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Energie
Vernehmlassung

Genehmigung und änderung der Aarhus-Konvention und änderung des Umweltschutzgesetzes

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Die durch die Aarhus-Konvention verlangten Anpassungen führen einerseits zu einem Eingriff in die Souveränität der Kantone, welche gezwungen werden, ein…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Die durch die Aarhus-Konvention verlangten Anpassungen führen einerseits zu einem Eingriff in die Souveränität der Kantone, welche gezwungen werden, ein Zugangsrecht für Umweltinformationen zu schaffen. Andererseits wird mit dem Entwurf einem zusätzlichen Ausbau der Verwaltung und der Gefahr weiterer Ausgaben im Bereich von Informationskampagnen und der Schaffung zusätzlicher Etikettenlabels Vorschub geleistet. Die SVP lehnt auch die Unterstellung weiterer Industrieanlagetypen unter die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) klar ab. Bei der UVP ist insbesondere noch auf die massiv tiefer liegenden Schwellenwerte bei thermischen Anlagen bzw. bei der Herstellung von Glas und Glasfasern hinzuweisen. Eine solche wirtschaftsschädigende Massnahme wird von der SVP strikt abgelehnt.

Im Weiteren kritisieren wir, die mit der Vorlage einhergehende Stärkung des Verbandsbeschwerderechts und die daraus resultierenden zusätzlichen Verfahren, Einsprachen wie auch Verzögerungen. Hier ist insbesondere auf Art. 2 Abs. 3 der Konvention zu verweisen, welche entgegen der bisherigen schweizerischen Praxis auch den Energiebereich einbezieht. Es besteht die Gefahr, dass es damit zu einer generellen Einspracheflut bei Projekten in diesem Bereich kommen wird. Dies führt neben höheren Kosten auch zu Verzögerungen bzw. gar Abbrüchen von Vorhaben. Der dringend nötige Ausbau unserer Stromproduktionskapazitäten wird damit verhindert. Dies ist angesichts der strategischen Wichtigkeit dieses Bereichs klar zu verwerfen.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass mit der Annahme des Entwurfes auch auf anderen Gebieten zusätzliche Verfahren und Einsprachen folgen werden. Mit der Änderung von Almaty soll die Konvention auf gentechnisch veränderte Organismen ausgedehnt, was im Bereich Lebens-, Futter- und Arzneimittel zu Anpassungen führen wird. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft noch weitere Vorschriften und Ausdehnungen erfolgen, was im Endeffekt zu nichts anderem als einem autonomen Nachvollzug internationalen Rechts führen wird. Dies lehnt die SVP kategorisch ab.

 
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