Die SVP spricht sich angesichts der aus dem Ruder laufenden Gesundheitskosten grundsätzlich für Transparenz aus. Die Auswüchse bei der Verrechnung derselben Medizinalprodukte in teils massiv unterschiedlicher Höhe in verschiedenen Kantonen müssen verhindert werden. Hier besteht – zwecks Entlastung der Krankenkassen und damit auch der Prämienzahler – noch weitergehender Handlungsbedarf. Den WZW-Kriterien im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, hier insbesondere der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit, muss zwingend auch in der Praxis Nachachtung verschafft werden, um die Kosten langfristig nicht weiter exorbitant ansteigen zu lassen. Genau daran hapert es aber. Die Vorlage entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weiteres – nicht zweckdienliches – Bürokratiemonster, weshalb wir diesen Entwurf ablehnen.
Mit der Vorlage – zurückgehend auf die Pa. Iv. 20490 Hurni «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz» – sollen neu die Interessenverbindungen von Ärzten, Apotheken und Spitälern offengelegt werden. Zudem sollen Ausnahmen bestehen, wonach bei kleinem Risikopotential oder geringen Beteiligungen an Unternehmen keine Offenlegung zu erfolgen hat. Die Modalitäten soll der Bundesrat festlegen. Im Unterschied zur ursprünglich vorgesehenen Liste, kann die Offenlegung auch dezentral, z.B. auf den Internetseiten der Arztpraxen oder der Spitäler gegenüber der Kundschaft erfolgen. Schliesslich ist eine Strafnorm (Übertretung bis CHF 50’000 Busse) vorgesehen zwecks Einhaltung der Offenlegung bei der Verschreibung, Abgabe, Anwendung oder dem Einkauf von Heilmitteln.
Nicht von der Offenlegungspflicht erfasst werden – im Unterschied zu Art. 55 und Art. 56 HMG – Unternehmen, dafür sollen auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte offengelegt werden müssen.
Stand März 2024 wären rund 25’000 Organisationen betroffen (Arztpraxen, ambulante Zentren, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Zahnarztpraxen und Apotheken). Das bedeutet, dass die Kontrolle der Offenlegung personalintensiv sein wird. Die Kosten für ein Register wie von der Minderheit II Crottaz vorgeschlagen wird auf rund 2-3 Millionen CHF einmalige Entwicklungskosten und jährliche Unterhaltskosten von rund 0.5 Millionen CHF geschätzt. Ein solch aufwändiges, kaum kontrollierbares und kostenintensives Unterfangen auf Kosten der Prämienzahler und öffentlichen Hand ist rigoros abzulehnen.
Die aufgedeckten Missstände im Bereich der Preisgestaltung gewisser Hersteller zeigen die Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs hierbei. So variieren die Einkaufspreise beispielsweise für Herzschrittmacher, Hüft- und Knieprothesen von Spital zu Spital teils erheblich. Aufgrund der Preisintransparenz und mangelnder Vergleichbarkeit ist es u.a. den Spitälern kaum möglich, angemessene Preise auszuhandeln. Im ambulanten Bereich haben sie aber auch keinen Anreiz gut zu verhandeln, da sie bislang die effektiven Kosten den Krankenkassen weiterverrechnen können; im stationären Bereich wird noch zusätzlich die öffentliche Hand zur Kasse gebeten. Neu sollen Pauschalen auch im ambulanten Bereich eingeführt werden. Das sollte für mehr Anreiz bei den Spitälern führen, bessere Preise mit den Herstellern/Vertreibern auszuhandeln. Ihre Verhandlungsposition würde jedoch mit einer Preistransparenz merklich gestärkt. Denn bezahlen gewisse Leistungserbringer nach wie vor mehr als andere, werden sie woanders Einsparungen zu Lasten der Patienten vornehmen müssen.
Sollte die Vorlage entgegen unseren kritischen Argumenten dennoch eine Mehrheit finden, so wäre die konkrete Umsetzung der Offenlegung den Zielgruppen zu überlassen. Wichtig ist jedoch, dass die Information prominent dargestellt und zugänglich sein muss für die Kundschaft. Dieser Aspekt müsste in der bundesrätlichen Verordnung näher bestimmt werden im Sinne einer beispielhaften Aufzählung. Zur Überprüfung bedürfte es dann lediglich der Stichprobenkontrollen des Bundes und keine hohen Erstellungskosten für ein Register und dessen Instandhaltung sowie Aktualisierung. Die Umsetzung hätte kostenneutral und mit den bestehenden Ressourcen zu erfolgen. Die Einführung eines neuen Registers wie sie die Minderheit II fordert, wird deshalb deutlich abgelehnt.
Den grössten Effekt auf die kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten jedoch hätte eine Verschlankung des Leistungskatalogs, der – wie die anderen Leistungen im Sozialbereich – stetig ausgebaut worden ist und teilweise unwirksame Behandlungen sowie Leistungen enthält. Es darf nicht sein, dass das Kollektiv der Prämienzahler gezwungen wird, Leistungen und Produkte auf Wunsch anderer mitzufinanzieren, deren Wirksamkeit jeglichen wissenschaftlichen Nachweises entbehrt. Noch weniger nachvollziehbar ist der Umstand, dass Neuzuzüger und Illegale dieselben Leistungen auf Kosten aller Prämienzahlenden und Steuerzahler in Anspruch nehmen können wie Einwohner, die jahre- und jahrzehntelang vor vermehrtem Leistungsbezug im Alter regelmässig mehr in den Prämientopf einbezahlt haben als sie Leistungen beansprucht haben. Insbesondere Asylbewerber, deren Prämien, Selbstbehalte sowie Franchisen von der öffentlichen Hand getragen werden, verspüren keinerlei Anreiz, sich bei der Leistungsbeanspruchung zurückzuhalten (moral hazard). Diesen Fehlanreizen muss zwingend Einhalt geboten werden.
Dem Gesagten zufolge spricht sich die SVP gegen diesen Entwurf aus, welcher kaum Nutzen und (zu) viel Aufwand zur Folge hätte.