Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht vor, dass abonnierte Zeitungen in Gebieten ohne Frühzustellung nur noch in 90 % der Fälle statt wie bisher in 95 % der Fälle bis 12:30 Uhr zugestellt werden sollen. Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, dass die Post nicht mehr zur Hauszustellung von Postsendungen in allen ganzjährig bewohnten Häusern verpflichtet ist. Schlussendlich motiviert die Vorlage eine Ausdehnung der Grundversorgung auf die digitale Kommunikation, was die Post bereits heute teilweise mit verschiedenen digitalen Angeboten macht.
Die SVP lehnt grundsätzlich eine Senkung der Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen sowie für die Regeln zur Hauszustellung ab, die de facto zulasten der ländlichen Regionen geht. Zudem lehnt die SVP die wettbewerbsverzerrende Ausweitung der postalischen Grundversorgung auf den digitalen Bereich ab.
Gemäss Vorlage sollen abonnierte Zeitungen in Gebieten ohne Frühzustellung nur noch in 90 % der Fälle bis 12:30 Uhr zugestellt werden. Aus Sicht der SVP ist jedoch sonnenklar, dass Zeitungen an Attraktivität verlieren, wenn sie erst nach 12:30 Uhr zugestellt werden. Regionale Zeitungstitel leisten einen wesentlichen Beitrag zur politischen Information und Meinungsbildung in den ländlichen Gebieten und insbesondere in den Bergregionen. Deshalb darf die Grundversorgung nicht zulasten dieser Regionen und somit zulasten der Bürgerinnen und Bürger geschmälert werden.
Bei der geplanten Rückkehr zum Siedlungsbegriff wäre die Post bei der Hauszustellung künftig nicht mehr verpflichtet, jedes ganzjährig bewohnte Haus direkt zu bedienen, sondern nur noch ganzjährig bewohnte Siedlungen. Für abgelegene oder verstreut gelegene Haushalte hätte diese Änderung jedoch spürbare Nachteile. Insbesondere ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen müssten ihre Post dann an Sammelstellen abholen. Für ländlich geprägte Gebiete und insbesondere für Bergregionen wäre eine solche Einschränkung besonders gravierend. Eine Rückkehr zum Siedlungsbegriff bei der Hauszustellung wird daher abgelehnt.
Aus Sicht der SVP fehlt der Post eine gesetzliche Grundlage für eine Ausdehnung der Grundversorgung auf die digitale Kommunikation. Das heisst, es hat mithin weder die notwendige Bedürfnisabklärung noch die entsprechenden Grundsatzdiskussionen über diese zukünftige Grundversorgung stattgefunden. Die Vorlage ist in diesem Punkt deshalb unbegründet.