Die SVP begrüsst die technischen Grundlagen der Eurodac-Verordnung, welche es dem fedpol ermöglichen, die erforderlichen Daten zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten einzuholen. Die Erfassung von Personen, die illegal eine Schengen-Grenze überschreiten, in der Eurodac-Datenbank erscheint uns eine Selbstverständlichkeit. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sind den zuständigen Behörden die entsprechend benötigten Instrumente zur Verfügung zu stellen, um der Bedrohung Herr zu werden. Die erfassten Informationen sind jedoch ganzheitlich betrachtet nicht hinreichend, zumal insbesondere Migrationsbehörden über Auslandaufenthalte auch von Aufenthaltern und Niedergelassenen Kenntnis haben müssen. Sozialdienste und Sozialversicherungsanstalten wiederum sollen ihre Gelder nicht nolens volens Personen mit längerem Auslandaufenthalt zukommen lassen. Diese materiellen Rückschritte aufgrund der technischen Umstellung durch EES (Entry/Exit System) sind zwingend zu beheben.

Aufgrund der neuen EU-Verordnung 2024/1358 ist die Schweiz gehalten, eine neue innerstaatliche Eurodac-Verordnung zu konzipieren, welche technische Bestimmungen und eine umfassendere Konkretisierung beinhaltet. Bei diesem Prozess handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Dublin-/Eurodac-Besitzstands (mit Ausnahme der Bestimmungen zur Datenerfassung zu Relocation und zum vorübergehenden Schutz) und ist grundsätzlich von der Schweiz zu übernehmen.
Die Erfassung der biometrischen Daten für Personen, die internationalen Schutz beantragen und Personen, die illegal in den Schengen-Raum eingereist sind, ist zweckdienlich, um Mehrfachgesuche und letztlich auch die Mehrfachauszahlung von Sozialleistungen im Schengenraum zumindest in diesem engen Rahmen zu unterbinden.
Wir begrüssen, den Datenaustausch zum Zweck der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehörigen. Dabei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass sich auch EU-Bürger teils illegal in der Schweiz aufhalten und dass auch deren Vollzug vorangetrieben werden muss. Es reicht nicht, ihnen mitzuteilen, dass sie das Land zu verlassen haben ohne weitere Kontrolle und Massnahmen bei Nichtbefolgung. Gerade Kriminelle verbleiben aufgrund der langjährig ausgestellten Ausländerausweise für EU-Bürger im Land oder sogar angemeldet, um von unseren Sozialleistungen weiterhin zu profitieren. Wenn die Ausländerausweise nach Wegweisung durch die Ausländerbehörden oder Landesverweisung durch die Strafgerichte nicht korrekt zurückgeschickt werden (was die Regel ist), so sind Massnahmen einzuleiten. Diese Massnahmen werden infolge der Ausweitung der EU auf neue Länder immer wichtiger, um Fehlanreize gerade für Personen aus ärmeren Ländern wie Rumänien und Bulgarien zu vermeiden.
Die SVP fordert, dass im Schengenraum jegliche Ausweisungen, Wegweisungen, Einreiseverbote und Landesverweisungen registriert und für die Schengenstaaten erkennbar und zugänglich werden, damit ausländische Personen, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, nicht ein Länderhopping betreiben können, ohne dass die Nachbarländer von den Verfehlungen Kenntnis haben. Es geht dabei um mehr als die SIS- und Ripol-Ausschreibungen, zumal auch eine hohe Schuldenlast, langjähriger Sozialhilfebezug, häusliche Gewalt sowie allgemein Gefährdung ohne rechtskräftiges Strafurteil etc. von Relevanz sind für die Einreiseprüfungen der jeweiligen Ausländerbehörden. Einreiseverbote werden nur selten ausgesprochen und dennoch sind die Wegweisungsgründe anderer Länder von zentraler Wichtigkeit auch für die Prognose und Sachverhaltseruierung.
Des Weiteren ist zwingend erforderlich, dass Ein- und Ausreisen im Schengenraum nicht nur von Touristen registriert werden, sondern auch von Ausländern mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Viele Drittstaatsangehörige haben noch Verwandte und Liegenschaften in der Heimat und halten sich folglich auch regelmässig dort auf, insbesondere nach Erreichen des AHV-Alters. Die Migrationsbehörden, Sozialdienste und Ausgleichskassen erhalten diese Informationen jedoch nur in äusserst seltenen Fällen, quasi die Spitze des Eisbergs. Auslandaufenthalte sind jedoch von enormer Wichtigkeit, da Ausländerbewilligungen nach 3 resp. 6 Monaten Auslandaufenthalt oder faktischer Verlegung des Lebensmittelpunktes von Gesetzes wegen erlöschen. Auslandaufenthalte von über 3 Monaten sind für die Sozialversicherungsanstalten insbesondere hinsichtlich den rein steuerfinanzierten Ergänzungsleistungen relevant. Für die Sozialdienste sind Auslandaufenthalte bereits ab 1 Monat relevant, da dann die Kürzung des Grundbedarfs im Raum steht. Für die Arbeitslosenversicherungen wiederum ist die Vermittlungsfähigkeit von Interesse. Diese Beispiele sind nicht abschliessend, zeigen jedoch auf, weshalb die elektronische Erfassung der Ein- und Ausreisen aus dem Schengenraum nicht nur bei Touristen und Illegalen relevant ist. Mit dem neuen Entry/Exit-System (EES) wurden die manuellen Stempel im Reisepass abgeschafft, so dass für die Behörden nicht mehr ersichtlich ist, wie lange ausländische Personen mit einer B- oder C-Bewilligung im Ausland waren, was verheerend ist. Nicht wenige bleiben in der Schweiz offiziell angemeldet, um im Genuss der grosszügigen Ergänzungsleistungen zu bleiben, welche in der Heimat noch viel mehr wert sind. Möglich ist dies, da beispielsweise ältere Ausländer Kinder oder andere Landsleute in der Schweiz einspannen, welche die Post für sie entgegennehmen und bei denen sie angemeldet sind, aber faktisch nur dort zu Besuch kommen und dann gleich noch die jährlichen Gesundheitschecks in der Schweiz vornehmen. In gewissen Kantonen wie beispielsweise Basel-Stadt werden bei Sozialhilfeabhängigen ab 50 Jahren keine Stellensuchbemühungen mehr verlangt, in anderen Kantonen ab 55 oder 58 Jahren. Das führt dazu, dass man nicht «erst» ab dem Referenzalter (Ergänzungsleistungen) völlig unbehelligt ausser Landes sein kann, sondern bereits weit zuvor. Dies führt zu teils jahrzehntelangen ungerechtfertigten Zahlungen, da die Behörden nicht flächendeckend überprüfen können und das Ganze oftmals System hat, sprich es finden sich Verwandte und Bekannte, die den Aufenthalt in der Schweiz bezeugen. Die Aufdeckung solcher Missbrauchsfälle wird nun durch die alternativlose Abschaffung der manuellen Stempel im Pass bei diesen Personenkategorien zusätzlich erschwert. Die betroffenen Stellen mit öffentlich-rechtlichen Aufträgen müssen deshalb über die für ihre Aufgaben notwendigen Informationen verfügen, um den Sachverhalt korrekt würdigen und die richtigen Schlüsse daraus ableiten zu können.
Die Personalkosten für Gesichtsbild-, Fingerabdruckexperten sind verursachergerecht aufzuerlegen und den Betroffenen direkt bei der illegalen Einreise resp. beim Aufgreifen abzunehmen. Die nichteinbringlichen Ausgaben sind als durchschnittlicher Schätzwert auf die regulären Ausländerausweis- und Visagebühren draufzuschlagen.