Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG)

Die SVP anerkennt das Bedürfnis schweizerischer Unternehmen, vor amerikanischen Gerichten von demselben prozessrechtlichen Schutz wie US-amerikanische Firmen…

Bundesgesetz über die Unternehmensjuristinnen und -juristen (Unternehmensjuristengesetz, UJG) 

 

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP anerkennt das Bedürfnis schweizerischer Unternehmen, vor amerikanischen Gerichten von demselben prozessrechtlichen Schutz wie US-amerikanische Firmen profitieren zu wollen. Die hierzu erforderliche Gewährung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Unternehmensjuristen würde jedoch die Durchführung von Gerichtsverfahren in der Schweiz grundlos erschweren. Zudem hätte die Errichtung und Führung umfangreicher neuer Register, in welche Unternehmensjuristen eingetragen werden müssten, für die Kantone einigen bürokratischen Mehraufwand zur Folge, der mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sein dürfte. Aus diesen Gründen lehnt die SVP den Erlass eines Unternehmensjuristengesetzes ab. 

Es ist eine Tatsache, dass infolge wachsender internationaler Geschäftsbeziehungen auch Schweizer Unternehmen bei Rechtsstreitigkeiten in zunehmendem Masse vor US-amerikanischen Gerichten als Partei auftreten müssen. Doch selbst wenn mit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Schweizer Unternehmensjuristen bei Gerichtsverfahren in den USA ein Wettbewerbsnachteil hiesiger gegenüber amerikanischen Firmen egalisiert werden könnte, hält die SVP den bürokratischen Aufwand, der mit der Einführung neuer Unternehmensjuristen-Register auf die Kantone zukommt, für unverhältnismässig. Kantonale Behörden müssten Unternehmensjuristen nach spezifischen Kriterien in neu zu schaffenden Registern erfassen, deren Eintragungsvoraussetzungen regelmässig überprüfen und dazu umfangreiche Daten erheben.

Unabhängig hiervon sprechen auch die Unterschiede zwischen dem kontinentalen und anglo-amerikanischen Rechtssystem, namentlich in prozessrechtlicher Hinsicht, gegen die Einführung einer neuen, dem besonderen Berufsgeheimnis unterstehenden Klasse von Unternehmensjuristen. Die möglichen Vorteile im US-amerikanischen Zivilprozess bewirkten zugleich, dass die Durchführung von Gerichtsverfahren in der Schweiz, insbesondere hinsichtlich der Beweiserhebung, erschwert würde. Das Zeugnisverweigerungsrecht – in den USA ein notwendiges Gegenstück zu den weitgehenden Auskunftspflichten der Parteien im Prozess – würde hierzulande das austarierte Gleichgewicht zwischen den Prozessbeteiligten ohne Rechtfertigung einseitig verschieben; unsere Verfahrensordnung kennt nämlich keine dem anglo-amerikanischen System vergleichbaren prozessualen Eingriffsrechte, welche derart in die Privatsphäre der Parteien eindringen, dass sich die Unternehmen mittels zusätzlicher Zeugnisverweigerungsrechte ihrer Juristen schützen müssten. Die bestehenden Geheimhaltungspflichten für Mitarbeiter als Ausfluss der Treuepflicht im Arbeitsrecht sind unserem Rechtssystem durchaus angemessen und bedürfen keiner systemwidrigen Verstärkung.

Schliesslich erachtet die SVP die fachlichen Registereintragungs-Voraussetzungen für Unternehmensjuristen (Bachelor oder vergleichbarer Titel, einjährige juristische Berufspraxis) als zu gering. Die Gewährung eines Berufsgeheimnisses müsste an höhere Anforderungen geknüpft sein, zumal dieses – wie bei Rechtsanwälten – regelmässig in klar definierte Standes- bzw. Berufsregeln eingebettet ist, welche für Unternehmensjuristen jedoch in dieser wünschbar konkreten Form nicht existieren.

23. Juli 2009

 
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