Die SVP hat bereits im Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Vorbereitung der Solidaritätsmassnahmen ihre grundlegenden Vorbehalte gegenüber dem Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien festgehalten – insbesondere zur Streitbeilegungsklausel, welche die Schweiz als einzigen Nicht-EU-Staat strukturell benachteiligen kann. An dieser Kritik halten wir fest. Insgesamt erachtet die SVP die Verordnung zur Umsetzung des Abkommens ins Landesrecht in der vorliegenden Form, als nicht zustimmungsfähig, weil sie einem privaten Unternehmen (Swissgas) eine weitreichende, hoheitlich geprägte Sonderrolle überträgt, die Kosten der Solidaritätsmassnahmen einseitig auf die Grundversorgung und damit auf Haushalte und KMU abwälzt und die industrielle Basis des Landes im Krisenfall zu stark gefährden kann.

Aus Sicht der SVP muss die Sicherstellung der Gasversorgung der Schweiz primär durch eine eigenständige, verlässliche Energiepolitik mit genügend inländischer Produktion, Speicherkapazitäten und langfristigen Lieferverträgen gewährleistet werden und nicht durch eine wachsende Abhängigkeit von EU-Solidaritätsmechanismen.
Die vorliegende Verordnung konkretisiert in neun Artikeln die innerstaatliche Umsetzung des trilateralen Gas-Solidaritätsabkommens. Sie überträgt die operative Abwicklung der Solidaritätsmassnahmen an die Swissgas, definiert gestützt auf die Vorbereitungsverordnung den Kreis der geschützten Kundinnen und Kunden und regelt das Verfahren für Solidaritätsersuchen in der freiwilligen und in der verpflichtenden Phase, einschliesslich Nutzung der europäischen Plattform und der Zahlungsmodalitäten. Weiter legt sie fest, wie die zugesprochenen Gasmengen physisch in die Schweiz gebracht, über die Transportnetze verteilt und die Kosten über Swissgas und die Verteilnetzbetreiber an die geschützten Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Zuständig für Vollzug und Aufsicht sind der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL. Schliesslich ist vorgesehen, dass die Verordnung nur im Fall einer drohenden schweren Mangellage in Kraft tritt und befristet gilt.
Gemäss Erläuterungen sollen sämtliche Kosten aus den Solidaritätsmassnahmen letztlich von den geschützten Kundinnen und Kunden getragen werden, namentlich über die Gaspreise bzw. Zuschläge der Grundversorgung. Damit werden vor allem Haushalte und KMU in der Grundversorgung – also die breite Mitte der Bevölkerung – im Krisenfall zusätzlich belastet. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass einmal eingeführte Zuschläge oder Kostenverteilungsmechanismen dauerhaft werden. Die SVP verlangt deshalb eine klare gesetzliche Begrenzung der Kostenüberwälzung auf den echten, zeitlich eng begrenzten Krisenfall. Es dürfen keine dauerhaften neuen Abgaben, Zuschläge oder Tarifkomponenten entstehen, welche die Grundversorgung auf Jahre hinaus verteuern.