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Energie

Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026

Die SVP beurteilt das vorliegende Verordnungspaket des Bundesamts für Energie teilweise kritisch, unterstützt aber einzelne Anpassungen, welche Bürokratie abbauen und die einheimische Stromproduktion stärken. Positiv werten wir insbesondere die Änderungen der Kernenergieverordnung sowie der Energieförderungsverordnung, welche Doppelspurigkeit reduzieren und Rechtssicherheit für Investitionen schaffen. Den Änderungen der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung kann die SVP nur mit Vorbehalten zustimmen, während die Anpassungen der Energieeffizienzverordnung und der Verordnung über Herkunftsnachweise für Brenn- und Treibstoffe aufgrund zusätzlicher Regulierung, Kosten und EU-Angleichung klar abgelehnt werden. Insgesamt setzt sich die SVP für eine Versorgungspolitik ein, die auf Marktwirtschaft und den Ausbau der inländischen Produktion statt auf neue Detailvorschriften setzt.

Kernenergieverordnung (KEV)

Die SVP unterstützt die Änderungen der Kernenergieverordnung. Die vorgeschlagenen Anpassungen bauen unnötige Doppel-Bewilligungen bei schwach radioaktiven Abfällen ab, ohne den Sicherheitsstandard zu senken. Künftig sollen klar ungefährliche oder sehr schwach aktive Abfälle, die ohnehin nach Strahlenschutzrecht überwacht werden, nicht zusätzlich unter das Kernenergierecht fallen. Das entlastet Betreiber von Kernanlagen von überflüssiger Bürokratie, schafft klarere Zuständigkeiten und erlaubt es, die Aufsicht auf sicherheitsrelevante Bereiche zu konzentrieren. Für die SVP ist es zentral, dass Kernenergie sachlich und effizient reguliert wird und nicht durch administrative Hürden zusätzlich behindert wird.

Energieeffizienzverordnung (EnEV)

Die SVP lehnt die Änderungen der Energieeffizienzverordnung ab. Die Verordnung verschiebt den Fokus von der reinen Energieeffizienz hin zu einer umfassenden «Ressourceneffizienz» und übernimmt in grossem Umfang neue EU-Vorschriften, etwa zu Reparierbarkeit und Materialeinsatz bei Produkten. Damit werden Hersteller und Importeure mit zusätzlichen Vorgaben, Nachweispflichten und Kontrollen belastet. Dies verteuert Geräte, erhöht den administrativen Aufwand und schränkt die Wahlfreiheit von Konsumentinnen und Konsumenten ein.

Energieverordnung (EnV)

Die SVP kann den Änderungen der Energieverordnung mit Vorbehalten zustimmen. Positiv sieht die SVP, dass die Vergütung für eingespeisten Strom stärker an den effektiven Marktpreisen ausgerichtet wird: Wer Strom ins Netz einspeist, soll einen Preis erhalten, der sich tatsächlich am Markt orientiert. Das setzt marktwirtschaftliche Anreize und kann Fehlentwicklungen bei überhöhten Einspeisetarifen dämpfen. Ebenfalls begrüsst die SVP mehr Klarheit bei der Priorisierung von Wasserkraft-Sanierungen. Kritisch beurteilen wir hingegen die zunehmende Komplexität und den zusätzlichen Aufwand rund um Herkunftsnachweise und Wasserstoff: Hier drohen neue Pflichten und Kosten, insbesondere für kleinere Akteure. Die SVP fordert, dass auf die vorgesehenen Verschärfungen und Zusatzpflichten im Bereich der Herkunftsnachweise für Brenn- und Treibstoffe verzichtet wird. Insbesondere sind für kleine Produzenten pragmatische, vereinfachte Verfahren vorzusehen und eine automatische Übernahme ausländischer Standards auszuschliessen.

Verordnung über Herkunftsnachweise für Brenn- und Treibstoffe (VHBT)

Die SVP lehnt die Änderungen der Verordnung über Herkunftsnachweise für Brenn- und Treibstoffe vollumfänglich ab. Die Pflicht, Produktionsdaten mindestens einmal jährlich von einer akkreditierten Stelle überprüfen zu lassen, führt zu fixen Zusatzkosten und unnötigen Aufwand – gerade für kleinere Produzenten von erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen. Die Schweiz bindet sich damit eng an europäische Zertifizierungsstandards, ohne eigene demokratische Gestaltungsmöglichkeit. Aus Sicht der SVP ist das eine Überregulierung: viel Kontrolle, hohe Kosten, aber nur begrenzter zusätzlicher Nutzen für Umwelt und Versorgungssicherheit.

Energieförderungsverordnung (EnFV)

Die SVP unterstützt die Änderungen der Energieförderungsverordnung. Die vorgesehenen Präzisierungen bei der gleitenden Marktprämie für Wasserkraft klären, welche Investitionskosten und Abgaben an das Gemeinwesen bei der Berechnung der Förderung angerechnet werden dürfen und wie zwischen Neuanlagen und Erweiterungen zu unterscheiden ist. Es werden keine neuen Förderinstrumente geschaffen, sondern bestehende Regeln geschärft und transparenter gemacht. Das erhöht die Planungssicherheit für Investoren und Betreiber und stärkt die einheimische Wasserkraft als zentrale Säule der Stromversorgung. Eine starke einheimische Produktion ist im Interesse der Versorgungssicherheit und entspricht der energiepolitischen Grundhaltung der SVP.

Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Die SVP kann den Änderungen der Stromversorgungsverordnung nur mit Vorbehalten zustimmen. Positiv ist, dass die Grundversorgungskunden besser vor überhöhten «Öko-Aufschlägen» geschützt werden: Vergütungen für Herkunftsnachweise und ökologischen Mehrwert sollen nur bis zu den tatsächlichen Kosten oder zum Marktpreis angerechnet werden dürfen, sodass keine versteckte Zusatzmarge zulasten von Haushalten und KMU entsteht. Kritisch beurteilen wir hingegen die Pflicht zum flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) für Anlagen mit Einspeisevergütung bis Ende 2027. Diese Vorgabe verursacht für Netzbetreiber hohe Investitions- und IT-Kosten, die am Ende von den Konsumenten getragen werden.

 
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