Vernehmlassung

Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens

Das Parlament hat mit der Motion «Die Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter stärken» (21.3455) den Bundesrat beauftragt, dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen vorzulegen. Es ist und war unbestritten, dass die Schweiz mit der Ratifikation dieses Übereinkommens als Gerichtsstand international attraktiver wird, die Rechtssicherheit im internationalen Handel gestärkt wird und somit die Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens im Interesse der Schweizer Wirtschaft ist.

Aus Sicht der SVP sind Bestrebungen, die Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen international zu regeln und zu stärken, unterstützungswürdig. Deshalb begrüsst die Partei vorliegend im Grundsatz die Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens.

Jedoch gibt es aus Sicht der SVP einen wesentlichen Punkt, welcher in einem Bericht vertieft geprüft werden muss. Der Erläuternde Bericht führt aus, dass das Übereinkommen für Staaten interessant, sei, welche sich auf internationaler Ebene als Gerichtsstandort positionieren wollen. In diesem Zusammenhang sind die allfälligen, negativen Folgen zu prüfen, falls kleine Gerichte plötzlich internationale Streitigkeiten unter Anwendung von ausländischem Recht urteilen müssen – ohne Bezug zur Schweiz. Diesbezüglich ist insbesondere die Frage zu klären, ob nicht ein Vorbehalt auf die örtliche Einschränkung auf (allenfalls international spezialisierte) Handelsgerichtskantone angebracht ist. Der Bericht führt mit Blick auf die zukünftige Entwicklung zudem aus, dass in Bern, Genf und Zürich die Errichtung spezialisierter Gerichte für internationale Handelsstreitigkeiten diskutiert werde – dies ist aus Sicht der SVP bereits heute zu berücksichtigen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden