Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.402

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zum Geschäft 25.402 n Pa. Iv. WBK-N. Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative Stellung nehmen zu dürfen. Die SVP lehnt den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative in beiden vorliegenden Ausgestaltungen dezidiert ab. Der Entwurf stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger dar. Er schafft unnötige Bürokratie, führt zu erheblichen Vollzugsproblemen und bevormundet die Bevölkerung mit neuen Vorschriften und Verboten. Die SVP steht für eine föderalistische Schweiz, in der die Gemeinden ihre Angelegenheiten im Rahmen der Subsidiarität selbst regeln. Die bestehenden Regelungen auf kantonaler und kommunaler Ebene sind ausreichend, um bei Bedarf angemessene und lokal angepasste Einschränkungen zu erlassen, beispielsweise bei grosser Trockenheit und Brandgefahr. Ein zentralistischer Eingriff auf Bundesebene ist weder notwendig noch zielführend. Aus diesen Gründen beantragt die SVP, auf die Vorlage nicht einzutreten und demzufolge gemäss Bundesrat die Initiative ohne Gegenentwurf abzulehnen.

Dieser Gegenentwurf untergräbt massiv die Kompetenzen der Gemeinden. Lokale Behörden sind heute bereits in der Lage, den Umgang mit Feuerwerk auf ihrem Hoheitsgebiet situationsgerecht zu regeln. Sie können Verbote bei Trockenheit oder im Interesse des Tierwohls aussprechen sowie den Verkauf und das Abbrennen zeitlich und örtlich einschränken. Diese föderalistische Praxis hat sich bewährt und ermöglicht massgeschneiderte Lösungen, die den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen. Der Gegenentwurf kehrt dieses Prinzip um. Er zwingt den Gemeinden von oben herab eine neue, bürokratische Regelung auf. Die Behauptung, die Gemeinden könnten weiterhin autonom agieren, ist falsch. Zwar können sie über die Bundesvorgaben hinausgehen, jedoch nicht dahinter zurück. Dies ist ein inakzeptabler Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und ein Misstrauensvotum gegenüber den Gemeinden und ihrer Fähigkeit, vernünftige Entscheidungen zu treffen.

Mehrheitsvariante der Kommission (Antrag Durrer)

Die Mehrheitsvariante der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates sieht ein Verbot von Feuerwerkskörpern vor, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, sowie eine Ausweitung der Ausweispflicht auf Feuerwerkskörper der Kategorie F3. Diese Variante ist zwar weniger restriktiv als die Minderheitsvariante, doch auch diesen Ansatz lehnt die SVP ab, da dennoch ein inakzeptabler Eingriff in die Gemeindeautonomie vorliegt. Zudem entstehen erhebliche Vollzugsprobleme. Die Einführung einer Ausweispflicht für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 führt zu einem enormen und unnötigen administrativen Aufwand. Bürgerinnen und Bürger, die für den Nationalfeiertag oder Silvester einige grössere Raketen kaufen möchten, müssten zukünftig einen eintägigen Kurs für rund 500 Franken absolvieren. Dies ist eine unverhältnismässige Hürde für Bürgerinnen und Bürger, die diese Feuerwerkskörper für Feierlichkeiten erwerben möchten. Es ist absehbar, dass kaum jemand bereit sein wird, diesen Aufwand zu betreiben, was faktisch auf ein Verbot dieser Feuerwerkskategorien hinausläuft. Zudem schafft die komplizierte Kategorisierung der Feuerwerkskörper (F1, F2, F3, F4) erhebliche Rechtsunsicherheit.

Minderheitsvariante der Kommission (Antrag Baumann)

Die Minderheitsvariante geht noch weiter und sieht eine Ausweitung der Ausweispflicht bereits auf Feuerwerkskörper der Kategorie F2 vor. Zusätzlich wird eine kantonale Abbrandbewilligungspflicht für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 eingeführt, wobei Bewilligungen nur für professionelle Feuerwerke an öffentlichen Anlässen erteilt werden dürfen. Die SVP lehnt diese Variante umso entschiedener ab. Sie kommt der ursprünglichen Initiative sehr nahe und würde faktisch zu einem weitgehenden Verbot von Feuerwerk für Private führen. Die Kombination aus Ausweispflicht und Abbrandbewilligungspflicht schafft eine doppelte bürokratische Hürde, die für Bürgerinnen und Bürger praktisch unüberwindbar ist. Dies widerspricht den Grundsätzen von Eigenverantwortung, Subsidiarität und bürgerlicher Freiheit.

Minderheitsantrag Nichteintreten (Antrag Hug)

Die SVP unterstützt vollumfänglich den Minderheitsantrag von Nationalrat Roman Hug und weiteren Kommissionsmitgliedern, auf den vorliegenden Entwurf nicht einzutreten. Dieser Antrag respektiert die Gemeindeautonomie und anerkennt, dass die bestehenden Instrumente ausreichend sind. Gemeinden können bereits heute bei Bedarf Feuerwerksverbote erlassen. Eine zusätzliche Bundesregelung ist weder notwendig noch zielführend.

Zusammenfassend hält die SVP fest, dass sowohl die Volksinitiative als auch der indirekte Gegenentwurf in beiden Varianten verfehlt sind. Sie sind Symbole für eine überbordende Regulierungswut und einen Zentralismus, der die föderalen Strukturen der Schweiz missachtet. Die Vorlagen bevormunden die Bürgerinnen und Bürger, schaffen unnötige Bürokratie und führen zu unlösbaren Problemen im Vollzug. Die SVP anerkennt, dass Feuerwerk Lärm verursacht und bei unsachgemässem Gebrauch gefährlich sein kann. Die bestehenden kantonalen und kommunalen Instrumente sind jedoch ausreichend, um diesen Herausforderungen wirksam und verhältnismässig zu begegnen. Es braucht keine neuen, schweizweiten Verbote.

Wir beantragen:

  1. Auf die Vorlage nicht einzutreten und den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative ersatzlos abzulehnen.
  2. Die Position des Bundesrates zu unterstützen, der die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfiehlt.
  3. Die bewährte Gemeindeautonomie zu respektieren und den Gemeinden die Regelung des Feuerwerks zu überlassen.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden