Die SVP lehnt die geplante Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien entschieden ab. Insbesondere die obligatorische Weiterbildungspflicht alle fünf Jahre wird als unverhältnismässig, praxisfern und kostenintensiv abgelehnt. Aus Sicht der SVP ist es nicht Aufgabe des Bundes, Fachpersonen zu verpflichten, periodische Weiterbildungen zu absolvieren – zumal die bisherige, freiwillige Regelung ausreichend und praxistauglich war. Die Eigenverantwortung und das Vertrauen in die Fachkompetenz der Betriebe sind zu stärken, nicht durch neue Vorschriften oder Zwangsmassnahmen zu untergraben.
Die SVP stellt sich gegen die Einführung einer obligatorischen Weiterbildungspflicht. Die bisherige Regelung hat sich aus unserer Sicht bewährt und entspricht den Grundprinzipien eines liberalen Staates. Es soll den betroffenen Fachpersonen und Betrieben selbst überlassen bleiben, wie sie ihre Kenntnisse aufrechterhalten und vertiefen sollen – nicht zuletzt ist der hohe Standard in diesen Bereichen auch dem funktionierenden Wettbewerb in unserer Wirtschaft zu verdanken. Die geplante Verpflichtung zur regelmässigen Weiterbildung stellt einen unnötigen und bevormundenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Anstatt auf Eigenverantwortung und Praxiserfahrung zu setzen, baut der Bund zusätzliche Auflagen und Kontrollmechanismen auf. Das ist der falsche Weg – insbesondere in einem Bereich, in dem Sicherheit bereits heute durch klare gesetzliche Vorgaben, kantonale Vollzugsstrukturen und die Eigenverantwortung der Marktteilnehmenden sichergestellt ist.
Die durch die Revision entstehenden Mehrkosten von rund 200’000 Franken pro Jahr sind aus Sicht der SVP inakzeptabel. Dies würde kleine und mittlere Unternehmen in der Badbranche und in der Schädlingsbekämpfung stark belasten. Besonders besorgniserregend ist, dass die Weiterbildungspflicht unabhängig von tatsächlichen gesetzlichen oder technischen Neuerungen alle fünf Jahre greift. Damit werden Betriebe gezwungen, nicht nur Kursgebühren zu entrichten, sondern auch den Ausfall von Arbeitszeit zu kompensieren. In einer Zeit zunehmender regulatorischer Belastung und wirtschaftlicher Unsicherheit ist es verfehlt, derart zusätzliche Hürden zu schaffen – zumal kein belastbarer Nachweis vorliegt, dass die bisherige freiwillige Regelung ungenügend war.
Die Abschaffung der bisherigen Trägerschaften und die vollständige Zentralisierung der Aufsicht beim Bundesamt für Gesundheit ist aus Sicht der SVP ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Berufsverbänden und den Badbetreiben. Dadurch wird der bisher funktionierende, pragmatische Vollzug geschwächt, während gleichzeitig ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf Bundesebene entsteht. Anstatt neue zentrale Strukturen aufzubauen, wäre es zielführender, bei den Weiterbildungsangeboten vermehrt auf digitale Lösungen und Online-Kurse zu setzen. So könnten Aufwand und Kosten insbesondere für kleine und mittlere Betriebe sowie für Gemeinden reduziert und die Zugänglichkeit der Weiterbildungen verbessert werden. Dies würde auch die freiwillige Teilnahme erhöhen – ganz ohne Zwang und übermässige Regulierung.