Vernehmlassung

Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose

Die SVP Schweiz ist bestürzt, dass der Bundesrat wissentlich staatspolitischen, volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden für unser Land in Kauf nimmt, nur um eine anstehende Volksinitiative (Begrenzungsinitiative) zu bekämpfen. Überbrückungsleistungen (ÜL) schaden erwiesenermassen denen, denen sie zu helfen vorgeben: Den Menschen, die jahrzehntelang hart gearbeitet, für sich selbst vorgesorgt, in die Sozialwerke eingezahlt haben, und allein aufgrund ihres Alters und der damit verbundenen Lohnkosten entlassen werden. Der Bundesrat würde mit Überbrückungsleistungen bewirken, dass noch mehr ältere Menschen in die Sozialwerke abgeschoben werden, die fähig und willens wären, bis zu ihrer verdienten Pensionierung zu arbeiten.

Der Bundesrat will, dass ältere Arbeitnehmende, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, bei Stellenverlust bis zum Erreichen des Pensionsalters Überbrückungsleistungen in Anspruch nehmen können. Mit viel Steuergeld soll der unhaltbare Zustand kaschiert werden, dass für Ältere bei einem Stellenverlust der Wiedereinstieg ins Berufsleben unzumutbar schwierig geworden ist. Diese Ungerechtigkeit hat eine klare Ursache: Wegen der unkontrollierten Zuwanderung haben die älteren Stellensuchenden, durch ihre höheren Lohnkosten ohnehin bereits benachteiligt, trotz guter Qualifikationen gegenüber billigeren, weil jüngeren Mitbewerbern das Nachsehen. Doch statt dieser Ursache anzugehen, will der Bundesrat mit riesigen Steuersummen eine Symptombekämpfung betreiben, wie sie im nahen Ausland bereits versucht und aus kluger Einsicht wieder aufgegeben wurde.

Eine Überbrückungsleistung belohnt gerade jene Unternehmer, welche ihre älteren Angestellten durch jüngere Zugewanderte ersetzen, und dadurch die zu starke Migration in unser kleines Land massgeblich mitverursachen. Jeder weiss, dass der Bundesrat diesen Schaden für unser Land in Kauf nimmt, nur um die Begrenzungsinitiative (BGI) zu bekämpfen, die der bereits vom Volk angenommenen, aber vom Parlament sträflich nicht umgesetzten Masseneinwanderungsinitiative endlich Geltung verschaffen soll. Diese war vom Stimmvolk nicht zuletzt deshalb angenommen worden, um den zu hohen Druck der Personenfreizügigkeit (PFZ) auf unseren Arbeitsmarkt zu beenden. Weil Überbrückungsleistungen das Problem, dass sie vorgeben zu lösen, in Wahrheit verschärfen, lehnt die SVP Schweiz solche «Abschieberenten» entschieden ab.

Teurer Abstimmungskampf gegen die BGI
Bevor aufgezeigt wird, weshalb Überbrückungsrenten kontraproduktiv sind, muss die politische Absicht dahinter klar benannt werden: Diese teure, kontraproduktive Symptombekämpfung ist nichts anderes, als eine mit Steuermillionen betriebene Abstimmungskampagne des Staates gegen die Begrenzungsinitiative. Den allerhöchsten Preis dafür zahlen ältere Arbeitnehmende, die mehr denn je fürchten müssten, ihre Anstellung ohne Aussicht auf eine Neuanstellung zu verlieren.

Dass für sie ein durch die PFZ verursachter Missstand herrscht, gesteht der Bundesrat durch die Lancierung dieser Überbrückungsleistungen selbst ein, und bestätigt damit die Notwendigkeit der Begrenzungsinitiative.

Während der Bundesrat der EU und der Personenfreizügigkeit zuliebe keine Kosten und Nachteile für die Schweiz scheut, stellt sich die Frage, ob die ÜL entweder nur für Inländer zugänglich sein sollen, oder ob sie eine weitere Sogwirkung für die Einwanderung in unsere Sozialwerke erzeugen.

Kontraproduktiv aus Sicht Sozialwerke
Bislang rechnet der Bundesrat mit jährlichen Kosten von bis zu 350 Millionen Franken, zu begleichen aus allgemeinen Bundesmitteln. Er erwartet dafür 30 Millionen Franken Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen. Was die Kantone auf den ersten Blick finanziell entlastet, kann sie durch geschmälerte Selbstbestimmung gegenüber dem Bund noch teuer zu stehen kommen.

Weil den ÜL-Beziehenden auch die (ebenfalls wegen der Zuwanderung) ständig steigenden Mietkosten und immer teureren Krankenkassenprämien gezahlt würden, ist ein unaufhaltsames Kostenwachstum vorprogrammiert. Für die weiteren Massnahmen wird der Bund von 2020-2022 jährlich zusätzlich gegen 70 Millionen Franken aufwenden.

All diese Millionen/Milliarden würden vielen älteren Stellensuchenden vorenthalten. Personen mit einem Vermögen (dazu zählt auch die 3. Säule) von über 100’000 Franken und Ehepaare mit über 200’000 Franken müssen ihre selbst ersparte Altersvorsorge erst aufzehren, bevor sie ÜL erhalten dürfen, die aus ihren Steuergeldern finanziert werden. Eigenverantwortlichkeit bei der Altersvorsorge würde dadurch regelrecht diskreditiert. Nebenbei wird noch eine weitere Heiratsstrafe geschaffen.

Die älteren Erwerbstätigen haben hohe Lohnkosten, weil sie viel in unsere Sozialwerke einzahlen. Deshalb wiegen Erwerbsausfälle nicht nur bei ihnen individuell, sondern volkswirtschaftlich besonders schwer und es ist deshalb nicht opportun, die Öffentlichkeit mit Verweis auf (noch) tiefe Arbeitslosenquote und ein (noch) geringes Risiko für Stellenverlust bei den über 55-Jährigen zu beschwichtigen.

Statt durch Steuerung der Zuwanderung wieder Chancengleichheit auf dem Stellenmarkt zu schaffen, sollen ÜL-Beziehende gegenüber den Ergänzungsleistungsbezügern im Pensionsalter mit bis zu dreimal höheren Leistungen privilegiert werden. Der Bundesrat interpretiert dies als Anreiz für ÜL-Bezüger, sich weiter um eine Neuanstellung zu bemühen.

ÜL sind faktisch Frührenten. Für die Sicherung des wichtigsten Sozialwerkes, der AHV, ist die längst überfällige Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre politisch noch nicht abgeschlossen. Mit der AHV 21 sollten eigentlich Anreize für eine Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus geschaffen werden. Eine neue Frührente ist somit das Letzte, was die Altersvorsorge in der Schweiz vertragen kann.

Weil alle diese Missstände und Ungerechtigkeiten fortbestehen bleiben, werden bald weitere ‘Hilfsmassnahmen’ und noch grosszügigere ÜL gefordert werden. Eine weitere teure Umverteilungsspirale wird in Gang gesetzt.

Kontraproduktiv aus Sicht der Direktbetroffenen
Wenn bei den 60- bis 64-Jährigen innert weniger Jahre (2011–2017) die Sozialhilfequote um 47% steigt, müssen dafür externe Faktoren vorliegen. Der in den Zeiten der noch geregelten Zuwanderung geschaffene Umstand, dass ältere Arbeitnehmende höhere Lohnkosten haben, kumuliert mit dem heutigen Überdruck auf den Arbeitsmarkt zu einer frappanten Benachteiligung der älteren Stellensuchenden. Mit seinem Willen zur Einführung einer ÜL signalisiert der Bundesrat, dass er sich mit diesen Umständen abfindet. Hinzu kommen die weiteren Massnahmen, mit denen der Bundesrat den 60- bis 64-Jährigen angeblich helfen will – wohlgemerkt Menschen, die Jahrzehnte lang durch ehrliche Arbeit für sich und ihre Familien aufgekommen sind: Potenzialanalyse, Laufbahnberatung, Coaching, Beratung, Mentoring. Und auf Arbeitsvermittlungszentren sollen ihnen nicht etwa Arbeitsplätze vermittelt werden, sondern «Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen».

Zuerst werden ältere Schweizerinnen und Schweizer durch die Personenfreizügigkeit auf dem Stellenmarkt benachteiligt, und dann wird ihnen auch noch suggeriert, sie seien selber dafür verantwortlich, dass sie auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar sind.

Die ÜL zementieren nämlich nicht nur die desolate Situation für ältere Stellensuchende. Sie schaffen einen weiteren Anreiz, älteren Arbeitnehmende schon im 58. Lebensjahr zu kündigen. Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit steht mit den ÜL dann ein weiteres soziales Auffangnetz bereit – nicht von der Wirtschaft bezahlt, sondern von den Steuerzahlenden. So will der Bundesrat heutzutage für die Wirtschaft in der Schweiz bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen – nicht zugunsten, sondern auf Kosten der Schweizerinnen und Schweizer. Der Bundesrat nennt dieses Massnahmenpaket dann auch noch einen Beitrag zur sozialen Kohäsion im Land.

Wenn an Stelle der langgedienten Arbeitnehmer ein schwer vermittelbarer Flüchtling angestellt wird, könnte der Arbeitgeber dafür vom Staat noch Einarbeitungszuschüsse erhalten, falls auch diese Massnahme des Bundesrates realisiert wird.

Aus Österreich liegen einschlägige Erfahrungswerte vor, welche negativen Verhaltensänderungen in der Wirtschaft durch ÜL erzeugt werden. Auch Deutschland hat praktische Erfahrungen damit, wie schädlich Frührenten für eine Volkswirtschaft sind. Seit es diesen Fehler korrigiert hat, ist die Erwerbstätigenquote der 55- bis 60-Jährigen von 66,5 auf 80% gestiegen, bei den 60- bis 65-Jährigen von 33 auf 58%. Es darf nicht sein, dass die Schweiz wissentlich den umgekehrten Weg einschlägt.

 
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