten und allenfalls gezielte Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Strukturen anzubringen.

 
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