Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine

Unter Vorbehalt der Berücksichtigung folgender drei Anträge stimmt die SVP dem Abkommen über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine zu: Erstens dürfen nur Unternehmen teilnehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung tatsächlich in der Schweiz erbringen. Zweitens kommt eine operative Zusammenarbeit im Wiederaufbau erst nach dem Ende des Krieges in Frage; so lange Kriegshandlungen sowie Sicherheits- und Korruptionsrisiken präsent sind, fehlen die Voraussetzungen für Planungssicherheit, Kontrolle, Schutz der Lieferketten und effizientem Mitteleinsatz. Drittens soll es keine zusätzlichen Kredite geben: Allfällige Beiträge sind ausschliesslich aus dem bestehenden IZA-Finanzrahmen zu decken, ohne neue Verpflichtungskredite, ohne Aufstockung und ohne Zweckentfremdung anderer Aufgaben.

Der Bundesrat hat ein Abkommen mit dem Ministerkabinett der Ukraine ausgehandelt, womit Schweizer Firmen mit bis zu 500 Millionen Franken bis 2028 Aufträge für den Wiederaufbau der Ukraine erhalten. Sollte dieser Staatsvertrag genehmigt werden, wäre die Schweiz also verpflichtet, einen weiteren Finanzbeitrag an die Ukraine zu liefern. Die Aufträge würden nach Schweizer Recht durch die Schweiz (SECO) ausgeschrieben und grundsätzlich an Firmen mit Sitz in der Schweiz vergeben. Die Finanzierung soll innerhalb des IZA-Rahmens 2025–2028 für «Ukraine und Region» erfolgen (insgesamt rund 1,5 Milliarden Franken), davon sind bis Ende 2028 bis zu 500 Millionen Franken speziell für den Einbezug des Schweizer Privatsektors zur Verpflichtung vorgesehen; Auszahlungen können projektbedingt über 2028 hinaus anfallen, während das Abkommen bis 2036 gilt.

Die Ukraine meldet ihren Bedarf an die Schweiz, das SECO schreibt die Liefer- und Dienstleistungen nach BöB auf simap.ch aus und erteilt den Zuschlag. Heute wären ausländische Anbieter ausgeschlossen; zugelassen wären Firmen mit Sitz in der Schweiz und bisher nur 20 Prozent Schweizer Wertschöpfung. Die SVP befürwortet das Vorhaben unter der Bedingung, dass der Schweizer Anteil verbindlich auf mindestens 50 Prozent erhöht wird und die operative Umsetzung erst nach Kriegsende startet. Die SVP unterstützt das Abkommen auch nur innerhalb des bestehenden IZA-Finanzrahmens. Verpflichtungen erfolgen projektweise, mit klaren Kostendächern je Sektor und harten Stopp- und Rückforderungsklauseln bei Verstössen. Vorzeitige Grossbindungen bis Ende 2028 sind auf das betriebswirtschaftliche Notwendige zu begrenzen, um Zeit-, Sicherheits- und Preisrisiken (u. a. Korruptions-, Wechselkurs-, Versicherungs- und Logistikaufschläge) zu minimieren. Unterstützung an die Ukraine beim Wiederaufbau erfordert verhältnismässige Leitplanken, um die Schweizer Beiträge so effizient wie möglich einzusetzen.

 
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