Die SVP erkennt die Notwendigkeit, die raumplanerische Siedlungsentwicklung nach innen zu erleichtern und die Rechtssicherheit für bauten zu erhöhen. Wir unterstützen die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage, welche das Bauen in bereits erschlossenen Gebieten fördern und damit die Zersiedelung der Landschaft eindämmen will. Dies stärkt das Privateigentum. Allerdings können wir der vorliegenden Revision in dieser Form nur mit Vorbehalt zustimmen. Während die Vorlage an einer Stelle Bürokratie abbaut, schafft sie an anderer Stelle neue, unbestimmte Rechtsbegriffe und unnötige Technologievorschriften, die zu Rechtsunsicherheit, höheren Baukosten und einer Schwächung der Gemeindeautonomie führen.
Ausdrücklich unterstützen wir die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufhebung von Artikel 30 LSV, welcher die Lärmschutzanforderungen an die Erschliessung von Bauzonen vorschreibt. Diese Bestimmung hat sich in der Praxis als ein administratives Hindernis erwiesen, die Planungen unnötig verzögert hat. Ihre Streichung ist ein spürbarer Regulierungsabbau, der die Planungs- und Bauprozesse beschleunigt.
Die SVP verlangt ausdrücklich die ersatzlose Streichung von Art. 29 Abs. 2 und 3 LSV. Während die Vorlage an einer Stelle Rechtssicherheit schaffen will, untergräbt sie dieses Ziel durch die Einführung neuer, äusserst vager Begriffe. Art. 29 Abs. 2 (neu) verlangt, dass Freiräume «eine angemessene Grösse aufweisen, zu Fuss und hindernisfrei erreichbar und öffentlich zugänglich sein» müssen und «eine auf die Erholung ausgerichtete Gestaltung und Infrastruktur» aufweisen sollen. Art. 29 Abs. 3 (neu) bestimmt, dass Massnahmen «in akustischer Hinsicht zu einer angemessenen Wohnqualität» beitragen müssen, «wenn sie die Lärmemissionen begrenzen oder die Störung des Wohlbefindens auf andere Weise mindern». Diese Formulierungen sind derart unbestimmt, dass sie willkürlichen Auslegungen und Rechtsstreitigkeiten den Weg bereiten. Begriffe wie «angemessene Grösse», «angemessene Wohnqualität» oder «Störung des Wohlbefindens» entziehen sich jeder objektiven Beurteilung und schwächen die Rechtssicherheit, anstatt sie zu stärken. Umwelt- und Lärmschutzverbände erhalten damit ein neues Instrument, um Bauprojekte systematisch zu verhindern und die Gemeindeautonomie auszuhebeln. Die Planungshoheit muss bei den Gemeinden verbleiben, die über die nötige Ortskenntnis verfügen, um eine sinnvolle Entwicklung ihres Gebiets eigenverantwortlich zu gewährleisten.