Vernehmlassung

Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP lehnt die Vorlage in dieser Form entschieden ab. Die Vorlage ist irreführend und vereint unter dem Deckmantel des «Lebensmittelrechts» verschiedene Themenbereiche in einer überladenen Gesetzesvorlage, welche alle Regeln von Transparenz und Übersichtlichkeit sprengt. Die Änderungen des Lebensmittelrechts werden dabei von der SVP mitgetragen, da diese weitgehend zum Abbau von Handelshemmnissen beitragen. Die Änderungen im Bereich VIPaV werden hingegen weitgehend abgelehnt, da es sich dabei um unnötige zusätzliche Handelshürden handelt.

Vorbemerkung
Die SVP kritisiert das Vorgehen, in welchem verschiedene Themen in eine Vernehmlassung mit dem Namen «Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts» zusammengefasst werden – dieses Vorgehen widerspricht einer transparenten und fairen Kommunikation. Zum Beispiel wird das ebenfalls thematisierte Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV), besser bekannt als Cassis-de-Dijon-Prinzip, in der dazugehörigen Kommunikation nicht erwähnt.

Hinzu kommt, dass die Gesetzesänderung mit 353 Seiten Gesetzesänderungen so überladen ist, dass jegliche Verhältnismässigkeit und Übersichtlichkeit über die gemachten Änderungen verloren gehen. Dies führt dazu, dass sich betroffene Akteure nicht zu dieser Vorlage äussern könnten, weil sie ihre Belange oder Tätigkeitsfelder nicht dem «Lebensmittelrecht» zuordnen und die sie betreffenden Bereiche, in dieser überladenen Vorlage kaum finden.

Ausserdem fehlt im Rückmeldeformular komplett der Bereich der Änderungen über die VIPaV. Es fehlt somit im Rückmeldeformular jede Möglichkeit, sich zur VIPaV zu äussern. Diese Anmassung der Bundesverwaltung weist die SVP entschieden zurück.

Aus diesem Grund lehnt die SVP die Vorlage in dieser Form vollumfänglich ab und fordert eine erneute Vernehmlassung, welche transparent ihren Inhalt kommuniziert und die Änderungen nach Themenbereichen in verschiedenen Vernehmlassungen aufgeteilt behandelt.

Lebensmittelrecht
Die Änderungen im Lebensmittelrecht reduzieren teilweise Handelshemmnisse aufgrund unterschiedlicher Kennzeichnungsvorschriften in der Schweiz und der EU, was von der SVP begrüsst wird. Zum Beispiel wird durch die aktuelle Vorlage die Kennzeichnungsregelung für Herkunftsländer von Zutaten, so angepasst, dass Produzenten nicht mehr unterschiedliche Verpackungen für den schweizerischen und den EU-Markt benötigen.

Auch die Anpassung der Allergen-Kennzeichnungsregelung begrüsst die SVP. Bisher musste in der Schweiz jedes Allergen gesondert gekennzeichnet werden, was in der EU nicht der Fall ist, da dort Sammelbezeichnungen wie «Nüsse» oder «Milchprodukte» ausreichen. Die vorliegende Änderung lässt dies zumindest für die Kennzeichnung von Spuren von Allergenen zu, was ebenfalls eine Reduktion eines Handelshemmnisses bedeutet.

Die SVP unterstützt die Änderungen für die neuen Richtlinien zur Weidetötung von Vieh in der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle. Auf diese Weise wird den Schlachttieren Stress erspart. Ausserdem kann mit dieser Änderung eine steigende Nachfrage nach lokal geschlachtetem Fleisch befriedigt werden und mittelständische KMU-Schlachtbetriebe können sich dadurch leichter in Randgebieten halten. Hingegen lehnen wir weitere Einschränkungen und administrative Hürden für die Schlachtung ab. Die SVP lehnt es ab neue Anforderungen an die Schlachtanlagen zu stellen (Art. 1,3 und 9). Kleinere Betriebe mit eingeschränkter Kapazität werden dadurch benachteiligt. Auch lehnt die SVP bei der Weidetötung die verpflichtende Anwesenheit eines Tierarztes ab (Art. 9, Abs. 7). Diese Regelung führt nur zu einem unnötigen administrativen und personellen Mehraufwand, was sich für die Konsumenten in höheren Preisen niederschlägt. Ein zertifizierter Schlachter sollte in der Lage sein das korrekte Betäuben und Entbluten eines Tieres fachgerecht selbst durchzuführen.

Bei der Milchprüfungsverordnung bemängelt die SVP, dass die Milchbranche zu wenig miteinbezogen werden. Die Zuständigkeiten in den Art. 3, Art. 5, Art. 6, Art. 8 und Art. 11 sollten bei den Dachorganisationen der Milchbranche liegen.

Mit der Vorlage werden diverse weitere Neuerungen und Anpassungen vorgenommen, welches das Lebensmittelrecht an das EU-Recht angleicht. So werden zum Beispiel die Höchstgehalte von Kontaminanten, Anforderungen von Bedarfsgegenständen oder Listen von verbotenen Pflanzen angepasst, was den Handel mit der EU erleichtert.

Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV)
Die SVP lehnt die Änderungen der VIPaV klar ab. Die Bestimmungen des EDI gehen über die Bestimmungen der EU hinaus und verkomplizieren damit den Handel von schweizerischen Unternehmen mit der EU. Die Änderungen hätten zur Folge, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Bereich Kosmetika nach Art. 6 Abs. 1 VKos nicht mehr gelten würde, weil in der Schweiz dann andere Grenzwerte als in der EU gelten würden. Es handelt sich hier um willkürliche Grenzwerte, welche ohne Grund erhöht werden sollten und dadurch den Aussenhandel der Schweiz schädigen.

Weiter muss in dieser Vorlage in Betracht gezogen werden, dass die International Fragrance Association (IFRA) gerade daran arbeitet, eine Methode zu entwickeln, welche die in der Vorlage angesprochenen Furocumarinen in kosmetischen Mitteln ersetzen soll. Der Ansatz der IFRA wird sich dann vermutlich als weltweiter Standard durchsetzen. Die Schweiz versucht hingegen mit dieser Vorlage einen (teuren) Alleingang, welcher dann wiederum (teuer) rückgängig gemacht werden muss, sobald der neue IFRA-Standard definiert wird. Die SVP würde dementsprechend begrüssen, zuerst den neuen IFRA-Standard abzuwarten, bevor man sich an teure Alleingänge wagt.

 
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