Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort: Vorläuferstoffverordnung

Die SVP hat bereits das Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (19.067) abgelehnt. Die ausführende Verordnung über diese Vorläuferstoffe hat zwar das unterstützenswerte Ziel die missbräuchliche Verwendung von Stoffen zu verhindern, die zur Herstellung von explosionsfähigen Stoffen eingesetzt werden könnten. Die SVP lehnt die Verordnung jedoch wegen der Bevormundungsstrategie des Bundes gegenüber Privaten sowie der kategorischen Übernahme von EU-Recht ab. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Gefahren von terroristischen Übergriffen nicht von Schweizer Bürgern ausgehen, welche Vorläuferstoffe gesetzeskonform im Handel erwerben, sondern von der illegalen Immigration und der Aufnahme von radikalisierten «Flüchtlingen».

Die SVP empfindet die Einschränkungen bezüglich des Zugangs von Privatpersonen zu Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe als problematisch. Die Hauptgefahr von Missbräuchen der Vorläuferstoffe geht nicht von den Bürgern dieses Landes aus, welche in der Regel gesetzeskonform Waren oder potenzielle Vorläuferstoffe kaufen, sondern von gewaltbereiten Gruppierungen aus anderen Kulturkreisen. Anstatt die Gefahr von terroristischen Übergriffen jedoch mit einer restriktiven Immigrations- und Flüchtlingspolitik entgegenzuwirken, wird im Kontext der aktuellen Afghanistankrise gefordert, tausenden potenziell radikalisierten Afghanen die Schweiz als neue Heimat aufzudrängen.

Gleichzeitig gilt es die kategorische Übernahme von EU-Recht, welche mit der Verordnung mitgetragen wird, kritisch einzuordnen, insbesondere wenn Mehrkosten für die betroffenen Unternehmen bezüglich der Ausführung der Verordnung generiert werden. Gleichzeitig würden Kosten für den Bund in Millionenhöhe generiert, um die Ausführung der Verordnung zu überwachen. Diese würden den Steuerzahlern auferlegt.

Aus all diesen Gründen unterstützt die SVP die in der Verordnung beschriebenen Zugangsbeschränkungen für bestimmte Stoffe und Konzentrationen nicht.

 
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