Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG)

Die SVP lehnt das Revisionspaket ab. Sie begrüsst zwar das strategische Kernziel, die Grundversorgung der Post weiterhin eigenwirtschaftlich zu finanzieren und auf neue Subventionen durch Steuergelder konsequent zu verzich­ten. Das vorliegende Paket ist jedoch ein Frontalangriff auf die private Wirtschaft und eine Entmachtung des Parlaments. Während im PG ein massiver Abbau der Grundver­sorgung im ländlichen Raum per Verordnung legitimiert werden soll, öffnet die POG-Revision staatlichen Aktivitäten in privaten Digitalmärkten Tür und Tor. Die SVP fordert griffige Schranken für Staatsbetriebe statt einer Schwächung des privaten Wettbewerbs.

Die fortschreitende Digitalisierung führt zu einem Nachfragerückgang bei Briefen, Zeitungszu­stellungen und Bareinzahlungen am Postschalter. Dadurch steigen die Stückkos­ten für das Kerngeschäft der Post. Um die Eigenwirtschaftlichkeit ohne Bundesabgeltungen zu sichern, schlägt der Bundesrat eine Doppelrevision vor. Die Teilrevision des Postgesetzes (PG) verankert Schwellenwerte für das Sendungsvolumen. Werden diese unterschritten, erhält der Bundesrat die Kompetenz, den Leistungsumfang der Post- und Zahlungs­dienste flexibel per Verordnung bis zu einem reduzierten «Mindestumfang» abzubauen. Die Teilrevision des Post­organisationsgesetzes (POG) präzisiert den Unternehmenszweck. Neu wird der Post der Betrieb von digitalen Plattformen und Kommunikationsdiensten erlaubt. Zudem wird ein Vorprüfverfahren für Beteiligungserwerbe durch die PostCom eingeführt, sofern das Zielunter­nehmen mehr als 50 Millionen Franken Umsatz erzielt und die Post eine Mehrheit erwirbt. Die SVP nimmt zum vorliegenden Revisionspaket wie folgt Stellung:

Positionen zur Teilrevision des Postgesetzes (PG)

  • Abbau des Service Public per Verordnung (Art. 14a, Art. 14b PG): Dass sich die Post an die digitale Realität anpassen muss, steht aus wirtschaftspolitischer Sicht ausser Frage. Wenn jedoch tiefgreifende Leistungskürzungen anstehen, darf dies nicht klammheimlich per Verordnung durch den Bundesrat beschlossen werden. Wenn die Landesregierung die Briefzustellung im Alleingang auf nur noch drei Tage pro Woche kürzen und den bewährten A- und B-Brief streichen kann, entmachtet dies das Volk und das Parlament. Eine solche Schwächung des Service Public trifft vor allem die ländlichen Regionen und das Gewerbe hart. Einschneidende Leistungsabbaupläne gehören zwingend auf Gesetzesstufe geregelt. Nur so bleibt sichergestellt, dass die Bundesversammlung mitbestimmen kann und das Schweizer Volk über das fakultative Referendum das letzte Wort behält.
  • Technologieneutralität als Vorwand für Kahlschlag (Art. 14b Abs. 3 PG): Es ist un­bestritten und sinnvoll, dass die Post digitale Kanäle, Apps und Automatenlösungen konsequent ausbaut. Diese Modernisierung entspricht den veränderten Gewohnheiten und Bedürfnissen einer breiten Bevölkerungsschicht. Die SVP wehrt sich jedoch dezi­diert dagegen, dass die heutigen, bewährten und messbaren Erreichbarkeitskriterien vollständig aufgegeben werden. Die gesetzliche Verankerung der «Technologieneut­ralität» darf auf keinen Fall dazu missbraucht werden, die bewährten und messbaren Erreichbarkeitsvorgaben rechtlich auszuhebeln und das physische Poststellennetz im ländlichen Raum rücksichtslos wegzusparen. Ein digitaler Zugang per App ist kein vollwertiger Ersatz für eine physische Filiale. Für Gewerbebetriebe, KMU und ältere Menschen, die zwingend auf persönlichen Kontakt oder physische Abwicklung angewiesen sind, müssen harte, messbare und geografische Erreichbarkeitskriterien zwingend auf Gesetzesstufe verankert bleiben.
  • Angriff auf den Bargeldverkehr (Art. 14b VE-PG): Die SVP zieht beim Schutz des Bargelds eine unumstössliche rote Linie. Es ist absolut inakzeptabel, dass der Bundes­rat gemäss Art. 14a Abs. 1 Bst. d PG den rechtlichen Spielraum erhalten soll, einzelne Zahlungsverkehrsdienste nach eigenem Gutdünken neu zu definieren, einzuschränken oder gar ganz aus der Grundversorgung zu streichen. Wenn die Landesregierung im erläuternden Bericht selbst einräumt, dass ein «vollständiger Verzicht auf Barzahlungs­dienste […] zumindest aus heutiger Sicht noch nicht möglich» sei, ist es ein gefährlicher Widerspruch, sich im selben Atemzug die gesetzliche Vollmacht für genau diesen Abbau ausstellen zu lassen. Der Schalterzahlungsverkehr mit Bargeld ist kein rein kommerzielles Produkt, das man nach Marktvolumen wegrationalisieren darf, sondern ein staatlich garantiertes Grundrecht zur Abwicklung finanzieller Grundbedürfnisse. Ein schleichender Entzug von Barzahlungsdiensten schliesst ältere Menschen sowie Bürger ohne digitalen Zugang vom Wirtschaftsleben aus und gefährdet die Schweizer Bargeldkultur. Die SVP fordert, dass der physische Schalterzahlungsverkehr vollum­fänglich als integraler Bestandteil der Grundversorgung im Gesetz verankert bleibt.

Positionen zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG)

  • Ausdehnung der Staatstätigkeit im Digitalbereich (Art. 3 Abs. 1 Bst. abis POG): Der Versuch, der Post den gesetzlichen Auftrag für den Betrieb digitaler Plattformen und «digitaler Kommunikationsdienstleistungen» zu erteilen, entspringt der existenzi­ellen Angst vor dem Verlust ihres Kerngeschäfts. Weil physische Briefe und Schaltergeschäfte wegbrechen, versucht die Post, sich auf Kosten der privaten Wirtschaft als digitaler Monopolist neu zu erfinden. Dieser protektionistische Vorstoss ist gefährlich und ein Freipass für staatlich quersubventionierte Konkurrenz gegenüber privaten Schweizer Unternehmen. Die SVP stützt sich hier auf die Rüge des Bundesamts für Jus­tiz (BJ). Mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe abis POG wird eine neue eigenständige Dienstleistung eingeführt, für die dem Bund die verfassungsrechtliche Zuständig­keit fehlt. Ein Staatsbetrieb darf seine Marktstellung nicht dadurch retten, dass er private Märkte verzerrt und KMU verdrängt. Die Post hat ihre Krise durch Effizienz im Kerngeschäft zu lösen und nicht durch staatlich verordnete Expansion.
  • Nebentätigkeiten der Post (Art. 3 Abs. 1bis POG): Die Gesetzesbe­stimmung, wonach der Post selbstgewählte Tätigkeiten ausserhalb der Grundversor­gung erlaubt werden, sofern ein vages «sachbezogenes öffentliches Interesse» vorliegt, ist verfehlt. Dieser Rechtsbegriff begünstigt behördliche Willkür, da er sich beliebig interpretieren lässt. Aus Sicht der SVP dient diese Formulierung einzig dem Zweck, im Nachhinein die umstrittenen Übernahmen privater Firmen, wie jene der KLARA Business AG und Livesystems AG, nachträglich zu legitimieren. Es gibt kein öffentliches Interesse daran, dass ein Staatsbetrieb mit Bundesgarantie im Rücken private Märkte aufkauft. Die unfaire Konkurrenz durch Bundesbetriebe ist zu unterbinden. Tätigkeiten ausserhalb des Kern­geschäfts dürfen nicht staatlich quersubventioniert werden. Die SVP fordert daher eine Definition aller erlaubten Nebentätigkeiten auf Gesetzes­stufe. Die SVP fordert im Sinne des Vorentwurfs (https://fedlex.data.admin.ch/) zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten» von Nationalrat Jürg Grossen (23.462), die Kriterien unzulässiger Quersubven­tionierungen direkt im Postgesetz zu verankern, um private Märkte wirksam zu schüt­zen. Zudem wird im Sinne der parlamentarischen Initiative «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten» von Nationalrat Jürg Grossen (23.462) gefordert, dass die PostCom die Einhaltung dieser engen Grenzen zwingend von Amtes wegen überprüfen muss.
  • Institutionelle Verdrängung von KMU (Art. 4a und Art. 4b POG): Die Pflicht zur Überprüfung eines Firmenkaufs greift erst ab einem unrealistisch hohen Umsatz des Zielunternehmens von 50 Millionen Franken (Art. 4a Abs. 1 Bst. a). Die meisten Schweizer KMU und Start-ups liegen wertmässig weit darunter. Das ist in Kombination mit Artikel 3 Absatz 1bis POG, wonach die Post selbstgewählte Tätigkeiten ausserhalb der Grundversorgung durchführen kann, sofern ein vages «sachbezogenes öffentli­ches Interesse» vorliegt, gefährlich für die Wirtschaft. Weil das Prüfverfah­ren unter dieser hohen Umsatzgrenze gar nicht ausgelöst wird, erhält die Post eine faktische Blankovollmacht, um kleinere Schweizer Unternehmen ohne jede Kontrolle aufzukaufen. Ein Konzern mit Bundesgarantie im Rücken kann so den privaten Markt unbemerkt austrocknen und Konkurrenten durch staatliche Quersubventionierung verdrängen. Besonders stossend ist zudem, dass der Gesetzestext betroffene private Mitbewerber sowie Wirtschaftsver­bände von jeglicher Mitsprache während des Prüfverfahrens aus­schliesst, indem er festlegt: „Im Verfahren vor der PostCom und im Beschwerdeverfah­ren ist nur die Post Partei.“ (Art. 4b Abs. 2 POG). Damit wird den direkt geschädigten Konkurrenten auf dem privaten Markt das rechtliche Gehör komplett verweigert. Der Schwellenwert für Firmenkäufe muss deutlich sinken, erlaubte Nebentätigkeiten müssen im Gesetz genau definiert sein, und betroffene private Konkurrenten brauchen ein echtes Mitsprache- und Beschwerderecht.
  • Sonderbehandlung für die PostFinance (Art. 4a Abs. 4 POG): Dass die Post­Finance pauschal von der Überprüfung durch die PostCom ausgenommen wird, ist nicht einsehbar. Der Verweis des Bundesrates auf die FINMA-Aufsicht greift zu kurz: Die FINMA prüft nur die Bankenstabilität, schützt den Markt aber nicht vor unfairer Staatskonkurrenz. Auch eine staatlich beherrschte Bank muss denselben Spielregeln unterworfen werden wie der restliche Postkonzern. Ohne diese Kontrolle erhält PostFinance eine Blankovollmacht, um mit staatlichen Mitteln private Fintechs oder Finanzdienstleister aufzukaufen und den Schweizer Finanzplatz zulasten privater An­bieter zu verzerren. Die SVP fordert die ersatzlose Streichung dieser Ausnahme.

Die SVP lehnt beide Vernehmlassungsvorlagen in der vorliegenden Form dezidiert ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung im Sinne des Schutzes der privaten Wirtschaft und der Randregionen. Die Stärke der Schweizer Wirtschaft basiert auf einer klaren Trennung zwischen staatlicher Infrastruktur und privatem Markt sowie auf einem verlässlichen Service public in allen Landesgelegenheiten. Dieses Doppelpaket zerstört dieses Gleichgewicht an beiden Fronten.

 
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