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Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im November 2025

In dieser Vernehmlassung wird der Verordnungsnachvollzug zur Umsetzung des Mantelerlasses vorgelegt. Das Parlament hat mit dem Mantelerlass (21.047) im Jahr 2023 eine umfassende Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen. Jetzt sollen die neuen gesetzlichen Vorgaben auf Verordnungsebene konkretisiert werden. Die Verordnungsänderungen setzen insbesondere die Ausbauziele, Förderinstrumente sowie die vorgesehenen Steuerungs- und Datennutzungsmechanismen in administratives Detailrecht um.

Aus Sicht der SVP ist die Umsetzung des Mantelerlasses über die vorliegenden Verordnungsänderungen inakzeptabel. Die Entwürfe greifen tief in Marktmechanismen, Planungsfreiheit und Eigenverantwortung ein. Statt technologieoffene und marktwirtschaftlich sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen, wird die Subventions- und Steuerungspolitik weiter verschärft – begleitet von wachsender Bürokratie, fragwürdigen Zielvorgaben und einem Ausbau der zentralstaatlichen Kompetenzen. Die vorliegende Ausgestaltung verfehlt das Ziel einer sicheren, wirtschaftlichen und unabhängigen Stromversorgung und ist deshalb konsequent zurückzuweisen.

Mit dem neu eingeführten Winterstrombonus, der pauschalen Erweiterung bestehender Fördersysteme und neuen Sonderregelungen wird das bestehende Subventionssystem nochmals ausgeweitet. Der Bund schüttet zusätzliche Fördergelder aus – unabhängig davon, ob die Projekte wirtschaftlich sinnvoll oder versorgungstechnisch notwendig sind. Die Folge sind unnötige Mitnahmeeffekte, steigende Kosten im Netzzuschlagsfonds und langfristig höhere Strompreise für Haushalte und Unternehmen. Die SVP stellt sich klar gegen diesen Weg. Es braucht Kostenwahrheit, keine technokratisch verteilten Anreize für privilegierte Projektträger.

Der gesamte Verordnungskatalog verengt sich auf einige wenige, politisch gewollte Technologien – namentlich Photovoltaik und Windenergie. Gleichzeitig wird die Kernenergie als Grundpfeiler einer zuverlässigen Stromversorgung weiterhin systematisch ausgeblendet. Diese einseitige Förderung führt zu strukturellen Schwächen im Stromsystem, erhöht die Importabhängigkeit im Winter und missachtet das Prinzip der Technologieoffenheit. Wer Versorgungssicherheit ernst meint, muss alle Optionen prüfen – auch und gerade jene, die emissionsarm sind, kontinuierlich Strom liefern und unabhängig vom Wetter funktionieren.

Mit jeder neuen Regelung in diesen Verordnungen wächst die Komplexität: Bonusregeln, Berichtspflichten, Fördergrenzen, Zielvorgaben, Datenplattformen. Die zentrale Stromsteuerung nimmt Formen an, die nicht nur administrativ überbordend, sondern auch demokratisch fragwürdig sind. Insbesondere der Zugriff der Wirtschaftlichen Landesversorgung (OSTRAL) auf umfangreiche Verbrauchs- und Netzdaten ist kritisch zu beurteilen. Wir warnen insofern vor einem schleichenden Systemwechsel hin zu einer planwirtschaftlich gelenkten Energiepolitik – zulasten von Freiheit, Föderalismus und wirtschaftlicher Eigenverantwortung.

250721 Stellungnahme SVP fordern den Bundesrat auf, die Verordnungsänderungen grundlegend zu überarbeiten, von unnötiger Komplexität zu befreien und wieder auf eine technologieoffene, kosteneffiziente und marktorientierte Energiepolitik zurückzukommen.

 
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